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Teufelchen1985 Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.05.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 10.05.06, 14:50 Titel: Einreißen und Verschiebung Gipswände |
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Familie A wohnt in einer Doppelhaushälfte, die gerade mal 5 Jahre alt ist. Jedoch war es bei dem Bau so, dass Familie A in der 1. Etage 3 Zimmern und ein kleines Bad einbauen muste, da auf jedes Kind mind. 10 qm kommen mussten. So, nun will der älteste Sohn ausziehen uns somit möchte Herr A. Aus den 2 Zimmern im ersten Geschoss eins machen und zugleich das Bad dann etwas vergrößern, um noch eine zusätzliche Dusche einzubauen. Die Wände sind alles Gipswände, also keine tragenden Wände.
Wie sieht es bei diesem Fall aus? Ist das ganze genehmigungspflichtig? Bzw. was könnten da sonst noch für Kosten, außer die richtigen Umbaukosten, entstehen?
Auch bzgl der Elektrizität weiß Herr a bescheid, da er selbst Elektrikär ist. Wasserrohre verlaufen an den Wände auch keine!
Danke euch schon mal im voraus! |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 10.05.06, 19:06 Titel: |
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Wenn es sein Eigentum ist, dann benötigt er keine Zustimmung vom VM.
Baugenehmigung wird auch nicht benötigt.
Elektroarbeiten dürfen nur Fachfirmen ausführen! Der Elektriker kann vom EVU die Genehmigung einholen um es selbst zu machen. Prüfungsergebnisse von der Inbetiebnahme sind dem EVU einzureichen. |
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Teufelchen1985 Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.05.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 12.05.06, 15:18 Titel: |
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Hallo!
Ja, es ist sein Haus. Jedoch war es bei dem Kauf, bzw bei der Vergabe des Kredites so, dass halt jedes Kind diese 10 qm haben musste. Die Pläne sind halt auch so eingereicht mit dem eingezeichneten Gipswänden, weil das ja alles komplet so gebaut wurde, bevor Familie A einzog.
Sobald 1 Kind jedoch auszieht wären die 10 qm pro Kind auch bei nur einem Zimmer garantiert. Ist jetzt halt nur die Frage, ob es jemanden interessiert, was da alles mit den Wänden passiert.
Muss er denn dafür einen Architekten einspannen? |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 12.05.06, 16:39 Titel: |
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Wenn es keine tragenden Wände sind, können diese ohne Genehmigung entfernt werden.
Weder ein Bauing noch ein Architekt wird benötigt! |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 12.05.06, 20:43 Titel: |
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| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | Wenn es keine tragenden Wände sind, können diese ohne Genehmigung entfernt werden.
Weder ein Bauing noch ein Architekt wird benötigt! |
Das ist grundsätzlich falsch.
Auch nichttragende Wände können für die (Gesamt-)Standsicherheit eines Baukörpers erforderlich sein, zur Aussteifung.
Und grundsätzlich sollte ein Laie nicht über "tragend" und "nichttragend" entscheiden... |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 13.05.06, 08:09 Titel: |
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| @DMuck, das wäre eine neue Erkenntnis, können Sie das bitte belegen! |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 13.05.06, 18:28 Titel: |
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@DMuck, ich nehme mal Ihre Anmerkung: Und grundsätzlich sollte ein Laie nicht behaupten,
Das ist grundsätzlich falsch.
ich hab mich erkundigt, wenn es keine tragende Wände sind, wie der Name schon sagt, dann können diese entfernt werden. Nichtragende Wände können keine Wände zur Aussteifung bze tragend sein. |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 13.05.06, 23:39 Titel: |
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| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | | ich hab mich erkundigt, wenn es keine tragende Wände sind, wie der Name schon sagt, dann können diese entfernt werden. Nichtragende Wände können keine Wände zur Aussteifung bze tragend sein. |
Versuch's erst gar nicht zu begreifen und nimm's einfach hin: nichttragende Wände sind die herkömmliche Aussteifungsmethode im konventionellen Mauerwerksbau. Entfernt man eine derartige Aussteifung, muss Ersatz geschaffen werden, z.B. durch Aussteifungsstützen. Neben vertikalen gibt es auch horizontale Lastfälle... sowas steht natürlich nicht in den Broschüren der Bausparkassen.
