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Finanzierung: Bank überweist falsch

 
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sk-recht
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 17:51    Titel: Finanzierung: Bank überweist falsch Antworten mit Zitat

Hallo!

Bin neu hier und hoffe mal, den richtigen Forum-Teil erwischt zu haben!

Nehmen wir mal folgende Situation an:

Der Käufer einer Eigentumswohnung hat diese über eine Bank finanziert! Die Eigentumswohnung selber hat er über einen Makler bekommen! Nun schickt der Käufer der Bank einen Zahlungsauftrag über die Summe X , über den der Makler sein Geld bekommen soll!
Da die Bank aber sagt, wir zahlen erst an den Makler aus, wenn der Käufer im Grundbuch steht, setzt der Käufer sein Eigenkapital in Höhe von Summe Y ein, um wenigstens einen Teil der Schulden beim Makler zu tilgen!
(Anmerkung: Summme Y ist kleiner als Summe X)
Am gleichen Tag, schickt der Käufer der Bank per Einschreiben-Rückschein einen Brief mit einem Wiederruf des Zahlungsauftrages vom Datum xx.xx.xxxx an den Makler! In diesem Brief enthalten ist ebenfalls ein neuer Zahlungsauftrag, über die Restsumme Z, die der Käufer dem Makler noch Schuldig ist! (X-Y=Z)

Vier Wochen später steht der Käufer im Grundbuch und bekommt ein Schreiben von der Bank, das das Rest Geld aus bezahlt wird! Allerdings hat die Bank den gesammten Restbetrag, der höher ist als Z aber niedriger als X, an den Makler ausbezahlt!

Der Käufer ruft sofort nach erhalt des Schreibens bei der Bank an, erhält aber nur die Auskunft, das das Geld bereits raus sei! Nachdem die Bank den Fall geprüft hat und mündlich bestätigt, das es ihr Fehler sei, sie hat den alten Zahlungsauftrag genommen und den neuen übersehen, will sie sich sofort darum kümmern!
Laut Aussage der Bank, will der Makler sich der Sache annhemen und das im nicht zustehende Geld schnellstmöglich an den Käufer überweisen!
Nach vier Wochen und etlichen Telefonaten mit der Bank hat sich aber immer noch nichts getan, der Bankangestellte trifft immer nur die Aussage, er ruft beim Makler noch mal an und ihm sind die Hände gebunden, er könnte nur auf an den guten Menschen im Makler appelieren! Welche Möglichkeiten bleiben dem Käufer?
Dieser hat nämlcih noch aus der Finanzierung ausstehende Rechnungen und die Bank zieht ebenfalls die vereinbarten Raten auch ein!

- Wie fomuliert er am besten ein Schreiben zwecks Zahlungsverzug an die Bank und in welcher Höhe kann er Verzugszinsen fordern?
- Kann er von der Bank fordern, das Geld von ihren laufenden Konten übergangsweise bereit zu stellen?
- Welche weiteren Möglichkeiten hat er um an sein Geld zu kommen?
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Für das Mahnschreiben gibt es keine besondere vorgeschriebene Formulierungen. Ich würde sinngemäss schreiben, dass die Gutschrift noch nicht erfolgt ist und der Bank letztmalig Zeit geben (Datum + zwei Wochen), das Geld plus Zinsen und Kosten gutzuschreiben. Für den Fall des Fristablaufs würde ich schon gleich androhen, dass ohne weitere Benachrichtigung gerichtliche Schritte (Mahnbescheid) eingeleitet werden. Zur besseren Beweisbarkeit sollte das per Einschreiben/Rückschein geschickt werden.

Selbstverständlich ist die Bank zum Schadenersatz auch dann verpflichtet, wenn sie das beim Makler zurückgeforderte Geld noch nicht hat (und vielleicht auch nie bekommt), das ist das Problem der Bank.

Als Zinssatz würde ich 9.21% nennen (8% Basissatz bei Unternehmen plus der variable Teil von zur Zeit 1,21), zusätzlich würde ich noch tatsächlich entstandene Kosten (Porto, Telefon...) ansetzen.

Wenn die Bank innerhalb von zwei Wochen nicht überweist, verweise ich auf das Inkasso-Forum (ich habe da einen Artikel namens "Eintreibung von Forderungen" geschrieben). Kleiner Zusatz für den speziellen Fall: Wenn man tatsächlich einen vollstreckbaren Titel gegen eine Bank hat (meist zahlen die doch noch rechtzeitig), könnte man theoretisch beim Drittschuldner Bundesbank (dort haben sie alle ein Konto) pfänden. Wie gesagt, bis zu dieser Konsequenz kommt es sehr selten.

Gruss Hans-Jürgen
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sk-recht
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Da sag ich doch schon mal ein DICKES DANKE!

Diese Inforamtion hilft mir doch schon sehr weiter!


EDIT:

Ab wann könnte der Käufer den Verzugszins berechnen? Ab dem Datum der Auszahlung durch die Bank, an dem das Geld fällig war und an den Makler ging?
Oder erst ab dem Datum der Zustellung des Zahlungsverzugsschreibens?
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eigentlich erst ab dem Verzug, also dem Fälligkeitsschreiben. Ich würde aber "als Laie" einfach das Datum der fehlerhaften Überweisung ansetzen, vielleicht geht das durch. Wenn bei den Kosten keine Belege da sind, würde ich das schätzen bzw. pauschal angeben. Hier ist es wie bei den Zinsen: vielleicht mosern die run, vielleicht zahlen sie anstandslos, einen Versuch ist es wert.

Gruss Hans-Jürgen
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sk-recht
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Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Denke mal, ein Anwalt wäre bei solch einer Sache nicht schlecht, nur fällt das warscheinlich wieder unter Notars-Recht und ist somit nicht versichert! Was somit wieder zu imensen Kosten für den Käufer führen wird!

Schon ärgerlich, wenn Banken meinen sie könnten das einfach aussitzen, an sowas gehen dann kleine Firmen Pleite!

Ach so, gibt es eine "offizielle" Seite, wo man den aktuellen Basiszinssatz nachschlagen kann? Du hattest ja schon geschrieben das er zur Zeit bei 8% liegt, aber das kann sich ja auch ändern!

Gruß
Lars
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Basiszinsen kann man auf der Seite www.basiszins.de nachschlagen. Ich hab dabei auch gerade bemerkt, dass ich vorhin beim Heraussuchen verrutscht bin. Der aktuelle Basiszins ist 1,37%, also gegen Unternehmen 9,37%. Die 8% ändern sich normalerweise nicht.

Gruss Hans-Jürgen
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