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A kauft einen Fernsehgerät. Nach 13 Monaten gibt es Probleme mit dem Gerät und A bringt das Gerät zum Händler bei dem er es gekauft hat. Dort bleibt das Gerät dann fast 14 Tage. Bei Abholung wird A vom Händler der das Gerät "repariert" hat gesagt es wurde kein Fehler gefunden und die von A beschriebenen Probleme sind beim Testen nicht aufgetreten.
Mann hätte aber Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen dem wohl ähnliche Probleme berkannt sind und auf dessen Anraten eine Änderung an einem Bauteil vorgenommen.
Nun besteht das Problem mit dem Gerät von A aber noch immer
Wie muss A nun verfahren ? Eigentlich hat der Händler B ja noch einen Reperaturversuch...
A ist aber wenig begeistert, da er sich wieder jemanden organisiern muss der hilft das Gerät zum Auto zu schleppen und er wieder zum Händler fahren muss der dann evtl wieder sagt bei ihm würde das Problem nicht auftreten.
Kann B verpflichtet werden das Gerät auf eigene Kosten abzuholen ?
Wenn B erneut "repariert" (keinen Fehler findet, bzw. sagt das Problem trete nicht auf), sind dann die 2 Reperaturversuche erfüllt und A kann das Gerät zurück geben oder bekommt ein neues ?
Wenn A mit dem mangelhaften Gerät die Fussball-WM schauen muss gibts ein Unglück
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 11.05.06, 00:17 Titel:
Hat denn das Gerät überhaupt noch "Garantie". Das ist eine Kulanzleistung des Händlers...
An sonsten gilt nach 6 Monaten muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler des Gerätes bereits bei Gefahrenübergang vorlag. _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 11.05.06, 07:53 Titel:
Auch wenn hier eine Gesellschaft handelt, passt das immer noch besser ins Verbraucherrecht - und ab dafür! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Hat denn das Gerät überhaupt noch "Garantie". Das ist eine Kulanzleistung des Händlers....
Naja so ganz nicht,Garantie ist freiwillig aber wenn gegeben ist der Garantiegeber (eigentlich meist der Hersteller weniger Händler)an den Garantiebedingungen gebunden.
@Herr Vorragend
Lesen sie sich die Gb. durch dort finden sie alle Informationen.
Meistens sind die Transportkosten vom Garantienehmer aufzubringen.
Gewährleistung nach 13 Monaten lasse ich weg. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 11.05.06, 08:40 Titel:
Zitat:
Naja so ganz nicht,Garantie ist freiwillig aber wenn gegeben ist der Garantiegeber (eigentlich meist der Hersteller weniger Händler)an den Garantiebedingungen gebunden.
Jupp hab mich falsch ausgedrückt. Die spätere "Kulanz" wird quasi bei Kaufvertragsabschluss vereinbart... So war es von mir gemeint. _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Der Hersteller gibt 3 Jahre GARANTIE auf das Gerät.
Anfangs hatte das Gerät diesen Mangel NICHT.
Gillt diese "Reperatur" bei der ja etwas "gemacht" wurde (leider stehen nur Tätigkeitsschlüssel auf dem Beleg) schon als erster Reperaturversuch ?
A hat den nicht immer auftretenden "Mangel" (zucken-flackern des Bildes) nun mit der Videokammera aufgenommen um das Problem nachzuweisen.
Wenn das Gerät nun erneut zur Reperatur geht und wieder keine Ursache das flackern am Gerät gefunden werden kann (was ja nicht das Problem von A sein sollte der das Flackern ja nachgewiesen hat) müsste der KV doch gewandelt werden können - oder liege ich da falsch ?
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