Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 12.05.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.05.06, 17:44 Titel: Datenträger Weg, soll die HAFTPFLICHTVersicherung zahlen?
Hallo,
mein Laptop wurde von einer Person A versehentlich kaputtgemacht. Der Laptop wurde zu seiner Haftpflichtversicherungsfirma (HF) abgeschickt. Um die Schadensumme festzustellen hat die Firma F den Laptop zu einer Gutachtenfirma (G) abgeschickt. Die Gutachterfirma hat die Daten auf einer Externefestplatte gespeichert und den beschädigten Laptop und neuen Datenträger über die Versandfirma (V) zu mir verschickt. Leider habe ich nie die Sendung erhalten. Es gab auch keine Benachrichtigung von der Versandfirma in meinem Briefkasten. Ich habe die Versicherung mitgeteilt, dass der Datenträger noch nicht angekommen ist. Später habe ich von HF erfahren, dass die Sendung vor unserem Haus bei einem Laden abgegeben wurde. Ich war beim Laden. Eine Mitarbeiterin vom Laden hat schriftlich mir mitgetelit, dass die Sendung nicht mehr im Laden befindet. Sie weiß es nicht, wer die Sendung abgeholt hat. Es ist bewiesen worden, dass die Versandfirma bei der Mitarbeiterin des Ladens abgegeben hat. Ich habe diese schriftliche Mitteilung und eine Eidstattlichliche Erklärung zur Haftpflichtversicherungsfirma, Gutachtensfirma und zur Versandfirma zugeschickt.
Mit der Haftpflichtversicherungsfirma war es mit mir so vereinbart, dass Sie 500€ für den beschädigten Laptop zahlen und die Daten retten und mir zurückschicken. Geld habe ich bekommen aber die Daten nicht. Ich habe am Anfang an gesagt, in der Festplatte eine 90% fertige webbasierte Datenbank und Businessplan und persönlcihe nakte Fotos befinden.
Nun die Versicherung möchte für die abhandene Daten mir keinen Schadenersatz zahen. Sie schreiben " Soweit die abhanden gekommenen Datenträger nicht wieder aufgefunden werden, ist eine Anspruchsgrundlage für Schadenersatzansprüche allenfalls im Hinblick auf die Person anzunehmen, welche die Datenträger von der Versandfirma in Empfang genommen und die Annahme quittiert hat......, Daher können unserseits keine weiteren Zahlung erfolgen"
6 Monate vor der Beschädigung hatte ich letzte Datensicherung gemacht.
Meine Frage, darf ich von der Haftpflichtversicherungfirma für die abahndengegangene Daten Schadenersatz verlangen oder nicht? FÜr eure Hilfe bin ich sehr Dankbar.
warum haben sie keine datensicherung gemacht?
oderstes gebot bei der arbeit in der EDV.
sehen auch die gerichte so...und ist damit ohnehin schon großzügig von HF gewesen, eine datenrettung zu übernehmen.
im übrigen hat HF m.e. auch recht. ihr schadenersatzanspruch muss sich gegen die person richten, die das paket verbummelt hat. HF kann ja nichts dafür...? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
sehe ich auch so. der empfänger der sendung ist schadenersatzpflichtig.
ein grund, warum man keine briefe/pakete, z.b. von online- / Internetauktionshaus [Name geändert]-versendern, für den nachbarn annehmen sollte - wer die quittung unterschreibt hat die sofort pik-7 in der tasche.
der frachtführer (also der, der die sendung befördert) haftet nur solange, bis er einen gutgläubigen empfänger antrifft. daher notieren die boten auf ihren "hand-halds" ja auch den namen wo sie geklingelt haben und wo geöffnet wurde und wo/wer unterschrieben wurde/hat. aam besten auch gleich der "sog. reinigungskraft" verbieten pakete anzunehmen wenn eine empfangsbestätigung nötig ist. im zweifel macht das aufwand, erspart aber ärger
besser ist es, wenn der bote eine benachrichtigungskarte hinterlässt und der berechtigte empfänger seine ware persönlich abholt bzw. neu zustellen lässt und empfängt. _________________ MfG,
Duisburger
sehe ich auch so. der empfänger der sendung ist schadenersatzpflichtig.
