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gewillkürte prozeßstandschaft?

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 08:42    Titel: gewillkürte prozeßstandschaft? Antworten mit Zitat

a hat eine forderung gegenüber b. diese tritt er zum teil an seine bank c ab, um ein darlehen zu sichern.

später will er über seinen ra die gesamte forderung geltend machen.

wie ist das verhältnis zwischen dem ra und der bank zu beurteilen. bevollmächtig dei bank den ra? bevollmächtigt sie den a, die forderung geltend zu machen? oder wie??
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

bin selbst fündig geworden:

Mit der Klage macht die Klägerin ursprünglich eigene Ansprüche, die nunmehr aufgrund der Abtretungserklärung Ansprüche der B... Bank sind, mit Ermächtigung der B... Bank im eigenen Namen geltend und begehrt Zahlung an die Gläubigerin.

Die Klägerin geht damit im Wege der Prozeßstandschaft vor. Die gewillkürte Prozeßstandschaft ist grundsätzlich zulässig, wenn der eigentliche Rechtsinhaber, hier die B... Bank, der Prozessführung zustimmt, den Kläger also zur Geltendmachung des Rechtes ermächtigt und die klagende Partei darüber hinaus ein eigenes rechtliches Interesse an der Geltendmachung der Forderung hat.

Dieses eigene rechtliche Interesse ist in Fällen der Sicherungszession regelmäßig zu bejahen. Die aus einem obsiegenden Urteil beizutreibenden Beträge kommen der Klägerin unmittelbar und zwar auch rechtlich unmittelbar zugute. Eine Zahlung der Beklagten an die B... Bank hat diese nach der Sicherungsabrede mit der gesicherten Forderung und damit mit einer Forderung der B... Bank gegenüber der Klägerin zu verrechnen, so dass sich die Forderung, der die Klägerin ausgesetzt ist, entsprechend ermäßigt. Dies bedingt das notwendige rechtliche Interesse (BGHNJW 1989,1932,1933; RGZ 155, 50, 52; BGHNJW 1960, 958).
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