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vor ca. 4 Wochen war ich auf einem Geburtstag eingeladen wohin ich auch meine damals 3 Wochen alte Digitalkamera mitgenommen habe. Ein anderer Gast nahm die Kamera um damit ein paar Fotos zu machen (ich habs nicht verboten). Demjenigen ist die Kamera jedoch zu boden gefallen und wurde so beschädigt, dass das Objektiv und Gehäuse getauscht werden musste.
Er gab jedoch gleich zu, dass es seine Schuld war und hat mir gesagt, er wolle es über die Haftpflicht abwickeln.
ca. 2 Wochen später erhalte ich einen Brief von der Versicherung dass ich den Kaufbeleg oder Kaufdatum und Preis angeben soll und angaben zum Geschehen machen soll. Bis dahin eigentlich alles OK aber: mit dabei war eine Kopie von der Schadensmeldung, wo drin steht, dass der VN bei mir eingeladen war und ihm dort die Kamera heruntergefallen ist, zudem war ein Datum angegeben, wo ich die Kamera noch nicht besaß.
Außerdem hat der Versicherungsagent dem VN geraten, es so anzugeben wie es nun in der Schadensmeldung steht und die Kamera vorzeitig reparieren zu lassen (Rechnung würde die Versicherung übernehmen).
Jetzt kann ich der Versicherung ja schlecht sagen, dass ich wo eingeladen war und die Kamera erst 4 Tage später gekauft habe, entgegen dem, was der VN angegeben hatte.
Es gibt eigentlich genügend Gäste die bezeugen können, wann die Kamera beschädigt wurde.
Was sollte man in diesem Falle tun und was am besten nicht tun?
Würde es reichen, wenn man der Versicherung die Rechnung der Reparatur schickt?
dann sollte der VN ganz einfach der versicherung mitteilen, das er sich im datum geirrt hat...und der geschädigte sollte entsprechend das richtige datum angeben. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Es geht auch darum, dass der Versicherungsnehmer angibt, dass es an einem anderen Ort passiert ist. Also nicht auf der Geburtstagsfeier, wo es tatsächlich passiert ist, sondern dass es bei mir zu Hause passiert ist.
Mir ist noch etwas aufgefallen: Auf der Schadensmeldung steht "Der VN ist mit einer Zahlung an den Geschädigten einverstanden" und dies wurde nicht angekreuzt, also kann es sein, dass die Versicher oder der VN den Schaden von sich abwenden will?
sie sind doch der anspruchsteller, oder?
also immer schön bei der wahrheit bleiben und alle angaben des versicherten im zweifel bestreiten und schriftlich richtig stellen!!!! zeugen benennen, am besten von denen parallel schriftliche stellungnahmen einholen und ggf. dem versicherer nachreichen.
im zweifel ra einschalten _________________ MfG,
Duisburger
wenn der vn falsche angaben macht liegt u.u. eine obliegneheitsverletzung vor, und die PHV versagt den versicherungschutz...
dann kann der geschädigte versuchen, vom schadenverursacher direkt sein geld zu bekommen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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