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RayR FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 34
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Verfasst am: 11.05.06, 17:25 Titel: Nicht angemeldete Firma - Wer haftet? |
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Hallo Forumsgemeinde,
folgender Fall:
Firma AB, bestehend aus Herrn A und Herrn B macht Unsinn bei der Ausführung eines Auftrags (Aufbau einer Küche). Der Kunde reklamiert und bekommt nach einigem Tauziehen Name Kontakt und Schadensnummer einer Haftpflichtvericherung mit der Bitte, die Regulierung selbst zu betreiben.
Bei der Versicherung stellt sich schnell heraus, dass es sich um eine private Haftpflicht des Herrn B handelt, die in diesem Fall natürlich nicht greift.
Herr A hatte den Sachverhalt als private Gefälligkeit des Herrn B gegenüber dem Kunden dargestellt (warum auch immer A den Schaden bei Bs Versicherung meldet?!?) und besteht auch weiterhin darauf, dass der Auftrag keinesfalls von der Firma AB, sondern von Herrn B privat angenommen und ausgeführt wurde.
Der Kunde recherchiert und stellt fest, dass es die Firma AB gar nicht gibt. Sie inseriert zwar fleissig, aber es gibt weder ein angemeldetes Gewerbe, noch irgendeine entsprechende Gesellschaft.
Was kann der Kunde jetzt tun? Wer haftet bei so einer nicht existenten Firma? (Hoffentlich A, denn bei B ist nichts zu holen )
Danke und beste Grüße,
Ray |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 11.05.06, 17:39 Titel: |
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Kann es sein, daß das Thema hier schon durchgekaut wurde bzw. daß es sich nur um eine Ergänzung dazu handelt?  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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RayR FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 34
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Verfasst am: 11.05.06, 18:01 Titel: |
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yap, ist richtig. Allerdings ist die Frage ja jetzt eine gänzlich andere (wer haftet bei einer nicht angemeldeten Firma). Ich habe nur im Bemühen, den Fall möglichst detailiert zu schildern fast alles noch einmal wiederholt. Insofern:
Vielleicht hätte ich statt des Sermons lieber auf den alten Fall verweisen sollen, sorry.
Mag trotzdem noch jemand antworten?
Gruß
Ray[/quote] |
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Earl Grey FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.05.2006 Beiträge: 356 Wohnort: SWD
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Verfasst am: 12.05.06, 06:42 Titel: |
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Wenn A u. B wie dargestellt auftreten, handelt es sich regelmäßig um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. A u. B sind die Gesellschafter und haften beide als Gesamtschuldner und unbegrenzt. Für diese Haftung ist eine Gewerbeanmeldung unerheblich.
Jetzt ist natürlich die Frage, ob es für die Leistung von AB eine Rechnung gibt oder ob sie schwarz ist. Bei Gericht wandern solche Akten (die mit schwarzer Rechnung) gerne mal zur Staatsanwaltschaft, mit unangenehmen Konsequenzen für beide Seiten.
Wenn steuerlich alles i.O. ist, dann zur Nachbesserung auffordern und ggf. klagen.
Andernfalls sollte man den Ball flach halten und hat was für´s Leben gelernt.  _________________ In a world of compromise some don´t. |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 12.05.06, 09:55 Titel: |
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Da die Firma inseriert würde ich das inserat erst mal ausschneiden. Auf der Rechnung oder dem Auftrag steht wer haftet. Wenn da beide stehen haften erst mal beide.
Wenn sie weder Rechnung noch Belege haben wird das schwerer.
Wenn Sie nun herausgefunden haben das es keine angemeldete Firma gibt, sie jedoch eine Rechnung haben würde ich die Anzeigen.
Ob die nur kein Gewerbeschein haben oder und auch Sozialabgaben und Suerer beschei... wissen Sie nicht - geht Sie auch nichts an.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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RayR FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 34
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Verfasst am: 12.05.06, 11:38 Titel: |
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Danke erstmal für die schnellen Antworten.
Es handelt sich nicht um Schwarzarbeit (in einem fiktiven Fall wie wir ihn hier besprechen dürfen wir ein so unrealistisches Szenario ja mal annehmen )
Es gibt allerdings trotzdem keine Rechnung, da sie nie gestellt wurde (es wurde natürlich auch noch nichts bezahlt).
Angebot und Auftragsbestätigung erfolgten per email. Alles war mit dem Firmennamen unterschrieben, AGBs o.ä. gab es nicht, das ganze war recht dilett....formlos. (Da hätte ja schon die ein oder andere Glocke läuten können, ach ja...)
