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Verfasst am: 12.05.06, 07:28 Titel: Wohnung ohne sanitäre Einrichtungen noch bewohnbar?
Hallo Leute,
ich wende mich an Euch, da ich ein wenig verzweifelt bin.
folgende Situation:
Bei meiner Untermieterin lief im Badbereich Wasser an der Wand herunter. Der angeforderte Notdienst hatte bei mir nichts feststellen können.
In der darauf folgenden Woche wurde bei meiner Untermieterin die abgehangene Decke geöffnet.
Alles, wo die Monteure ran kamen, war nass. Der eigentliche Schaden konnte aber nicht gefunden werden.
Daraufhin haben die Monteure bei mir das Parkett aufgerissen, da sie von einem Leck in der Heizungsleitung ausgegangen sind. Diese war natürlich in Ordnung.
Laut Leckortungsdienst war das Leck hinter der Badewanne, im Bereich der Armatur.
Nach Demontage der Wanne wurde festgestellt, dass dort nicht das vermutete Leck war.
Es wurde dann noch der Ablauf des Waschbeckens geprüft (mehrere Fliesen wurden entfernt).
Nach kompletter Demontage des eingemauerten Spülkastens sowie der Toilettenschüssel wurde das Leck (an der Kaltwasserleitung)dann gefunden.
Durch diese Maßnahmen wurde meine Wohnung nicht mehr bewohnbar.
Das zur Vorgeschichte.
Ich hab mir nach der Demontage der sanitären Einrichtung die Zusage der Hausverwaltung vor Ort sowie beim Vermieter geholt, dass ich mir für die Zeit der Sanierung eine Ferienwohnung bzw. ein Hotelzimmer mieten kann, geholt.
Buchung erfolgte letzten Donnerstag. Am Freitag Nachmittag wollte ich dann umziehen.
Der Vermieter kontaktierte mich erneut, um mir mitzuteilen, dass meine Kosten nicht von der Versicherung gedeckt sind. Toilettenbereich hat mir der Vermiter zur Verfügung gestellt, 3 Etage tiefer. "Zum Duschen können Sie ja in ein Schwimmbad gehen" war dann noch seine Aussage.
Gestern war ich beim Mieterbund.
Der Anwalt dort meinte folgendes:
- Recht auf MIetminderung von nur 50%, da die Wohnung weiterhin bewohnbar ist
- "zur Not können Sie ja ins Waschbecken pinkeln"
- am Spülbecken in der Küche könnte ich mich waschen
Seit ca. 2 Wochen kann ich die Badewanne nicht mehr nutzen und seit mittlerweile einer Woche kann ich weder Wasch- und Toilettenbecken nutzen. Arbeiten zur Sanierung wurden auch noch nicht begonnen.
Ich bin von meinem Arbeitgeber her verpflichtet, in Businesskleidung auf Arbeit zu kommen.
Meine Fragen an Euch:
- kann sich mein Vermieter so einfach aus der Affäre ziehen?
- bleibe ich auf den bisher angefallenen Kosten sitzen?
- was ist mit weiteren Kosten, die mir entstehen?
- würde eine private Hausratversicherung überhaupt z.B. die ferienwohnung bezahlen?
- ist die Wohnung aufgrund des derzeitigen Zustandes überhaupt noch als bewohnbar zu bezeichnen?
Ich danke schonmal allen für die Hilfe und Tipps.
Wichtig ist, daß Du die Mängel der Form halber nochmals schriftlich per Einschreiben beim VM rügst und eine Frist setzt, bis zu der die Mängel behoben werden müßen. Gleichzeitig schon mal mit Mietminderung drohen. Dem VM muß erstmal die Chance gegeben werden, die Mängel zu beheben. Kommt er der Verpflichtung nicht nach, dann entsprechend die Miete kürzen. Die vom Mieterbund vorgeschlagenen 50 % sind wohl eher die Untergrenze. Und auch alles nur schriftlich machen, sich nicht auf mündliche Reden verlassen.
Zur Sicherheit aber mal zu einem richtigen Anwalt gehen, der auf Mietrecht spezialisiert ist.
Hier sind mal ein paar Urteile:
Die Einschränkung der Gebrauchsmöglichkeit der Badewanne auf wenige Stunden in der Woche steht dem Fehlen einer Badewanne gleich.
23 % AG Helmstedt, WuM 1989, 564
Die Dusche funktioniert nicht.
16 % AG Köln, WuM 1987, 271
Die Toilette ist nicht benutzbar.
80 % LG Berlin, MM 1988, 213
Während Mängelbeseitigungsarbeiten ist das Bad drei Tage lang nicht benutzbar.
20 % LG Berlin, GE 1998, 1151
Unbenutzbarkeit der einzigen Bade- oder Duschanlage.
33 % AG Köln, WuM 1998, 690
Badewanne und Toilette sind wegen Erneuerung der Installation nicht benutzbar und der Wasseranschluss in der Küche funktioniert nicht.
50 % AG Hannover, WuM 1989, 565 _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Verfasst am: 12.05.06, 08:23 Titel: Re: Wohnung ohne sanitäre Einrichtungen noch bewohnbar?
