| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
mde01 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.05.2006 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 13.05.06, 15:32 Titel: Bei Erdaushub Wasserleitung gefunden! |
|
|
Hallo,
mich beschäftigt ein Problem. Vieleicht kann mir ja einer weiterhelfen.
Wir haben vor ca. zwei Jahren ein Grundstück gekauft. Dieses ist notariel Bestätigt unbelastet. Nun bauen wir auf diesem Grundstück ein Haus. Bei den Erdaushebungen hat sich nun herausgestellt, daß sich in ca. 1 Meter Tiefe unter unseren Grundstück drei vor ca. 12 Jahren Privat (nicht von der Gemeinde!) erstellte Wasserleitungen (Fernwasser) befinden. Diese führen jeweils zu den angrenzenden Häusern. Wir mußten diese nun kostspielig Umleiten bzw. auf unserem Grundstück verlegen lassen.
Wer kommt nun für die Kosten auf?
Muß ich diese Leitungen auf meinem Grundstück dulden?
Bitte helft mir weiter!
Danke im Voraus,
Gruß Mike |
|
| Nach oben |
|
 |
RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
|
Verfasst am: 13.05.06, 18:32 Titel: |
|
|
| Sie müssen weiter klären, warum die Leitungen dort verlegt worden sind. Wenn ein Notleitungsrecht besteht, gibt es weder eine Grundbucheintragung noch eine Baulasteintragung. Es ist dann ein Urteil. |
|
| Nach oben |
|
 |
mde01 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.05.2006 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 14.05.06, 08:21 Titel: Titel: Bei Erdaushub Wasserleitung gefunden! |
|
|
Vielen Dank für die Information:
Dieses Grundstück liegt in einer kleinen Gemeinde im Bayerischen Wald. Bis zu einem Knotenpunkt wurde von der Gemeinde eine Fernwasserleitung zur Verfügung gestellt. Die abgehenden Leitungen wurden dann Privat von jedem einzelnen Hausbesitzer verlegt. In diesem Fall war es eine Nachbarschaftsgemeinschaft die die Gräben bzw. die Leitungen selbst verlegt hatten.
Gruß Mike |
|
| Nach oben |
|
 |
RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
|
Verfasst am: 14.05.06, 09:38 Titel: |
|
|
Fragen Sie die Nachbarn, warum Sie über fremdes Grundstück die Leitungen verlegt haben. Egal ist, dass es eine Nachbarschaftsgemeinschaft ist, die die Gräben bzw. die Leitungen selbst verlegt haben.
Besteht keine andere Möglichkeit sich an das öffentliche Netz anzuschließen, dann könnten Sie eine Baulasteintragung geben, oder die Nachbarn müssten ein Notleitungsrecht bei Gericht beantragen um es zu legalisieren. Evtl. entscheidet das Gericht, es eine Rente für die Nutzung Ihres Grundstücks zu entrichten. Wobei Leitungen keine große Nutzungseinschränkung Ihres Grundstücks bedeuten!
Wenn jede rechtliche Grundlage fehlt, dann müssen die Nachbarn jetzt für die Verlegung aufkommen. |
|
| Nach oben |
|
 |
mde01 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.05.2006 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 14.05.06, 12:53 Titel: |
|
|
Das Grundstück war vor dem Erwerb Ackerland. Durch eine Ortsabrundung wurde dieses dann Erschlossen und zu Baugrund erweitert.
So erklärt sich warum nun auf meinem Grundstück diese Leitungen verlegt sind.
Sollten die/eier der Nachbarn nicht Einsichtig sein und die entstandenen Kosten nicht tragen wollen, könnte ich dann einfach die Leitung stilllegen lassen? Befindet sich ja auf meinem Grund und Boden!
Gruß Mike |
|
| Nach oben |
|
 |
RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
|
Verfasst am: 14.05.06, 18:39 Titel: |
|
|
Auch das Ackerland hatte einen Eigentümer!
