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Probleme mit Mehrwertdiensten

 
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Loxagon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 15:05    Titel: Probleme mit Mehrwertdiensten Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar. A hat bei durchsicht seiner Handyrechnung unerklärbare Abbuchungen gefunden. Auf Anfrage beim Anbieter des Dienstes erhält er ein paar Datumsangaben mit Hinweis auf Logfiles. mehr nicht. A ist sich aber sicher, nie diese Abos angefordert zu haben.

Der Anbieter B läßt sich auf keine Diskusionen ein. Gibt es Rechtsprecung dazu? Oder hat jemand eine Idee?

Danke schon mal im voraus!!
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Risus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
um was geht's denn genau? Um Abbuchungen für Mehrwertdienstleistungen oder um "Abo"?
Wenn eine Antwort erwünscht ist, brauchen wir mehr Details, auf was genau sich die Forderung von Anbieter B bezieht und was Anbieter B eigentlich ist (Telekommunikationsunternehmen, das nur die Leitung stellt oder der Anbieter der Dienstleistung selbst).
Freundliche Grüsse
Risus
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Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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Loxagon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

B ist der Anbieter von Klingentönen etc, also kein Telekommunikationsunternehmen. B fing nun vor eineinhalb Jahren an kleinere Beträge abzubuchen, die sich dann steigerten, bis es A dann auffiel. A versuchte Antwort zu bekommn, wann er angeblich die Abos (insgesamt 5) bestellt haben soll. Die Info hat er erst vor kurzem bekommen, mit Angabe von 2 Daten, die mehr als ein Jahr zurückliegen.Dieses kann B angeblich durch LOGfiles belegen. Einen Einzelverbindungsnachweis hat A selbst nicht. Er ist sich aber sicher, nie auch nur ein Abo bestellt zu haben, noch je eine SMS dorthin gesendet zu haben.

Nach dem Brief mit der Angabe, B hätte angeblich Logfiles, die eine Vertragsannahme bestätigen, weiss A nicht mehr weiter.

Könnte A den B auffordern, die Logfiles zu senden, oder könnte A doch noch bei seinem Handy Anbieter für die Zeit einen Einzelverbindungsnachweis bekommen? Oder hat er noch eine andere Möglichkeit sich zu wehren?

Freundliche Grüße

Loxagon
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Risus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lox,

lies Dir bitte mal diesen Artikel durch. Kommt Dir da irgendwas bekannt vor? Winken (Falls ja, wegen Forenregeln allerdings hier nicht den Anbieter namentlich nennen... )

Freundliche Grüsse
Risus
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Loxagon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ja kenne ich, habe ich bei meinen Recherchen auch gefunden. Aber was kann man nun dagegen tun, dass B behauptet, er habe Logfiles, die die Annahme bestätigen. Ich komme ja nicht an deren Logfiles ran, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Lox
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Risus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Loxagon hat folgendes geschrieben::
Ja kenne ich, habe ich bei meinen Recherchen auch gefunden.

Und? Auch gelesen und mal 2, 3 weiterführende Links angeklickt? Winken

Also nochmal:
Welche Möglichkeiten hat A:
1. Der letzten Rechnung beim Mobilfunkbetreiber mit Schilderung des Sachverhaltes widersprechen und gleichzeitig um Sperrung des Klingeltonanbieters bitten. Frist 30 Tage. Was dabei rauskommt, hängt vom Mobilfunkbetreiber ab.
2. Den Klingeltonanbieter [Einschreiben+Rückschein] unter Fristsetzung zur Rückzahlung bisher vorgenommener und zur Unterlassung künftiger Abbuchungen auffordern. Gleichzeitig nochmals zur detaillierten Schilderung auffordern, wie und wann denn aus Sicht des Anbieters ein Vertrag zustande gekommen sein soll und die ominösen Logfiles genauer erläutern lassen.
3. Kopie dieses Schreibens auch an den Mobilfunkbetreiber.
4. Beratung bei der Verbraucherzentrale einer grösseren Stadt über weitere Schritte (Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wg. ungerechtfertigter Bereicherung §§ 812-822 BGB, Mahnbescheid gegen KT-Anbieter auf Rückzahlung, Abmahnung durch Anwalt auf Unterlassung usw.
Verbraucherzentrale u.a. deshalb, weil dort auch bekannt ist, ob vielleicht Musterklagen in der Sache anhängig sind.
5. Wenn sich der KT-Anbieter innerhalb der gesetzten Frist nicht rührt, dann nochmal kurz scharf nachdenken, ob man nicht doch irgendwann mal... (z.B. SMS-Falle).
5. Wenn man sich sicher ist, das dies nicht der Fall ist, dann einen der Schritte aus Punkt 4. einleiten.

Freundliche Grüsse
Risus
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