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Sicherheitsübereignung gepachtet

 
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C.Mueller
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Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 12:18    Titel: Sicherheitsübereignung gepachtet Antworten mit Zitat

Hallo,
vielleicht könnt' ihr mir bei folgender Problemstellung helfen.

gesetzt den Fall ein Unternehmen schließt einen Pachtvertrag über Gegenstände mit einer Einzelperson ab, die der Hausbank der Einzelperson sicherheitsübereignet sind.
Die Weitervermietung/Verpachtung der Gegenstände ist in dem Sicherheitsübereignungsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aber auch nicht erwähnt.
Das Unternehmen mietet Räume der Einzelperson und zahlt eine monatliche Miete sowie eine monatliche Pacht. Dieses Geld fließt der Bank zu bzw. wurde mit Schulden der Einzelperson gegenüber des Unternehmens verrechnet.
Sobald die Schulden erloschen sind, fließt das Geld 100% der Bank zu.

Nun möchte die Bank innerhalb von 2 Tagen die sicherheitsübereigneten Gegenstände abholen.
Es handelt sich auch um teilweise eingebaute Gegenstände, die eine Zerstörung der Räumlichkeiten nach sich ziehen würden.
Dazu soll das Unternehmen aber während der Arbeitszeit Zugang gewähren.

Diese Gegenstände sind aber zwingend erforderlich, um die Tätigkeit des Unternehmens auszuüben. Mit dem Verlust der Gegenstände ist das Unternehmen nicht arbeitsfähig.

Welche Möglichkeiten hat das Unternehmen?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sich sofort einen Rechtsanwalt zu nehmen, sofern keine eigenen Experten vorhanden. Das ist eine Detail- und Verhandlungssache.

Rechtliche gesehen gilt: Wenn der Sicherungsfall eingetreten ist, ist die Bank Eigentümer. Gegenüber dem Eigentümer hat das Unternehmen keinerlei Besitzrecht. Die Sachen sind - verbehaltlich der Einbau hat zu einer Veränderung der Rechtsverhältnisse geführt/sonstige rechtliche Momente liegen vor - demnahc grds. sofort herauszugeben.

Bei solchen Situationen ist die Rechtslage i.d.R. nur mittelbar relevant. Sie beeinflusst allenfalls die Verhandungsführung. Die Lösung aber findet sich regelmäßig über den Verhandlungsweg.
_________________
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