Achso, zu den einzelnen Fragen noch:
burki75 hat folgendes geschrieben::
- kann sich mein Vermieter so einfach aus der Affäre ziehen? i
Nein, er ist zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet, solange er den aufgetretenden Schaden zu verantworten hat. Das scheint hier der Fall zu sein.
burki75 hat folgendes geschrieben::
- bleibe ich auf den bisher angefallenen Kosten sitzen? i
Nein, das müßte über die sog. Wohngebäudeversicherung des VM laufen. Die bezahlt die Schäden am Gebäude ansich.
burki75 hat folgendes geschrieben::
- was ist mit weiteren Kosten, die mir entstehen? i
Dafür könnte u.U. die eigene Hausratversicherung in Frage kommen.
burki75 hat folgendes geschrieben::
- würde eine private Hausratversicherung überhaupt z.B. die ferienwohnung bezahlen?i
Einfach dort mal nachfragen.
burki75 hat folgendes geschrieben::
- ist die Wohnung aufgrund des derzeitigen Zustandes überhaupt noch als bewohnbar zu bezeichnen?
i
Sozusagen ja, aber nur mit erheblicher Mietminderung, wenn der VM die Schäden nicht beheben läßt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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wenn ein einfacher rohrbruch vorliegt, wird weder eine haftpflichtversicherung, noch eine gebäudeversicherung des vermieters hierfür aufkommen.
hotelunterbringungskosten sind nur in der hausratversicherung versichert, wenn die wohnung nicht mehr zumutbar nutzbar ist. das kann von hier aus nicht beurteilt werden. wenn aber sanitäre einrichtungen nicht mehr benutzt werden können, würde ich davon schon fast ausgehen.
der vermieter kann gegenüber seiner gebäudeversicherung einen mietausfall geltend machen, davon hat aber der mieter nichts.
voraussetzung ist natürlich jeweils, dass ein bedingungsgemäßer leitungswasserschaden vorliegt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 549 Wohnort: Bad Vilbel
Verfasst am: 12.05.06, 10:22 Titel:
Christoph hat folgendes geschrieben::
Wichtig ist, daß Du die Mängel der Form halber nochmals schriftlich per Einschreiben beim VM rügst und eine Frist setzt, bis zu der die Mängel behoben werden müssen.
Sehe ich auch so. Die Mängel schriftlich rügen mit gleichzeitiger Setzung einer angemessener Frist ist auch meine Empfehlung. Zusätzlich sollte deutlich gemacht werden, daß nach Verstreichung der Frist, insofern die Mängel nicht behoben wurden, der Mieter selbst eine Firma zu Lasten des Vermieters beauftragen wird.
Zitat:
Gleichzeitig schon mal mit Mietminderung drohen.
An seiner Stelle hätte ich nicht gedroht, sondern gleich gekürzt. Wenn sich binnen 1-3 Tagen keine Arbeiter zum Rapport melden, weiterhin Miete einbehalten. Der Schaden muß so schnell wie möglich behoben werden!
Die Aussage des Vermieters, der Mieter solle in ein Schwimmbad gehen, empfinde ich in diesem Kontext als Frechheit.
Zitat:
Die vom Mieterbund vorgeschlagenen 50 % sind wohl eher die Untergrenze.
Das ist auch meine Einschätzung. Der Anwalt des Mieterbundes kommt mir übrigens sehr vermieterfreundlich vor. Mit dem "ins Waschbecken pinkeln" geht's für einen Mann ja noch, aber das ist ja nicht das einzige menschliche Bedürfnis...
Für die Kostenerstattung für ein Hotelzimmer oder ähnliches sollte auf jeden Fall ein Anwalt hinzugezogen werden, der einem auch gleich die mögliche Höhe der Mietminderung nennen soll. _________________ "Vielleicht lautet die kürzeste aller Definitionen des Vorurteils: Von anderen ohne ausreichende Begründung schlecht denken." (G. W. Allport)
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"Wenn ich an etwas glaube, handle ich danach." (Böhse Onkelz)
Anmeldungsdatum: 14.08.2005 Beiträge: 207 Wohnort: ja
Verfasst am: 12.05.06, 10:26 Titel: in allen Lebenslagen
und Lebenslagen ERST mal talla fragen.
Nehme an, dass Wasserrohrbruch bis zur Einleitung zum Privatgelände oder gar in das Gebäude Sache des Versorgers ist.
Stellen Sie sich vor, da gehen 1000 qm in´s Erdreich, die müssen Sie ja auch nicht bezahlen.
Innerhalb des Gebäude ist der Vermieter oder seine Versicherung gefragt.
