Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Baumangel Putz fällt von Decke, Kind verletzt - Rechtslage?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Baumangel Putz fällt von Decke, Kind verletzt - Rechtslage?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Stari
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 09:20    Titel: Baumangel Putz fällt von Decke, Kind verletzt - Rechtslage? Antworten mit Zitat

Hallo ! Nachdem wir von unserer Wohngebäude - und Hausratversicherung eine Absage erhalten haben, bleibt uns wohl nur noch der Gang zum Anwalt. Unsere Frage eist allerdings, ob dieser überhaupt ansatzweise Erfolg haben könnte : Die Fakten:
Wir haben vor knapp 4 jahren ein Haus gekauft, welches vom Vorbesitzer gebaut wurde und nun inzwischen ca 13 jahre alt ist. Die anderen Baumängel, die nach und nach zu tage treten, möchte ich jetzt gar nicht weiter behandeln. Aber heute Nacht passierte etwas fürchterliches:
Mit einem lauten Knall fiel mitten in der nacht urplötzlich der gesamte Deckeputz ( ca 1cm dick ) von der Decke...ausgerechnet im Kinderzimmer, unser 7-jähriger Sohn schlief in seinem Hochbett darunter. Er hat eine Gehirnerschütterung, eine dicke Platzwunde am Kopf, nasenblutengehabt und diverse prellungen. Die Decke ist natürlich hin, das Echtholzparkett in dem Zimmer total hinüber und von dem Dreck möchte ich gar nicht reden.... So wie wir von unserem Nachbarn erfahren haben, hat der Vorbesitzer das meiste in eigenregie damals gemacht, oder schwarz machen lassen. Wen können wir überhaupt ( und ob) in die Haftung nehmen ? Kann uns ein rechtsanwalt in so einer Angelegenheit überhaupt helfen ? ich möchte hier keine kostenlose Rechtsberatung 2schnorren", sondern einfach nur wissen, gegen wen wir überhaupt evtl . Ansprüche haben könnten und auf welchem Wege man diese durchsetzen müsste. einen Rechtsanwalt möchten wir gerne beauftragen. Gibt es dafür Spezialisten ? Denn hinnehmen möchten wir das nun wirklich nicht. Denn immerhin hat unser Sohn in dem Zimmer ( Kinderzimmer ) geschlafen und wurde erheblich verletzt...die Kosten sind dabei sekundär. Für eine freundliche Antwort oder einen Anwalt, der sich mit sowas auskennt, wären wir dankbar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hilfreicher als ein Anwalt wäre zunächst wohl ein Gutachter, den die regional zuständige Handwerkskammer auf Anfrage gerne benennen kann.

Eine Schadenersatzforderung wird 4 Jahre nach Erwerb des Hauses schwer durchsetzbar sein. Fahrlässiger Pfusch ist sowieso lange verjährt.

Dass der Deckenputz eines Raumes ohne Vorankündigung/äußere Einwirkung komplett abfällt ist ungewöhnlich und signalisiert Untersuchungsbedarf in den übrigen Räumen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Fahrlässiger Pfusch ist sowieso lange verjährt.
Eben nicht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Schwierig wird es wohl zu beweisen ob damals grob fahrlässig gearbeitet wurde bzw. ob nicht andere Umweltfaktoren zu diesem Schaden geführt haben. 13 Jahre sind ja nicht gerade wenig.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
Fahrlässiger Pfusch ist sowieso lange verjährt.
Eben nicht!

Wie so oft und fast immer: von nix ne Ahnung, aber davon jede Menge... Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.