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fahrrad diebstahl

 
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klaus1965
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 06:47    Titel: fahrrad diebstahl Antworten mit Zitat

mal eine Frage.
Mein Sohn hat sich ein fahrrad geliehen.
dieses ist ihn dann geklaut worden.
welche Versicherung muß ich den Schaden melden.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich wäre deine eigene Hausratversicherung dafür zuständig.

Ob allerdings hier Versicherungsschutz besteht, müsste erst noch geklärt werden.

Ist denn in deinem Hausrat-Vertrag die Position "Fahrraddiebstahl" mitversichert?

Wie, wo und wann hat sich denn der Diebstahl ereignet?

War das Fahrrad abgeschlossen? Wo stand das Fahrrad? Wann (zu welcher Uhrzeit) wurde es vermutlich gestohlen?

Wenn diese Fragen beantwortet sind, können wir vielleicht ein Statement dazu abgeben.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

das fahrrad wäre entweder über die hausratversicherung des verleihers versichert, oder ggf. über die eigene hausratversicherung (sofern jeweils das risiko fahrraddiebstahl mitversichert gilt, und kein ausschluß greift).
_________________
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klaus1965
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
der verleiher hat fahrraddiebstahl mit versichert.
aber die Versicherung schon 2 mal in anspruch genommen.

in meiner Haus rat ist das ebenfalls mit versichert.

fahrrad war ab geschlossen.
und der Diebstah ist nachmittgas fest gestellt worden.
fahrrad hat von 11Uhr da gestanden
Es muß ja anzeige bei der Polizeigemacht werden wer sollte diese machen
Klaus
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Dann müsste die Sache einigermaßen problemlos laufen können.

Fahrraddiebstahl ist mitversichert, Fahrrad war (hoffentlich nachweislich) abgeschlossen, Diebstahl tagsüber: also keine Ausschlusstatbestände ersichtlich.

Das Fahrrad gehört auch zu den versicherten Sachen in der Hausratversicherung des Entleihers (fremdes Eigentum ist mitversichert), sodass der Entleiher dort den Schaden melden kann.

Anzeige bei der Polizei: am besten gehen beide, der Verleiher (als Eigentümer) und der Entleiher gemeinsam hin.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

aber: eigenversicherung geht vor fremdversicherung. der eigentümer muss das ganze also der eigenen hausratversicherung anzeigen.

im schadenformular wird i.d.r. auch gefragt, ob es sich um fremdes eigentum handelt, und ob hierfür gesondert versicherungschutz besteht.

macht man hier falsche angaben, gehts schon in die richtung von versicherungsbetrug...wenigstens aber obliegenheitsverletzung die zum verlust des versicherungschutzes führt.
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flausch
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Anmeldungsdatum: 15.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,


Wie ist denn das??? Mein Fahrrad wurde bei einer Freundin im Hinerhof gestohlen (angeschlossennatürlich). Mir wurde gesagt, dass ich das nun über ihre Hausrat regeln könnte. Kann mir wer weiterhelfen, ob das korrekt ist???

MfG

Flausch
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

flausch hat folgendes geschrieben::

Mein Fahrrad wurde bei einer Freundin im Hinerhof gestohlen (angeschlossennatürlich). Mir wurde gesagt, dass ich das nun über ihre Hausrat regeln könnte.



kommt drauf an.

Ist in deinem Hausratversicherungsvertrag die Position "Fahrraddiebstahl" mitversichert? Wann (um welche Uhrzeit) geschah denn vermutlich der Diebstahl?

btw, bitte künftig beherzigen: neue Frage - neues Thema.
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flausch
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Anmeldungsdatum: 15.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich selbst habe keine hausrat- bzw. fahrradversicherung, das ist das problem!!! deswegen denke ich, dass das über die hausrat meiner freundin wihl nicht möglich sein wird!?

flausch
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flausch
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Anmeldungsdatum: 15.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

der diebstahl geschah vermutlich zwischen 13 uhr und 22 uhr

flausch
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

nee, in diesem Fall - Pech gehabt.

Ich hatte übersehen, dass du oben geschrieben hattest "in ihrer Hausratversicherung" .- auf sone Idee wär ich nie gekommen.

Fremdes Eigentum ist zwar grundsätzlich mitversichert; aber halt nur im Versicherungsort (das ist die Wohnung des Versicherungsnehmers) oder ausnahmsweise wie im oben beschriebenen Fall, wo sich der Sohn des klaus1965 das Fahrrad ausgeliehen hatte (und somit wie für eigene Sachen die Verantwortung trägt)
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