Die Hausratversicherung tritt m.W. nur für Schäden ein, die vom Mieter zu verantworten sind (Waschmaschinenschlauch), anbohren o.ä. _________________ nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro
es ist egal, von wem oder von wo ein wasserschaden (oder auch brand...) ausgeht.
wenns ein versicherter schaden ist, kommt dafür auch die hausratversicherung für versicherte kosten und sachen auf. wurde der schaden durch einen dritten verursacht, kann die hausratversicherung gegen diesen u.u. einen regreß durchführen.
in wenigen dingen besteht doppelversicherung mit der gebäudeversicherung, und manchmal kann man auch eine haftpflichtversicherung des verursachers stattdessen in anspruch nehmen, nur mit dem nachteil, das man dort nur den zeitwert erhält...
nur, bei einem "normalen" rohrbruch gibt es keinen verursacher. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Die Hausverwaltung hat mich gerade angerufen. Handwerker sind wohl endlich dabei, alles für die Entfeuchtung der Zwischendecke vorzubereiten, sprich kompletten Flur- und Badfußboden aufreissen.
Somit dürfte dann auch entfallen, dass ich "in das Waschbecken pinkeln" kann.
@Christoph
danke für die Auflistung der Urteile.
Diese werden mir sehr hilfreich sein, denn darauf kann ich mich ja in dem nächsten Schreiben an den Vermieter berufen.
Mit dem Zusammenrechnen der Prozente müsste ich ja noch Geld vom Vermieter bekommen (Galgenhumor lässt grüßen)
Meine Hausratversicherung wird wohl nicht für die Kosten aufkommen, da mich erstens keine Schuld trifft und 2. nichts von meinem Eigentum betroffen bzw. beschädigt ist.
@DIDDIRO
Auf jeden Fall Sache des Vermieters, denn solche Schäden hat er ja nicht mit versichert. Nur seinen eigenen finanziellen Schaden hat er abgesichert.
In die Ferienwohnung bin ich erst einmal nicht, da ich den betrag nicht vorschießen könnte, so sich der Vermieter weiterhin quer stellt. Und zusätzliche Schulden wollte ich mir nicht aufhalsen.
Alles in allem wird es aber darauf hinaus laufen, dass ich nochmal einen Anwalt kontaktieren muss. Denn vom Mieterbund bin ich ein klein wenig entäuscht.
Verfasst am: 12.05.06, 10:33 Titel: Re: in allen Lebenslagen
DIDDIRO hat folgendes geschrieben::
und Lebenslagen ERST mal talla fragen.
Nehme an, dass Wasserrohrbruch bis zur Einleitung zum Privatgelände oder gar in das Gebäude Sache des Versorgers ist.
Stellen Sie sich vor, da gehen 1000 qm in´s Erdreich, die müssen Sie ja auch nicht bezahlen.
Innerhalb des Gebäude ist der Vermieter oder seine Versicherung gefragt.
Die Hausratversicherung tritt m.W. nur für Schäden ein, die vom Mieter zu verantworten sind (Waschmaschinenschlauch), anbohren o.ä.
sorry, aber so langsam reicht es. wenn sie von nix eine Ahnung haben und nur falschheiten verbreiten wie z.b. über die hausratversicherung, dann sollten sie sich besser zurückhalten.
Mit der Hausratversicherung sind auch fremde Sachen (auch die des Vermieters) mitversichert. Versichert sind jedoch , anders als bei der Privathaftpflichtversicherung nur Schäden die verursacht wurden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen in der Regel vor, das von der Versicherung fremde Sachen ausgeschlossen sind, die der Versicherungsnehmer (Mieter) gemietet, gepachtet oder geliehen hat. Der Mieter muss somit entweder die gemieteten Sachen durch einen gesonderten Versicherungsvertrag in den Versicherungsschein einbeziehen oder bei Neuabschluss darauf achten, das die gemieteten Sachen mit unter den Versicherungsschutz fallen. Die in der Hausratversicherung enthaltene Glasbruchversicherung erfasst in der Regel wegen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht den Bruch von Mehrscheiben- und Isolierverglasungen. Will der Mieter dieses Risiko in die Versicherung einbeziehen, muss er hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit der Versicherung treffen.
Schäden an Sachen des Mieters vom Vermieter zu ersetzen, kann im Mietvertrag nicht formularmäßig ausgeschlossen werden. (BGH RE WM 2002, 141) Nach einer Auffassung des LG Frankfurt (WM 84, 214) kann die Schadenersatzpflicht des Vermieters aber durch individuelle Vereinbarung ausgeschlossen werden.
1.) Die Wohngebäudeversicherung bezahlt z.b. bei einem Wasserschaden (sofern das Wasser vertragswidrig ausgetreten ist) nur die Schäden am Gebäude bzw. an den Einbauten selbst. Nicht jedoch am Hausrat des betreffenden Mieters.
2.) Die Hausratversicherung des betreffenden Mieters zahtl nur die Schäden Mobililar des MIeters. Hat der Mieter nun keine Hausratversicherung, könnte er sich ev. an den VM halten, falls dieser schuldhaft gehandelt hat. Dann könnte dessen Haftpflichtversicherung eintreten. Ist dem VM aber kein schuldhaftes Verhalten zu beweisen und hat der Mieter keine Hausratversicherung, düfte der Mieter auf seinem Schaden sitzen bleiben.
Aus allein diesen Gründen halte ich neben der Haftpflichtversicherung auch eine Hausratversicherung für eine sehr wichtige Versicherung.
Vorausgesetzt man hat nicht nur die sogenannten "Jaffa-Möbel". Die älteren hier müßten den Begriff noch kennen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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