Gruß
Ray |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 12.05.06, 14:12 Titel: |
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Als wenn ich einen Auftrag erteile dann schau ich schon mal ob es den Laden gibt.
Sonst wird es schwer irgendjemanden haftbar zu machen.
Sie haben also einen Vertrag mit der "Weihnachtsmann Kücherbauer Firma", dann wird es schwer irgendwelche rechte geltend zu machen.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Userchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2005 Beiträge: 257
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Verfasst am: 12.05.06, 15:24 Titel: . |
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Zitat: | Wenn Sie nun herausgefunden haben das es keine angemeldete Firma gibt, sie jedoch eine Rechnung haben würde ich die Anzeigen. |
Mit Anzeigen wäre ich vorsichtig. Eine neue Existenz muss nicht sofort angemeldet werden. Es reicht meines Wissens nach die Anmeldung auch noch innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 14.05.06, 13:38 Titel: |
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Jedoch kann er nur eine MWST Rechnung schreiben wenn er eine Steuernummer hat. Da diese auch in einer ord. Rechung aufgeführt sein muss.
Das er sein Gewerbe noch nicht beim Gewerbeamt angemeldet hat ist ne Ordnungswidrigkeit oder noch in der Frist
Antzeigen kann man alles, man erklärt die "Tatsachen" der Staatsanwalt prüft dann selber was verboten ist.
Ich würde eine Rechnung mit MWST nicht zahlen wenn keine Steuernummer drauf ist und mal das Finanzamt anrufen
Es geht ja eher um Garantie und Gewährleistung bei der Sache ?
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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RayR FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 34
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Verfasst am: 15.05.06, 10:38 Titel: |
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Zitat: | Es geht ja eher um Garantie und Gewährleistung bei der Sache ? |
das ist richtig. Der Schaden übertrifft leider die vereinbarte Rechnungssumme, sonst hätte ich...pardon... der Kunde kein Problem.
Es stellt sich natürlich wie immer die Frage, ob sich Aufwand und Risiko lohnen (es geht letzlich um einen Betrag von rund 500.- EUR). Nach unserem Hausbau habe ich aber bald den (subjektiven und absolut nicht repräsentativen) Eindruck, dass manche Firmen schnell und schlampig arbeiten systematisiert haben, weil sie wissen, dass am Ende der Bauphase sämtliche Budgets für Nerven, Zeit und Geld aufgebraucht sind. (Meine persönliche Statistik dazu kann ich auf Wunsch gerne posten.)
Insofern gibt es vielleicht auch eine moralische Verpflichtung, hier nicht klein beizugeben, um zumindest einen kleinen pädagogischen Effekt zu erzielen.
Gruß
Ray |
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RayR FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 34
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Verfasst am: 19.05.06, 13:45 Titel: Wer haftet? - Info vom Anwalt |
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Hier mal eine Einschätzung von einem Juristen zu der Haftungsfrage, die oben und unter dem verlinkten Eintrag in Bibers erster Antwort beschrieben ist. Weiterführende Diskussionen gerne erwünscht.
Anwalts traurige, aber ehrliche Meinung:
Vergiss es.
Wenn die Zwei bei ihrer Räuberpistole bleiben, und insbesondere der Mitarbeiter selbst weiterhin angibt, ohne entsprechende Kompetenz den Auftrag angenommen zu haben, wird es keinen Sinn haben, die Firma zu verklagen. Denn auch nach §164 müsste nachgewiesen werden, dass der Mitarbeiter tatsächlich Vertretungsmacht hatte, er also z.B. schon vorher Aufträge für die Firma angenommen hat.
Gleich gegen den Mitarbeiter vorzugehen dagegen birgt das Risio, dass dieser auf halbem Wege umkippt, weil er es sich anders (und für seine Geldbörse besser) überlegt hat und plötzlich behauptet, er sei doch befugt gewesen, den Auftrag anzunehmen. Dumm und teuer für den Kläger, denn dann hat er den Falschen verklagt.
Einzige Möglichkeit: Eine schriftliche Aussage vom Mitarbeiter, aber der reagiert auf entsprechende Anfragen natürlich gar nicht.
Gruß
Ray |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 19.05.06, 13:56 Titel: |
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Sie können den einen verklagen und dem anderen den Streit verkünden. Dann haben Sie beide in einem Verfahren. Dann klagen Sie est mal 50 Euro Schadenersatz wegen eines Schadens ein. Da sind die Gerichtskosten gering
Klaus
P.S Nur wo nichts ist kann man nichts holen _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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