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Mietminderung wegen Straßenbau

 
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Birgit.Fischer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 10:58    Titel: Mietminderung wegen Straßenbau Antworten mit Zitat

Wir (ich und mein Lebensgefährte) wohnen in einer 2-Zimmer-Wohnung in einem feldrandgelegenen 5-Familien-Haus.

Da wir noch zum Rande des Gewerbegebietes gehören stand neben unserem Haus ein Lebensmittelmarkt, welcher vor kurzem abgebrannt ist. Zur Zeit wird dieser Lebensmittelmarkt abgerissen und soll danach wieder neu aufgebaut werden. Hierdurch entsteht natürlich eine andere Lärm- und vorallem Schmutzbelästigung, als die, welche uns durch die normale Benutzung der Kundes des Lebensmittelmarktes bekannt war.
Da wir aber meistens den ganzen Tag über arbeiten, ist dies nur das kleinere Übel.

Viel schlimmer ist, dass jetzt hinter unserem Haus eine neue Umgehungsstraße gebaut wird. Dort wo weit und breit nur Feld und Wald war, werden wir bald Tag und Nacht von dem Straßenlärm belästigt. Desweiteren wüten auch hier bis in die späten Abendstunden die Bagger und Walzmaschinen (Lärm und Dreck), wodurch unseres Erachtens die Wohnqualität erheblich eingeschränkt wird. Auch die freie Benutzung der Natur ist nicht mehr so ohne weiteres möglich, weil diese neue Umgehungsstraße sämtliche Wege zum joggen, fahradfahren, spazierengehen abschneidet. Doch genau wegen solcher Freitzeitaktivitäten sind wir ja in einer naturgelegene Gegend gezogen.

Meine Frage ist jetzt, ab wann (schon jetzt wegen den Bauarbeiten, oder erst später bei Fertigstellung der Straße) und wieviel Mietminderung können wir verlangen.

Zur Zeit bezahlen wir für diese ca. 60 qm große Wohnung 460,00 kalt.

Vielen Dank schonmal im Voraus.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 11:07    Titel: Re: Mietminderung wegen Straßenbau Antworten mit Zitat

Birgit.Fischer hat folgendes geschrieben::
Wir (ich und mein Lebensgefährte) wohnen in einer 2-Zimmer-Wohnung in einem feldrandgelegenen 5-Familien-Haus.

Da wir noch zum Rande des Gewerbegebietes gehören stand neben unserem Haus ein Lebensmittelmarkt, welcher vor kurzem abgebrannt ist. Zur Zeit wird dieser Lebensmittelmarkt abgerissen und soll danach wieder neu aufgebaut werden. Hierdurch entsteht natürlich eine andere Lärm- und vorallem Schmutzbelästigung, als die, welche uns durch die normale Benutzung der Kundes des Lebensmittelmarktes bekannt war.
Da wir aber meistens den ganzen Tag über arbeiten, ist dies nur das kleinere Übel.

Viel schlimmer ist, dass jetzt hinter unserem Haus eine neue Umgehungsstraße gebaut wird. Dort wo weit und breit nur Feld und Wald war, werden wir bald Tag und Nacht von dem Straßenlärm belästigt. Desweiteren wüten auch hier bis in die späten Abendstunden die Bagger und Walzmaschinen (Lärm und Dreck), wodurch unseres Erachtens die Wohnqualität erheblich eingeschränkt wird. Auch die freie Benutzung der Natur ist nicht mehr so ohne weiteres möglich, weil diese neue Umgehungsstraße sämtliche Wege zum joggen, fahradfahren, spazierengehen abschneidet. Doch genau wegen solcher Freitzeitaktivitäten sind wir ja in einer naturgelegene Gegend gezogen.

Meine Frage ist jetzt, ab wann (schon jetzt wegen den Bauarbeiten, oder erst später bei Fertigstellung der Straße) und wieviel Mietminderung können wir verlangen.

Zur Zeit bezahlen wir für diese ca. 60 qm große Wohnung 460,00 kalt.

Vielen Dank schonmal im Voraus.



Hallo!?! Gehts noch? Was kann denn ihr Vermieter dafür, dass dort gebaut wird???

Er kann den Umstand nicht ausräumen bzw. beseitigen, also können Sie auch keine Minderung geltend machen!

