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warum fragt die Stadt bei Nebenwohnung noch genauer nach

 
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zickenlatein
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.05.06, 22:04    Titel: warum fragt die Stadt bei Nebenwohnung noch genauer nach Antworten mit Zitat

angenommen jemand meldet sich in stadt A mit Hauptwohnsitz an, behält stadt B mit nebenwohnsitz.
nun fragt stadt B schriftlich mit fristsetzung, wo denn nun derjenige sich überwiegend aufhält.
stadt verweist darauf, dass der bürger die auskunft nach meldegesetz geben müsse.
warum soll hier der bürger nochmal zusätzliche auskünfte geben, es ist doch klar, die stadt A ist hauptwohnsitz und stadt B nebenwohnsitz. wieder mal eine aufblähung der bürokratie oder was....
was passiert, wenn bürger innerhalb der gesetzten frist nicht antwortet?
_________________
-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 05:57    Titel: Antworten mit Zitat

Da geht es um die Verteilung von Steueraufkommen. Stadt B will den Bürger mit Hauptwohnsitz bei sich behalten und fragt deshalb noch mal genauer nach, ob's denn wirklich so ist wie angegeben. Wenn es um einen möglicherweise tieferen Griff in die Fleischtöpfe geht, sind die Städte und Gemeinden bisweilen recht hartnäckig.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung? Keine Ahnung, dürfte sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln.
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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hawethie
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
was passiert, wenn bürger innerhalb der gesetzten frist nicht antwortet?
Die Behörde kann Verwaltungszwangsmaßnahmen ergreifen: hier wäre das Zwangsgeld angebracht. Schau mal in des Verwaltungsvollstreckungsgesetz deines Landes. Zwangsgelder können mehrmals festgesetzt werden, bis der Zweck erreicht ist.
Falschauskünfte stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
vielleicht gibt es in B eine Zweitwohnungssteuer, und die Stadt ermittelt jetzt, ob die Nebenwohnung steuerpflichtig ist oder nicht...
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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zickenlatein
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

ok, danke für die aukünfte..es geht also wohl im kern um die zuweisung der steuergelder aufgrund der einkommensteuer und die wird wahrscheinlich nach hauptwohnsitz zugeteilt....
das mit dem zwangsgeld finde ich interessant, wie hoch kann das denn bei einer nicht gegebenen auskunft ausfallen
_________________
-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso will denn der Bürger partout keine Auskunft geben und damit den ganzen Kram für den Steuerzahler noch teurer machen? Pure Prinzipienreiterei? Böse
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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zickenlatein
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

nee nee, so kann man das nicht sehen, herr schaffrath...
einfach mal der logik folgen:
wenn der bürger sich mit hauptwohnsitz anmeldet, hat er damit kundgetan, dass dort eben der hauptwohnsitz ist, basta....
warum will die verwaltung hier doppelt arbeit (und kosten) haben, indem sie nochmal nachfragt....d a s sehe ich als verschwendung von steuergeldern an
oder ist das mit der entrümpelung der verwaltung alles nur ein lippenbekanntnis, dem keine taten folgen Frage
_________________
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
wenn der bürger sich mit hauptwohnsitz anmeldet, hat er damit kundgetan, dass dort eben der hauptwohnsitz ist, basta....

ja, er hat es kundgetan.In den meisten Fällen mag das Kund-Tun der Wirklichkeit auch mit der Wirklichkeit übereinstimmen. In manchen Fällen - aus den unterschiedlichsten Gründen - aber auch nicht. Vielleicht hat die Stadt Anhaltspunkte für letzeres.
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zickenlatein
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

so wie du das schreibst, kommt das ja gleichsam einer annahme der stadt gleich, dass der bürger nicht wahrheitsgemässe angaben macht und man ihm deswegen noch mal auf den zahn fühlen soll...das finde ich aber dann schon ziemlich fatal
einerseits hat man ein meldegesetzt und da steht alles genau drin, wie sich bürger zu verhalten hat,nun verhält er sich gesetzeskonform, meldet sich um, und dann kommt noch ne anfrage...
wir sind doch hier sowieso schon überreguliert
zum dritten ist das finanzamt wieder eine andere behörde,
und ich bezweifle, dass die stadt so genau weiss, was jeder bürger als einkommensteuer einbringt, oder holen die sich ne auskunft beim finanzamt ein?
oder sind die städte so klamm...ja ich weiss, sind sie....dass sie sich nun so was ausdenken ...also ist das denn zielführend?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
und ich bezweifle, dass die stadt so genau weiss, was jeder bürger als einkommensteuer einbringt,
Dann b ezweifel mal ruhig weiter, aber die Stadt wess sehr genau, wass jeder Bürger (also Einwohner mit Hauptwohnsitz) ihr an Anteilen aus dem Steuertopf bringt.
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 11:36    Titel: e Antworten mit Zitat

Hallo,

da ergibt sich doch erstmal die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage Stadt B ermittelt und welche Abteilung (Meldeamt, Steueramt?). Was wird konkret abgefragt?

Grundsätzlich ist es so, dass, sofern Zweifel an den Angaben des Meldepflichtigen bestehen, das Meldeamt ermitteln muss, weil es zur Fortschreibung des Melderegisters von Amts wegen verpflichtet ist. Es hängen ja auch verschiedene andere Rechtsfolgen (Wahlrecht, Zuständigkeit Lohnsteuerkarten etc.) davon ab.

Grundsätzlich ist bei rein melderechtlichen Ermittlungen in diesen Fällen nach meiner Kenntnis im Zweifelsfall die Meldebehörde zuständig, die in deren Bezirk die Hauptwohnung festzusetzen wäre und zwar nach vorherigem Einverständnis durch die jeweils andere Meldebehörde.

Ich glaube auch nicht, dass die Behörde ohne jeden Grund ermitteln würde, weil das ja immer zusätzlichen Aufwand bedeutet. Zumindest denke ich aber, dass die Behörde ohne Angabe eines Grundes nicht ermitteln darf. Ohne begründeten Zweifel sind regelmäßig die Angaben des Meldepflichtigen zu akzeptieren.

Mir fällt spontan nur ein Grund ein, dass ohne zu tun, nämlich dann, wenn ein Ehepaar mit minderjährigen Kindern getrennte Hauptwohnungen anmeldet und nicht dauernd getrennt lebend ist.

Ansonsten müsste doch zumindest der Grund für die amtlichen Ermittlungen angegeben werden. Bei nicht begründeten Ermittlungen würde mich interessieren, wie die Behörde den Gebrauch von Zwangsmitteln rechtfertigt.

Thomas
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