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Bank zahlt Guthaben auf Konto nicht aus. Rechtens!?

 
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Kathrin_Lena
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 157

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 13:38    Titel: Bank zahlt Guthaben auf Konto nicht aus. Rechtens!? Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Folgender Fall:
Frau P führt seit 2003 ein Girokto (nur Guthabenbasis) bei der ABC-Bank.
Im Jan 2006 beantragt sie die private Insolvenz, die auch so durch geht.
Nun hat die ABC-Bank aufgrund der Insolvenz das Verfügungsrecht über ihr Bankkto genommen. Das Konto befindet sich 30,00 Euro im Haben. Frau P wendet sich an Ihren Insolventberater und Anwalt. Der faxt eine Unterlage an die ABC-Bank um ihr mitzuteilen dass das Kto durch Frau P wieder komplett verfügbar sein muss, da sie nichts hat zum pfänden an die Gläubiger. Nun war Frau P in der ABC-Bank um sich die 30 Euro Guthaben ausbezahlen zu lassen. Der Berater sagte ihr dass das Kto zwar wieder verfügbar sei, aber die Bank die 30 Euro behalten muss, als Sicherheit weil Ende Juni die Ktoführungsgeb wieder fällig werden würden. Frau P ist ziemlich schlecht bei Kasse und bräuchte das Geld um über die Runden zu kommen. Die Kontofgeb wär ja erst in 7 Wochen fällig gewesen und beträgt auch keine 30 Euro. Darf die Bank sowas einfach tun!? Schliesslich ist es doch das Guthaben Frau P's!? Wie kann man sich verhalten!?
Vielen Dank
Kathrin D.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

so wie es hier steht, darf die Bank das Guthaben nicht einbehalten. Die Kontoführungsgebühr ist nicht fällig. Das Guthaben ist aber ein Sichtguthaben, d.h. täglich fällig. Die Bank muss auszahlen.

Aber bitte sicherstellen, dass die Kontoführungsgebühren zum Stichtag dann wieder auf dem Konto sind. Sonst kündigt die Bank.
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Kathrin_Lena
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 157

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

@Karsten 11

Vielen Dank für Deine Antwort.
Ja, für die Deckung wenn die Abbuchung kommt ist ohne Zweifel gesichert.

Aber was macht man denn wenn der Berater sagt er zahlt nicht aus!?
Gibts da Gesetzesgrundlagen die man ihm vor die Füsse werfen kann!?
Er meint das kommt nun auf ein Sparkonto, pasta.

Was kann Frau P tun die auf jeden Euro angewiesen ist?!
Jemand einen Tipp!?
DANKE!!!

Kathrin
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Rechtsgrundlage ist BGB § 271 in Verbindung mit dem Kontovertrag.

Nur: Auch dieses Wissen hilft wenig, wenn der Berater "zickt". Hier hilft
- Ein freundliches Gespräch mit dem Filialleiter
- Ein freundliches Mail an die Revision der Bank
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hjb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten,

das Thema hatten wir schon mal woanders.

Förmlich ist die Antwort korrekt und ich würde das auch so nach aussen verkaufen. (Andererseits würde ich die Bank als Privatinsolvenzler nicht völlig "anschiessen", denn man ist ja auf das Konto angewiesen und viellicht reicht es der Bank irgendwann und sie kündigt - ein Verlustgeschäft ist das ohnehin. Wir beide wissen, dass die Selbstverpflichtung bei den Banken nicht immer richtig gehandhabt wird. Wenn sie zu sehr auftrumpft, steht unsere Fragestellerin vielleicht bald ohne Konto da.)

Inhaltlich ist es so (wenn auch in keinen Paragrafen festgelegt, aber in der Rechtsprechung entwickelt) dass die Bank unter Umständen ein Sicherungsinteresse an Guthaben hat, wenn demnächst fällige Forderungen entstehen. So kann die Bank z.B. die nächste Kreditrate zurückbehalten. Auch wenn eine Fälligstellung von Krediten angedroht wird und der Kunde nicht verpfändete Guthaben abziehen will, hat er Pech.

Gruss Hans-Jürgen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans-Jürgen,

ja, bezüglich der (einen) Kreditrate hatte ich damals auch nicht widersprochen.

Aber dies analog auf den (künftigen) (eventuellen) (in der Höhe derzeit noch nicht feststehenden (nicht jeder Kunde hat eine Kontoführungspauschale vereinbart)) Quartalsabschluss zu übertragen???

Fällt mir schwer, daran zu glauben. Kennst Du ein Urteil?
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hjb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten,

nö, habe ich nicht, aber langsam würd ich da gern auch mal was zu lesen. Ich habe das Wissen mit dem Sicherungsinteresse aus unserer Rechtsabteilung. Wenn ich mal ein einschlägiges Urteil in die Hand bekomme, lasse ich Dir die Daten zukommen.

Gruss Hans-Jürgen
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Kathrin_Lena
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 157

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 14:52    Titel: Neuigkeiten Antworten mit Zitat

Hallo,

Neuigkeiten i. Fall:
Frau P war heute bei der ABC Bank um ihr Konto zu kündigen.
Sie hat noch ein weiteres Kto bei einer Bank die da weniger Ärger gemacht haben.

Frau P wollte das die Gebühr für die Kontoführung/Auslagen bis heute abgezogen wird und sie das restliche Geld ausbezahlt bekommt (Handelt sich hier wohl um einen Betrag von 10-20 Euro).

Die Mitarbeiterin meinte dass sich das Geld schon auf einem Sicherheitskto befinden würde und sie nicht wüsste, wieviel abgezogen werden muss etc.
Sie kann auf jeden Fall ohne Rücksprache mit der Zentrale nichts ausbezahlen.
Das verbleibende Geld wird nun innerhalb einer Woche auf das andere Girokonto von Frau P überwiesen. Eher gibts nichts.

Muss man sich so eine Willkür echt gefallen lassen? Da zahlt man schon sämtliche Auslagen und bekommt nicht mal den Rest auf die Hand!?

Vielen Dank für Ihre Meinung

Kathrin D.
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