Das wird ja immer witziger hier... Demnächst mach ich dann 'ne Mietminderung geltend, weil ich in der Stadt wohne und dort mehr Abgase als auf dem Land sind?!? Das schränkt ja auch ungemein die Lebensqulität ein... LOL (Wohne nicht mehr in der Stadt)

Ich weiß echt nicht was sich manche Leute denken... Aber da das Wochende naht ja , da haben manche wohl schon abgeschaltet... tststs

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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen dem Lärm kann evtl. die Miete gemindert werden. Es kommt drauf an wie stark der Lärm ist. Der Mieter muss darüber ein Lärmprotokoll führen. Allerdings aus der Tatsache das dort eine Strasse gebaut wird kann der Mieter keinerlei Mietminderung geltend machen. Denn sowas gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Im übrigen lässt sich dazu noch sagen, dass Mietminderungen nur getätigt werden können, wenn ein Mangel an der gemieteten Sache besteht... Nicht aber an anderen Dingen, die im Mietvertrag nicht inbegriffen sind..., denn nur für die Dinge im Mietvertrag zahlen sie auch die Miete!
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Birgit.Fischer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallo!?! Gehts noch? Was kann denn ihr Vermieter dafür, dass dort gebaut wird???

Er kann den Umstand nicht ausräumen bzw. beseitigen, also können Sie auch keine Minderung geltend machen!

Das wird ja immer witziger hier... Demnächst mach ich dann 'ne Mietminderung geltend, weil ich in der Stadt wohne und dort mehr Abgase als auf dem Land sind?!? Das schränkt ja auch ungemein die Lebensqulität ein... LOL (Wohne nicht mehr in der Stadt)

Ich weiß echt nicht was sich manche Leute denken... Aber da das Wochende naht ja , da haben manche wohl schon abgeschaltet... tststs


Sorry, aber leider falsch gedacht!!! Denn ab jetzt kann unserer Vermieter nicht mehr die gleiche Kaltmiete bei Neuvermietung verlangen wie vorher. Niemand würde ihm die Wohnung für diesen Preis abnehmen. Jetzt ist es nicht mehr eine ruhig gelegene Wohnung, sondern eine Wohnung direkt an einer Hauptverkehrsstraße!
Denn warum gibt es denn Mietunterschiede??? Hohe Wohnqualität, hohe Miete, niedrige Wohnqualität, niedrige Miete! Oder??? Logisch gibt es persönliche Prämisen...

Aber so Äußerungen verbitte ich mir. Vielleicht sollten Sie sich eine Pause am Wochenende gönnen. Das Sie schon so ein einfacher Forumbeitrag aus der Ruhe bringt würde mir an Ihrer Stelle zu denken geben.

Ein Forum ist dazu da um sich zu informieren und mit anderen Leute über Erfahrungen auszutauschen. Gut, sollte ich mit meiner Vermutung hier eine Mietminderung durchsetzen zu können falsch liegen, können Sie mir das auch in einem anderen Ton mitteilen. Denn um Meinungen zu bekommen, habe ich diese Frage ja hier gestellt. Nur ich wollte brauchbare Informationen und keine Beschimpfungen.

Wenn einige Leute den Sinn von Foren missverstehen sind sie hier falsch am Platz.

P.S. Für die missachtete Formregel entschuldige ich mich!
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Birgit.Fischer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das wichtigste Mieterrecht bei Wohnungsmängel ist aber die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das Recht weniger Miete zu zahlen.

Nach dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen kann, berechtigen den Mieter zur Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einer Gaststätte oder Diskothek oder Störungen, die von einer benachbarten Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, der den Wohnwert der Wohnung mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

Die Mietminderung ist natürlich ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht oder verschuldet hat, bei völlig unerheblichen Beeinträchtigungen oder wenn der Mieter den Mangel schon bei Einzug in die Wohnung kannte oder er ihn hätte problemlos erkennen können. Wer eine billige Altbauwohnung mit morschen und blinden Fenstern anmietet, kann nicht wenige Monate später die Miete kürzen. Hier geht man davon aus, dass bei Vertragsabschluss Mieter und Vermieter gerade wegen dieser Mängel eine niedrigere Miete vereinbart haben.

(Quelle: Deutscher Mieterbund)


Vielleicht sollte ich mich demnächst nicht mehr in Foren, sondern auf Seiten informieren, die mich wirklich schlau machen.

Sorry! Ich hab daraus gelernt!
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn sie schon alles wissen ist ja gut... Hier erfolgt sowieso keine Rechtberatung da dies verboten ist... aber was mich interessieren würde, wieso fragen Sie dann erst, wenn sie sowieso schon alles wissen?

