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Reisekosten für Anwalt, Zeugen, Kläger...

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.11.04, 11:54    Titel: Reisekosten für Anwalt, Zeugen, Kläger... Antworten mit Zitat

Welche Reisekosten sind angemessen vor einem Amtsgericht (Zivilrecht-Onlinerecht) und müssen vom Unterliegenden ersetzt werden? Flieger, Zug, Bus, eigener PKW? 1., 2. Klasse? Taxi?
Unterschiede zwischen Kläger, Anwälten, Zeugen,...?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.11.04, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zeugenentschädigungsgesetz (ZEschG) für Nicht-Anwälte, BRAGO bzw. RVG für Anwälte. Einfach mal googeln.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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