Es ist zumindest fahrlässig was du hier so postest.  |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.05.06, 01:23 Titel: |
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| DMuck hat folgendes geschrieben:: | | Auch nichttragende Wände können für die (Gesamt-)Standsicherheit eines Baukörpers erforderlich sein, zur Aussteifung. |
| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | | ich hab mich erkundigt, wenn es keine tragende Wände sind, wie der Name schon sagt, dann können diese entfernt werden. Nichtragende Wände können keine Wände zur Aussteifung bze tragend sein. |
Auch wenn's nicht juristisch ist, ich mache genügend privates Baurecht, um DMuck da uneingeschränkt zuzustimmen - wobei meine Erfahrung da nur Altbauten betrifft. Neulich im Altbau - Baujahr 1911 - (Balkenzwischendecken mit Ausdielung an Decken und Böden, Verfüllung ("Dämmung" ) mit Stroh: die Handwerker entkernen eine Grundfläche von ca. 40 qm von den - nach den Aussagen des beigezogenen Statikers, der sogar die alten Bauzeichnungen studiert hatte - nichttragenden Zwischenwänden, um einen großen Raum zu schaffen. Zwei Stunden später stehen die "Obermieter" in der Tür: in ihren tragenden Wänden Risse und der Stuck fällt von den Raumecken... Warum? Tja, die in den tragenden Seitenwänden verankerten Balken hatten sich im Verlauf der letzten Hundert Jahre ein wenig durchgebogen, dadurch waren die nichttragenden Wände zwar nicht tragend geworden, aber zur Aussteifung notwendig - durch deren Entfernen kam es aufgrund der durch die fehlende Stabilisierung einsetzenden Hebelwirkung der in den tragenden Wänden verankerten Balken in den tragenden Wänden zu den beschriebenen Rissen Nach Abstützung der Deckenbalken konnte/mußte dann ein Stahlträger zur Stabilisierung eingezogen werden.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 14.05.06, 09:47 Titel: |
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Sie brauchen nur die Begriffe "tragend" und "nichttragend" zu verstehen, dann erübrigt sich jeder Kommentar!
Eine nicht ragende Wand kann keine tragende Wand werden nur weil eine Decke nicht mehr hält. Sie ist dafür nicht geeignet.
Wenn Querwände horizontale oder vertikale Kräfte abtragen müssen, dann sind es tragende Wände. Mehr muss man nicht wissen. |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 14.05.06, 11:56 Titel: |
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| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | | Wenn Querwände horizontale oder vertikale Kräfte abtragen müssen, dann sind es tragende Wände. |
Perfekt definiert, nur leider völlig daneben.
Eine "nichttragende" Wand die lediglich zu Aussteifungszwecken dient bleibt nach dem korrekten Terminus immer noch "nichttragend".
Und wie Metzing das schreibt: "nichttragende" Wände, egal ob ihnen eine Tragfähigkeit zugeordnet ist oder nicht, können (z.B. in Folge übermäßiger Durchbiegung von Decken) eine ungewollte Stützung übernehmen und dadurch lastabtragende Funktion erhalten.
| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | | Mehr muss man nicht wissen. |
Das mag sein. Aber mit derart defizitärem Wissen sollte man nicht so inflationär umgehen.  |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 14.05.06, 12:30 Titel: |
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Nichttragende Wände sind scheibenartige Bauteile, die überwiegend nur durch ihre Eigenlast beansprucht werden und auch nicht zum Nachweis der Gebäudeaussteifung oder der Knickaussteifung tragender Wände herangezogen werden.
@DMuck, ich kenne den kleinen Muck und dies ist eine Märchenfigur!
Man sollte sich doch nicht in den Broschüren der Kaffeeröster einlesen.l
Bausparkassen haben auch gute Fachbeiträge!!!  |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 14.05.06, 23:47 Titel: |
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| RechtsamWald hat folgendes geschrieben:: | Bausparkassen haben auch gute Fachbeiträge!!!  |
Nicht zu vergessen: die Baumärkte!
EOD für mich, Ignoranz schlägt Leidensfähigkeit.  |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 15.05.06, 08:04 Titel: |
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@DMuck, mindestens sollten Sie dort nachfragen, ehe Sie hier nur, wie die Märchenfigur der Kleine Muck, Märchen wiedergeben.  |
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