Probieren Sie es eben aus, aber bedenken Sie, dass der Vermieter auch auf die Idee kommen könnte Ihnen fristgerecht zu kündigen, wenn er diese Meinung nicht teilt und einen anderen zahlungswilligen Nachmieter sucht...
zumal er die Miete dann innerhalb von 3 Jahren wieder um 20 erhöhen könnte, wenn dies im Mietspiegel für vergleichbare Objekte zu erhalten ist...


PS@Birgit
Vielleicht habe ich ja "etwas" überreagiert wobei ich Sie persönlich sicherlich nicht "beschimpft" habe, dies hätte anders ausgesehen zumal ich dies auch nicht vor hatte... Mich regt es eben einfach auf, das manche Mieter bei einem normalen Sachstand, für den der Vermieter genauso wie der Mieter nichts dafür kann, auf den Vermieter umwälzen wollen.
Wenn Mängel an der gemieteten Sache bestehen würden, würde ich Ihr Anliegen ja auch bestätigen bzw. unterstützen können.
Aber in Ihrem Fall wäre es ja so, als würde ich ein Auto mieten und wollte dann im Nachhinein bei der Abrechnung nicht den ganzen Betrag zahlen, da ich dummerweise sowieso ständig nur im Stau gestanden bin... sowas ist meiner Auffassung nach eben mein eigenes Risiko! Mehr wollte ich mit meiner Antwort von vorhin nicht sagen...

Kleiner Tipp am Rande(ob Sie ihn annehmen ist natürlich ihre Sache):
Da Sie ja nun sowieso nicht mehr Ihre gewünschte Ruhe und Naturverbundenheit bekommen, wegen dem Supermarkt der bald wieder besucht wird und zum anderen wegen der Straße, würde ich ihnen gleich empfehlen sich den ganzen auf Sie hierdurch zukommenden Stress zu ersparen und auszuziehen.
-> Spart Nerven und das Geld für den Anwalt bzw. die Klage...
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Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 12.05.06, 14:06, insgesamt 4-mal bearbeitet
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DIDDIRO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 207
Wohnort: ja

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 13:49    Titel: Grottenfalsch Birgit.Fischer Antworten mit Zitat

wie Dookie82 schon erwähnt hat, geht das den Vermieter nichts an.

Wo waren Sie denn, als die öffentliche Ausschreibung im Blättle war ? das ist Vorschrift und da können Sie Ihre Einwände vortragen.

Mit der Verschmutzung ist es genauso. Habe vor Jahren ein total eingestaubtes Auto bei einer Baumaßnahme gehabt. Auf Rücksprache mit dem Bauleiter habe ich für 2 Wochen Autowaschen sofort bezahlt bekommen. Man muß sich halt immer an die richtige Stelle wenden.

Und nun abschließend zum Forum:

Ein Forum ist da, dass jeder seine Meinung zum Besten geben kann, wie bei einer Unterhaltung von mehreren Personen.
Auch da stellt sich relativ schnell heraus, was der Wahrheit am Nächsten kommt.

Nur lernfähig und nicht lernresistent sollte man sein.
_________________
nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro
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Bruno Blaubär
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frau Fischer,

also erst mal ist Ihre Reaktion auf den Baulärm als auch auf eine Forumsteilnehmer für mich durchaus verständlich.
Ich habe mal ein wenig geblättert und gebe Ihnen folgende Denkanstöße:
Sicherlich ist der Sachmangel in der Praxis der bekannteste, der zur Möglichkeit der Minderung der Miete führen kann. Aber darüber hinaus gibt es auch noch die Umweltmängel - also solche, deren Entstehung ausßerhalb der Mietsache liegen, aber Einflüsse auf die Mietsache haben und auch noch Versorgungsmängel.
Einige Urteile liegen mir vor, z.B. AG Lübeck 32 C 2889/94 steht bei Abbrucharbeiten eines Kaufhauses in der Nachbarschaft 15 % Mietminderung zu, ebenso das LG Siegen 3 S 87/89. Mietminderung von 20 % steht das AG Schöneberg 12 C 374/96 zu.
Für die weitere Zeit, also wenn dann die Straße gebaut ist und Ihnen der Verkehrslärm zu schaffen macht, ist die Beurteilung einer angemessenen Mietminderung am besten bei einem Rechtsanwalt aufgehoben. Die Minderungsquote ist sehr individuell auf die Lage abzustellen.

Ich habe beim Lesen einiger Forumsbeiträge immer mehr den Eindruck, dass es hier nicht um Diskussion geht, sondern um Meinungsmache. Eigentlich schade.
Nicht alle Mieter sind undankbar und garstige Monster, die sowieso nur meckern und nicht alle Vermieter sind mit dem Heiligenschein ausgestattet.
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