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Unfallversicherung!!!

 
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Tjay
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 14:44    Titel: Unfallversicherung!!! Antworten mit Zitat

Hi!!!

Ich hab da mal eine Frage zum Thema Versicherungsrecht.Und zwar würde ich gerne wissen wie die Rechtslage ist wenn man eine Versicherung vor Kündigungsende kündigen möchte weil man z.b. Hartz 4 Empfänger ist.Gibt es da eine Möglichkeit???Und wie ist das wenn eine Bank einem,in so einem genannten Deal Versicherungen anbietet um damit man weiterhin keine Kontoführungsgebühren zahlt,ist das eigentlich rechtens???

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen,danke an die jenigen schonmal im voraus.

Tom
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Banken sind ganz heiß auf den Verkauf von Versicherungen und nützen hierzu jede Notlage gerne aus.

Niemand ist aber gezwungen, auf ein solches Angebot einzugehen.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 10.05.06, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen "Hartz IV" Versicherungen zu kündigen sollte man gut überlegen, um welche Police geht es den?
Kapitalversicherungen erstmal beitragsfrei bzw. ruhend stellen damit wenigstens etwas an V-Schutz erhalten bleibt, bei SachV kann man sicher trefflich streiten. Die PHV als allerletzes aufgeben.

Und was die Kreditinstitute machen nennt sich cross-selling. Da sollte man mal nachrechnen was günstiger ist: Kontoführungsgebühr oder Versicherungsprämie. Und auch mal schauen, welchen VSchutz man sich da einhandelt.
_________________
MfG,
Duisburger

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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

hm, im titel heißt es ganz groß "unfallversicherung!!!", daher vermute ich mal, das es um die aufhebung einer unfall versicherung geht? Winken

grundsätzlich ist hartz4 kein grund für eine ausserordenltiche kündigung

ein kündigungsrecht wg. hartz4 gibts zwar auch bei unfallversicherungen mit beitragsrückgewähr nicht, aber dort gibt es ähnliche möglichkeiten wie in der lebensversicherung, z.b. beitragsfrei stellen o.ä.
_________________
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Zuletzt bearbeitet von talla am 11.05.06, 07:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
Wegen "Hartz IV" Versicherungen zu kündigen sollte man gut überlegen, um welche Police geht es den?


Da der Titel Unfallversicherung lautet gehe ich mal davon aus, dass es sich bei der Versicherung auch um eine Unfall handelt. Unter normalen Umständen kommt man hier vor Vertragsablauf nicht heraus. Ich würde allerdings empfehlen bei der Gesellschaft anzurufen und darum zu bitten, dass die Beiträge zur Unfallversicherung gestundet werden. Dies hat zur Folge, dass kein V-Schutz gegeben ist und sich die Vertragslaufzeit in aller Regel verlängert. Aber in finanziell schwierigen Zeiten bleibt einem vielleicht nichts anderes über.

Was die Bank angeht, glaube ich nicht das es ein Gesetz gibt das dagegen spricht. Leider sieht man es immer wieder. Die Arbeit hinter dem Schalter wird immer weniger da überwiegend maschinell. Also beugen sich immer mehr Bankmitarbeiter über den Schalter und verkaufen Versicherungen ohne Produktkenntnisse zu haben oder sinnlose überteuerte Bausparverträge an Azubis. Allerdings sollte man sich Gedanken machen ob man in Zukunft noch mit dieser Bank zusammen arbeiten möchte. Wird vermutlich momentan auch nicht anders gehen, da durch Hartz4 die Möglichkeiten etwas eingeschränkt sind.
_________________
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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Tjay
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 15:18    Titel: Thanks!!! Antworten mit Zitat

Wollte mich für eure Antworten bedanken.

Dankle Tom
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