Das sehe ich etwas anders. Mein Fokus hinsichtlich der Schadensersatzpflicht liegt auf der Gutachterfirma. Diese hat sicher zu stellen, daß die Daten den rechtmäßigen Besitzer auch tatsächlich erreichen und den Versand entsprechend veranlassen.
mehr als "versicherter versand" geht halt nicht, und demenstprechend haftet das transportunternehmen.
oder soll die "gutachterfirma" jemanden abstellen, der das paket dann von der poststelle bis zum empfänger begleitet?. und wenns ein nachbar annimmt, stellt sich diese person solange neben das paket in die wohnung des nachbarn, bis es abgeholt wird? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 12.05.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.05.06, 21:30 Titel: wieso kann ich an den Dieb Schadenersatzanspruch richten?
talla hat folgendes geschrieben::
warum haben sie keine datensicherung gemacht?
oderstes gebot bei der arbeit in der EDV.
sehen auch die gerichte so...und ist damit ohnehin schon großzügig von HF gewesen, eine datenrettung zu übernehmen.
im übrigen hat HF m.e. auch recht. ihr schadenersatzanspruch muss sich gegen die person richten, die das paket verbummelt hat. HF kann ja nichts dafür...?
Vielen Dank für Ihre wertvolle Meineung.
Nach meinem logischen Verstand, Versandfirma kann an die Person, die das Paket Empfang genommen hat, Schadenersatz verlangen. Die Gutachterfirma kann von der Versandfirma Schadenersatz verlangen und Haftpflicht Firma kann von der Gutachterfirma Schadenersatz verlangen. Für mich der Ansprechpartner ist die Haftpflichtfirma. Wenn die Gutachtenfirma das Paket versichert abgeschikt hat, kann sie von der Vresandfirma Schadenersatz verlangen. Wenn nicht, müssen Sie selbst zahlen.
Bezüglich Datenrettung: es ist nicht regelmäßiger Abstand stattgefunden. Dadurch habe ich Nachteile erlitten. Das ist ein eindeutiger Fehler von mir. Aber nach welchem Gesetz bin ich verpflichtet? Dann kommt die Fragen: Die Daten, die abhanden gekommen ist, woher soll ich wissen, wie der Dieb mit den Daten umgehen wird. Also Datenschutz ist nicht gewährleistet, wenn ich auch gesichert hätte. Und wer ist für meinem Fall für den Datenschutz verantwortlich?
Derjenige der den Laptop kaputt gemacht hat, haftet nicht nach meiner Meinung nur an das Gerät, auch an die verlorengegangene Daten. Daher habe ich gedacht, die Haftpflicht Firma sollte für die verlorengegangene Daten jetzt den Schden übernehmen. Sie kann weiterhin an die Gutachterfirma verklagen und Gutachterfirma an die Versandfirma und die Versandfirma an die Person, die abgenommen hat. Aber ich kann nicht gegen den Dieb vorgehen, da ich den Dieb nicht ermöglicht habe zu klauen.
die gedanken sind ja mit einigem abstand vielleicht nachvollziehbar, aber leider nicht rechtlich haltbar.
die frage ist immer: wer hat etwas verschuldet und haftet dadurch? und wer etwas verlangt muss den nachweis erbringen - wer viel verlangt muss viel nachweisen....
in der haftpflicht hat der verursacher grundsätzlich den zeitwertschaden (also den wert der sache unmittelbar vor schadeneintritt) zu ersetzen, soweit eine haftung nachweisbar ist.
die frage hinsichtlich des beschädigten sachwertes ist ja wohl unstreitig geklärt (mit den 500 eur für den laptop), jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass es hier streitigkeiten gäbe.
