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Mal angenommen, eine Privatperson achtet darauf, daß sie nicht in irgendwelche "Verteiler" reinrutscht, die typischerweise von "Data Mining"-Unternehmen genutzt werden, aber es kommt doch eines Tages zu einem solchen Eintrag, sodaß die besagte Person öfter mal unaufgefordert Werbung per Brief erhält:
Was kann man da machen?
Der derzeitige Kenntnisstand ist, daß unaufgeforderte Werbung nicht Rechtens ist (kenne leider nicht den passenden Paragraphen dazu -- Datenschutzgesetz?), und daß in solchen Fällen die Unterlassung erwirkt werden kann. Dabei tat sich jedoch kürzlich eine Zwickmühle auf, die plausibel klingt:
Privatperson erhält Werbung, widerspricht dieser und fordert das Unternehmen auf, sämtliche Daten zu löschen, damit das nicht wieder passiert. Das Unternehmen weist jedoch darauf hin, daß regelmäßig Datensätze von diesen "Data Mining"-Unternehmen erworben werden, weswegen bei einer nächsten "Fuhre" die Privatperson wieder im Verteiler drin stünde. Daher bot das Unternehmen an, sämtliche Daten zu löschen, die sonst nicht mit irgendwelchen Verträgen (die ja nicht bestehen) in Verbindung stehen, jedoch einen Eintrag in einer sogenannten "schwarzen Liste" stehen lassen, um eben zu gewährleisten, daß keine Werbung mehr zugestellt wird.
Aus meiner Sicht stellt das ein datenschutzrechtliches Dilemma dar, denn:
- Das Unternehmen darf der Privatperson keine unaufgeforderte Werbung schicken, wenn kein Vertragsverhältnis besteht (Eigenwerbung ist meines Wissens erlaubt, aber auch im Bereich B2C?)
- Das Unternehmen hat aber die Daten der Privatperson, obwohl keine Geschäftsbeziehung besteht
- Die Privatperson sollte die Daten nicht vollständig (eben mit Ausnahme dieser "schwarzen Liste") löschen lassen, um sicherzustellen, in Zukunft keine Werbung mehr von dem Unternehmen zu erhalten
- Das Unternehmen hat dadurch letztendlich Daten, die es gar nicht haben dürfte, wobei noch nicht einmal ansatzweise geklärt ist, ob der Datensatz der Privatperson in diesem "Data Mining"-Unternehmen gerechtfertigt ist, zumal diese Firmen oft auch international operieren.
Nun bin ich auf Kommentare, Paragraphen & Vorschläge gespannt
Ach ja:
Falls ich das falsche Forum erwischt haben sollte, bitte verschieben. _________________ "Vielleicht lautet die kürzeste aller Definitionen des Vorurteils: Von anderen ohne ausreichende Begründung schlecht denken." (G. W. Allport)
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"Wenn ich an etwas glaube, handle ich danach." (Böhse Onkelz)
Nach meinem Kenntnisstand ist die Werbung per Brief, das sog.Direct-Mailing, erlaubt. Lediglich Telefonanrufe ohne vorherige Einwilligung sind unzulässig.
Wer dennoch keine Briefwerbung wünscht, kann sich in eine Robinson-Liste eintragen lassen.
Wer dennoch keine Briefwerbung wünscht, kann sich in eine Robinson-Liste eintragen lassen.
Die Robinson-Liste muss aber nicht beachtet werden, stellt also rechtlich gesehen
nichts verbindliches dar. Wer trotzdem Briefe schicken möchte, wird dies auch zukünftig
tun können.
Ansonsten schließe ich mich dem Post meines Vorredners an _________________ Audiatur et altera pars.
Nach meinem Kenntnisstand ist die Werbung per Brief, das sog.Direct-Mailing, erlaubt. Lediglich Telefonanrufe ohne vorherige Einwilligung sind unzulässig.
Wer dennoch keine Briefwerbung wünscht, kann sich in eine Robinson-Liste eintragen lassen.
Danke für den Hinweis.
Wenn man dem aber widerspricht, so darf einem auch keine weitere Werbung mehr ins Haus flattern? _________________ "Vielleicht lautet die kürzeste aller Definitionen des Vorurteils: Von anderen ohne ausreichende Begründung schlecht denken." (G. W. Allport)
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"Wenn ich an etwas glaube, handle ich danach." (Böhse Onkelz)
Daraus lese ich, daß Firmen, die meine Daten besitzen, ich diesen aber nicht die Nutzung meiner Daten eingeräumt habe, widerrechtlich handeln, da sie mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vergleiche dazu das Volkszählungsurteil) mißachten.
Aus dem Schleswig-Holsteiner Tätigkeitsbericht von 2003 lese ich ebenfalls, daß so gut wie alle Auskunfteien (so heißen also die "Data Mining"-Betriebe auf deutsch ) nicht im Einklang mit dem BDSG handeln.
Das gibt mir doch zu Denken und bekräftigt mich in meiner Annahme, daß man grundsätzlich keine Werbung zu erwarten hat, wenn man es nicht wünscht. Zumindest sollte das so sein... _________________ "Vielleicht lautet die kürzeste aller Definitionen des Vorurteils: Von anderen ohne ausreichende Begründung schlecht denken." (G. W. Allport)
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