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Hallo und guten Tag,
vielleicht gibt es jemanden der weiterhelfen kann.
Pers. A jat einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und war jetzt bei einem
med. Gutachter. Gutachter hat für die Behinderungen einzelne Werte von 40(Knie)+30(Wirbelsäule)+30 für die psy.Erkrankung festgestellt. Für alle Behinderungen zusammen
soll der Wert von 50 + Gehbehinderung betragen.
A. ist der Meinung dieser Wert müsste eigentlich höher ausfallen.
Lohnt es sich einen Widerspruch einzulegen bzw. hätte dieser eventl. Erfolg, dass der
Gesamtwert höher werden würde.
50% sind doch ok. Das wird ja nicht alles zusammengerechnet, dass man am Ende 100% hat.
Also nicht meckern, froh sein, dass es überhaupt 50% geworden sind.
Gruss
Melly _________________ Melly
Widerspruch kann sich immer lohnen.
Würde Widerspruch einlegen und um Akteneinsicht bitten und dann die med. Ergebnisse mit einem Arzt des Vertrauens besprechen, der dann sicherlich eine abschließende Meinung hat und einen Rat vermutlich nicht verwehrt.
Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen, wenn bei Prüfung des Widerspruches ein anderer Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass es noch nicht mal 50% Gesamt-GdB sind.
Wie "Melly" weiter oben schon gesagt hat, werden bei der Festlegung eines GdB die einzelnen Komponenten nicht einfach addiert, sondern ein Gesamtfaktor gebildet (Richtlinien im Gutachterwesen + gewisser Auslegungsspielraum des Gutachters). Es fliesst unter anderem auch ein, welche Auswirkungen die einzelnen GdB inhaltlich, nicht nur prozentual, auf die Gesamtleistungseinschränkung haben.
Vor Widerspruch erst beraten lassen!
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Eine Beratungsstelle wäre z.B. der VdK das ist ein Sozialverband der könnte Ihren Widerspruch erst mal prüfen (er verfügt über eine Rechtsabteilung die sich in solchen Sachen bestens auskennt!) ob es Sinn macht etwas zu unternehmen oder mit dem zufrieden zu sein was man bereits bekommen hat!
Soweit ich weis ist dies Kostenneutral bzw. die Gebühr ist minimal!
Hallo und guten Tag,
vielleicht gibt es jemanden der weiterhelfen kann.
Pers. A jat einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und war jetzt bei einem
med. Gutachter. Gutachter hat für die Behinderungen einzelne Werte von 40(Knie)+30(Wirbelsäule)+30 für die psy.Erkrankung festgestellt. Für alle Behinderungen zusammen
soll der Wert von 50 + Gehbehinderung betragen.
A. ist der Meinung dieser Wert müsste eigentlich höher ausfallen.
Lohnt es sich einen Widerspruch einzulegen bzw. hätte dieser eventl. Erfolg, dass der
Gesamtwert höher werden würde.
Wenn es 50% mit einem G geworden ist oder wird, würde ich es so nehmen und nicht daran rütteln, denn es wird auch mit einem Widerspruch nicht mehr.
Ich habe 14 Jahre gebraucht um auf 50% zu kommen und brauchte dazu noch eine Herzgeschichte da
Kniee und LWS, HWS nicht mehr wie 40% brachten.
Heute muß man den Kopf unterm Arm tragen, aber nicht dabei lächeln um Prozente zu bekommen.
Gruß Frantek _________________ Behandle die Menschen so wie Du behandelt werden möchtest.
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