jetzt geht es noch um die daten (also den vermögensschaden). wie wertvoll waren die daten? den behaupteten ersatzwert hat der anspruchsteller nachzuweisen. damit sollte auch die frage nach der pflicht der datensicherung geklärt sein.
sorry, wenn das hart klingt, aber so einfach stellt es sich nach den buchstaben des rechtes dar. und das recht hat nix mit gerechtigkeit zu tun _________________ MfG,
Duisburger
Anmeldungsdatum: 12.05.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.05.06, 11:31 Titel: Versandfirma Schadenersatz an die Gutachterfirma bezahlt
Duisburger hat folgendes geschrieben::
die gedanken sind ja mit einigem abstand vielleicht nachvollziehbar, aber leider nicht rechtlich haltbar.
die frage ist immer: wer hat etwas verschuldet und haftet dadurch? und wer etwas verlangt muss den nachweis erbringen - wer viel verlangt muss viel nachweisen....
in der haftpflicht hat der verursacher grundsätzlich den zeitwertschaden (also den wert der sache unmittelbar vor schadeneintritt) zu ersetzen, soweit eine haftung nachweisbar ist.
die frage hinsichtlich des beschädigten sachwertes ist ja wohl unstreitig geklärt (mit den 500 eur für den laptop), jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass es hier streitigkeiten gäbe.
jetzt geht es noch um die daten (also den vermögensschaden). wie wertvoll waren die daten? den behaupteten ersatzwert hat der anspruchsteller nachzuweisen. damit sollte auch die frage nach der pflicht der datensicherung geklärt sein.
sorry, wenn das hart klingt, aber so einfach stellt es sich nach den buchstaben des rechtes dar. und das recht hat nix mit gerechtigkeit zu tun
Hallo Herr Duisburger,
gerade habe ich erfahren, dass die Versandfirma schon 50% der Warenwert an die Gutachterfirma bezáhlt hat. Und die Gutachterfirma hat mit der Haftpflichtfirma alles geklärt. Nähres habe ich noch nicht erfahren. Das bedeutet für mich, die Haftpflichtfirma hat für den Schaden von der VersandfÃrma Geld kassiert. Aber mich haben Sie nicht informiert. Was kann man jetzt tun? Wie soll ich jetzt gegen Die Versicherung vorgehen?
Für Ihre Meinung würde ich sehr dankbar sein.
Mit vielen Grüßen
Mazumder
50% sind aber nicht 100%?
evtl. kümmert sich die HF (oder die gutachter) darum, noch den gesamten relevanten schadenersatz zu erhalten, um ihnen das dann zu erstatten?
das das geld an die versicherung ging, kann ich so nicht entnehmen. bisher hat wohl nur die versandfirma an die gutachter geleistet. oder woher wissen sie, das das geld an die versicherung ging?
woher haben sie die infos bekommen?
im übrigen dauert es natürlich immer ein paar tage, bis ein vorgang bearbeitet wird...
was sie tun können?
mal bei der versicherung oder den gutachtern anrufen und fragen, wär ne idee... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
oder soll die "gutachterfirma" jemanden abstellen, der das paket dann von der poststelle bis zum empfänger begleitet?. und wenns ein nachbar annimmt, stellt sich diese person solange neben das paket in die wohnung des nachbarn, bis es abgeholt wird?
Das natürlich nicht. Aber als Versandart kann über (Wortsperre: Firmenname) "persönliche Zustellung" gewählt werden. Dann bekommt nur der rechtmäßige Empfänger oder sein Postbevollmächtigter die Sendung und nicht irgendein -unzuverlässiger- Nachbar oder eine Person, die gerade in der Nähe herumläuft.
Versicherter Versand bedeutet doch nur, daß die Ware versichert ist, wenn sie auf dem Weg zum Empfänger zerstört/beschädigt wird oder abhanden kommt. Sobald die Ware -an wen auch immer- zugestellt wurde ist der Auftrag sowie die Versicherungsgrundlage erledigt.
aber die ware hat den empfänger nicht erreicht... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.