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Verfasst am: 12.05.06, 17:39 Titel: Gutachter bei Erbe Wer bezahlt
Hallo,
Person A stirbt. Es gibt kein Testament. Die Mutter lebt noch und 2 Brüder. 1 Bruder ist Betreuer von der Mutter. Als Erbe gibt es ein EFH.
Wenn jetzt ein Käufer für das EFH gefunden wird müssen alle drei zustimmen (Die beiden Brüder und das Amtsgericht als Rechtspfleger der Mutter) Das leuchtet auch noch ein. Jetzt möchte das Amtsgericht einen Gutachter um den Wert des Hauses festzustellen. Die beiden Brüder wollen aber kein Gutachter. M. E. kann das Amtsgericht ein Gutachter bestellen muss es aber selber bezahlen.
Ist das so richtig? Wenn ja, und auch wenn nein, auf welches Paragraphen kann sich das Amtsgericht stützen?
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