Notfalls müsssen Sie vor Gericht Ihre Kosten einklagen.
Stilllegen!!!!??? Fagen Sie den Versorger! |
|
| Nach oben |
|
 |
DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
|
Verfasst am: 14.05.06, 23:42 Titel: Re: Bei Erdaushub Wasserleitung gefunden! |
|
|
| mde01 hat folgendes geschrieben:: | Wir mußten diese nun kostspielig Umleiten bzw. auf unserem Grundstück verlegen lassen.
Wer kommt nun für die Kosten auf? |
Das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg - § 7e (2) - schreibt hierzu:
Ergeben sich nach Verlegung der Leitung unzumutbare Beeinträchtigungen, so kann der Eigentümer des fremden Grundstücks verlangen, daß der Eigentümer des begünstigten Grundstücks auf seine Kosten Vorkehrungen trifft, die solche Beeinträchtigungen beseitigen.
Von dieser Sicht wird die Rechtsprechung anderenorts vermutlich nicht abweichen.
War die Umlegeung der Leitungen für die Nutzung des erworbenen Baugrundstücks zwingend erforderlich, gehen diese Kosten zu Lasten der begünstigten Hinterlieger. |
|
| Nach oben |
|
 |
mde01 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.05.2006 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 15.05.06, 05:54 Titel: |
|
|
Von unzumutbare Beeinträchtigungen, so glaube ich, kann man hier in diesem Fall nicht ausgehen.
Fakt ist, zur Erstellung des Kellergeschoßes mußten die Wasserleitungen um ca. 7 Meter nach außen (Grundstückgrenze) verlegt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich jetzt auf diesen Kosten sitzen bleibe. Vor dem Hintergrund, daß ich ja meinen Nachbarn die für sie kostengünstigste Alternative anbieten kann.
Wahrscheinlich könnte ich auch die Duldung der Wasserleitungen auf meinem Grundstück verweigern. Somit müssten die Nachbarn mit erheblichen Mehrkosten (z.T. Neuverlegung bis zu 200 Meter) rechnen.
Was meinen sie dazu?
Gruß Mike |
|
| Nach oben |
|
 |
RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
|
Verfasst am: 15.05.06, 07:59 Titel: |
|
|
Die Umlegung geht auch aus BGB hervor. Dies ist nicht neu!
Nur hier besteht kein Rechtsverhältnis zwischen den jetzigen Eigentümern, so wie geschrieben, gibt es keine Grundbucheintragung, keine Baulast und kein Notwegerecht. Deshalb trägt die Kosten der Herrschende |
|
| Nach oben |
|
 |
DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
|
Verfasst am: 15.05.06, 17:42 Titel: |
|
|
| mde01 hat folgendes geschrieben:: | | Fakt ist, zur Erstellung des Kellergeschoßes mußten die Wasserleitungen um ca. 7 Meter nach außen (Grundstückgrenze) verlegt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich jetzt auf diesen Kosten sitzen bleibe. |
Die Tatsache, dass die Leitungen im Baufeld verlaufen (und so die Umlegung erforderlich wird) ist eine unzumutbare Beeinträchtigung.
Andererseits scheinst du zu Optimismus zu neigen... Los wirst du die Leitungen (bei den geschilderten Verhältnissen) mit großer Wahrscheinlichkeit nicht. Und wenn man dein Eingangsposting richtig versteht, hast du die Leitungen bereits auf deine Kosten, und ohne Abstimmung mit den begünstigten Hinterliegern, umlegen lassen - großmütig und großzügig, Respekt.  |
|
| Nach oben |
|
 |
mde01 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.05.2006 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 17.05.06, 06:02 Titel: |
|
|
Ist es nicht so, hätte der Grundstück Vorbesitzer uns von einer Wasserleitung in Kenntnis setzen müssen?
Somit ist nach meiner Auffassung dieser für die entstandenen Schäden haftbar zu machen. |
|
| Nach oben |
|
 |
|