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Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 1 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 09.05.06, 21:38 Titel: Verlosung
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen... Ich möchte gerne eine bestimmte Anzahl von Artikeln verkaufen. Der Käufer eines Artikels erhält ein Los, mit dem er die Chance auf einen "Gewinn" Sachpreis hat.
Frage 1: Ist das überhaupt erlaubt?
Frage 2: Muß ich einen Endzeitpunkt für die Verlosung setzen, oder kann ich es einfach so machen, daß wenn alle Artikel verkauft sind die Verlosung stattfindet?
Frage 3: Ist meine sogenannte "Verlosung" ein Gewinnspiel? Da muß man ja einiges beachten.... Wenn ja was?
Frage 4: Gibt es irgendwo darüber Informationen. Buch etc.?
Als früherer und einmaliger "Losverkäufer" einer Kirche wurde mir mitgeteilt, als ich gefragt habe, ob wir nicht einfach 90% Nieten in die Lostöpfe tun könnten, dass es eine Verordnung über Lose, etc. gäbe.
Ich gehe daher davon aus, dass Lose verkaufen eine Sache ist, die man doch lieber als Privatperson/wenig Verkäufer lassen sollte. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Ich möchte gerne eine bestimmte Anzahl von Artikeln verkaufen. Der Käufer eines Artikels erhält ein Los, mit dem er die Chance auf einen "Gewinn" Sachpreis hat.
Frage 1: Ist das überhaupt erlaubt?
Ich würde sagen: es ist erlaubt, solange nicht erwähnt ( = damit geworben ) wird, daß alle Käufer nach Vertragsschluß ein Los erhalten werden, mit dem sie an der Verlosung eines Preises teilnehmen werden.
Sobald damit (um Käufer) geworben würde, wäre diese Werbung mit der "Verlosung" eines Preises unter allen Käufern wettbewerblich unzulässig:
"Unlauter ... handelt insbesondere, wer die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden"
§ 4 UWG
http://transpatent.com/gesetze/uwg.html#4
( "naturgemäß verbunden" sind z.B. die Portokosten für die Einsendungen bei einem Preisausschreiben. )
Zitat:
Muß ich einen Endzeitpunkt für die Verlosung setzen, oder kann ich es einfach so machen, daß wenn alle Artikel verkauft sind die Verlosung stattfindet?
Ist meine sogenannte "Verlosung" ein Gewinnspiel? Da muß man ja einiges beachten.... Wenn ja was?
Unlauter... handelt insbesondere, wer bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt;
§ 4 UWG
Bei einem Preisausschreiben kann ein ausgelobter Preis nur von demjenigen gewonnen werden, der sich um den Preis gemäß Ausschreibung bewirbt (z.B. durch Einsendung einer Rätselösung, eines Gedichts), wobei bei mehreren auslobungsgerechten Bewerbungen das Los entscheiden kann; bei einem Gewinnspiel hängt die Ungewißheit über den Gewinn eines Preises zumindest zu einem Teil vom Geschick des Spielers (und nicht ausschließlich vom Zufall) ab.
Wenn der Gewinn eines Preises (fast) ausschließlich vom Zufall abhängt, dann kann es sich um ein genehmigungsbedürftiges Glücksspiel handeln (eventuell erst dann, wenn die Gewinne sich aus (verlorenen) Einsätzen der Mitspieler zusammensetzen).
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