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2 mal lohn auf mein konto erhalten,muß ich es zurück zahlen?

 
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bianca27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 19
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 13:00    Titel: 2 mal lohn auf mein konto erhalten,muß ich es zurück zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo an alle,ich hab da mal ne frage!
Und zwar ist es so das meine ehemalige chefin( für die ich einen guten job gekündigt habe,und sie mir nach 4 tagen gekündigt hat,und ich also arbeitslos bin) mir zwei mal meinen
lohn von april übewiesen hat.
Beide male mit der ausage lohn-gehalt april 2006
Nun möchte sie ihr geld zurück,wir reden hier über ca 820€
Meine frage:
Muß ich es ihr zurück zahlen?
Eigendlich ist es ja so,als hätte sie mir das in die hand gegeben oder?
Sie sagt das es an einem datenübermittlungsfehler ihrer bank liegt!
Vielen dank im voraus
gruß bianca
_________________
so ja mal nicht
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie irgendein auch noch so klitzekleines Argument, warum ein redlicher Mensch dieses Geld nicht zurückgeben würde und sollte?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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bianca27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 19
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Vieleicht habe ich ja was falsch verstanden,aber ich bin der meinung das man sich in einem forum austauschen kann!
Und genau das habe ich vor,wenn also irgendjemand diese erfahrung schon einmal gemacht hat und mir was dazu sagen kann,wäre ich sehr dankbar!
_________________
so ja mal nicht
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bianca27 hat folgendes geschrieben::
...das man sich in einem forum austauschen kann!


genau das hat questionable content versucht. Da jedem redlichen Menschen die Argumentation des § BGB 812 ff. (ungerechtfertigte Bereicherung) einleuchtet (Die Argumentation lautet: Wenn ich etwas versehentlich bekommen habe, dass mir nicht zusteht, so muss ich es zurückgeben), so wird es hier vieleicht einen Aspekt geben, der einen zu einer anderen Einschätzung kommen läßt.

Darüber sollten wir uns hier austauschen. Wobei es die Diskussion auch erleichtert, die Forenregeln zu beachten:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3619
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bankschaden
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

@bianca27

Stellen Sie sich einfach vor , Sie haben beim Schuhkauf statt 100Euro
versehentlich einen 200 Euroschein dem Verkäufer gegeben.
Hätten Sie die zuviel bezahlten 100 Euro gerne zurück ?
In Ihrem Fall ist dass m.E. nicht nur eine Frage des Anstandes.
( siehe questionable content)
Ihre Chefin kann sicher belegen , dass der Betrag versehentlich
doppelt angewiesen wurde, Ihnen somit nicht zusteht.
Sie haben also auch keine rechtliche Handhabe.
Im Übrigen dient dieses Forum , wohl eher rechtlichen und nicht
moralischen Aspekten.
Jetzt steht es 3 : 0 für Rückgabe des Geldes .
Ihr Abschlusssprüchlein sollten Sie vielleicht selbst beherzigen

B.S.
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 12:11    Titel: Dazu eine kleine Geschichte, die wirklich passiert ist: Antworten mit Zitat

Aus Altersgründen ist die Kollegin ausgeschieden und sie freute sich ihres Lebens, reiste viel und weit und kam manchmal zum Besuch, sie sah blendend aus, schick angezogen und was alles. Als wir sie dann fragten, wie sie das alles bezahlt, denn die Altersrente ist ja nicht so doll, sagte sie, sie habe noch nie soviel Geld wie jetzt und wir müssen das wohl alle nicht richtig verstanden haben, denn die Rente gibt es nur nebenher und das Gehalt läuft weiter.......
Eigentlich ist die Idee nicht so schlecht aber nach wer weiß welch langer Zeit, hat man das gemerkt und sie wurde verpflichtet, zurückzuzahlen....
Schönen Tag noch allerseits, biggi33
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

bianca27 hat folgendes geschrieben::
Vieleicht habe ich ja was falsch verstanden,aber ich bin der meinung das man sich in einem forum austauschen kann!
Und genau das habe ich vor,wenn also irgendjemand diese erfahrung schon einmal gemacht hat und mir was dazu sagen kann,wäre ich sehr dankbar!


Meine Frage war Ernst gemeint. Sie überlegen, ob Sie das Geld behalten dürfen, wenn für einen Monat zwiemal der Lohn überwiesen wird. Irgendeinen Grund muss es doch geben, warum Sie das annehmen?

Ich habe es oben ganz bewußt als Frage des "gesunden Menschenverstandes" formuliert.
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bianca27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 19
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich konnte mir schon denken,das ich es ihr wieder geben muß. Dennoch war es ein verlockender gedanke das geld zu behalten!
Und deswegen habe ich ja mal nachgefragt es hätte ja sein können, weil es ja ihre eigene `dummheit´ war.Bei versicherungen zb. gibt es so etwas.
Vielen dank für eure reaktionen,und das nächste mal achte ich auch genauer auf die regel.
Viele grüße
Person A
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