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Gewährleistung bei im Ausland gekauften Produkten.

 
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
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BeitragVerfasst am: 11.05.06, 12:26    Titel: Gewährleistung bei im Ausland gekauften Produkten. Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Kunde A kauft in den USA bei Firma B, die Hauptsitz in Deutschland hat, ein KFZ und verschifft diesen Wagen nach Deutschland um ihn hier zu fahren. In Deutschland angekommen entsteht nach 500 km ein schwerwiegender Schaden am Motor. Firma B verweigert jetzt die Gewährleistung weil der, in Deutschland für die USA produzierte Wagen in den USA gekauft aber in Deutschland gefahren.
Ist Firma B damit im Recht oder versucht sie die Unwissenheit von Käufer A auszunutzen.
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BuGeHof
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 15:09    Titel: Re: Gewährleistung bei im Ausland gekauften Produkten. Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Kunde A kauft in den USA bei Firma B, die Hauptsitz in Deutschland hat, ein KFZ und verschifft diesen Wagen nach Deutschland um ihn hier zu fahren. In Deutschland angekommen entsteht nach 500 km ein schwerwiegender Schaden am Motor. Firma B verweigert jetzt die Gewährleistung


1. Wer genau(!) ist der Vertragspartner des geschlossenen Kaufvertrags? Welchem Recht unterliegt der? Welche gesetzlichen/vertraglichen Ansprüche hat A gegen seinen Vertragspartner?

2. Kann sich A auf ein (von wem? (Verkäufer, USA-Niederlassung von B, Firma B Deutschland, Importeur, ....) mit welchem genauen(!) Inhalt?) freiwillig (aber gleichwohl bindend) gegebenes Garantieversprechen berufen?

Zitat:
weil der, in Deutschland für die USA produzierte Wagen in den USA gekauft aber in Deutschland gefahren.


Wenn von irgendjemandem eine freiwillige, bindende Garantie gegeben wurde, dann könnte der Garantiegeber auf Leistungen aus seinem Garantie-Versprechen grundsätzlich nur im Umfang des (bindenden) Garantie-Versprechens in Anspruch genommen werden.

z.B. könnte der Garantiegeber seine nicht übertragbare Garantie nur gegenüber einem in den USA ansässigen Erstkäufer gegeben, oder sonstige Einschränkungen vorgesehen haben

z.B. müßte der Verkäufer(!) von Neufahrzeugen aus einem deutschem Recht unterliegendem Kaufvertrag für (nachweislich) bei Auslieferung vorhandene Sachmängel gesetzlich auch dann haften, wenn sich der Sachmangel beim Betrieb in den in den USA zeigt. (Allerdings müßte der Käufer dann vermutlich am (deutschen) Sitz des Verkäufers klagen).

mbG
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 11.05.06, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

pppuuuhhh....überdiestirnwisch....also wenn ich ehrlich bin, ich hab nix verstanden. Ich geh aber mal davon aus, dass es genau dem Sachverhalt entspricht wie sich Firma B zur Zeit verhält. Sie sagt es gibt keinen Garantieanspruch, weil dieser nur für den US-Markt gewährt wird. Dadurch das der Wagen ein Importwagen ist, erlischt die Garantie und Käufer A bleibt auf dem Schaden sitzen.
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