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ein Auto wurde zu Ostern diesen Jahres vom Rover-Vertragshändler gebraucht mit Gebrauchtwagen-Gewährleistung gekauft. Neuer TÜV, Probefahrt ok und Fahrzeug laut Händler nach Inspektion im guten Zustand.
Heute Früh lautes Auspuffgeräusch und nach kurzen Übehrprüfung meiner Seitens scheint der Auspuff verrostet zu sein und ist teilweiße nicht mehr dicht an einer Befestigungsschelle. Kein Unfall, Reparaturen oder Winterschäden die es verursacht haben könnten.
Müsste der Händler nun für die Reparatur aufkommen?
Die Mängelfreiheit im Rahmen der Gewährleistung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Übergabe. Tritt nun innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel auf, wird im Rahmen der Beweislastumkehr davon ausgegangen, daß der Mangel bereits beim Übergang vorlag. Voraussetzung ist natürlich der Verbrauchsgüterkauf.
ABER: Der VK kann sich davon freizeichnen, wenn er widerrum nachweisen kann, daß der Mangel beim Übergang nicht vorgelegen hat. Z.b. durch Übergabeprotokoll bzw. TÜV-Bericht.
Hat sich der VK schon dazu geäußert und wie schwerwiegend ist der Schaden ? _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Nein habe noch keinen Kontakt aufgenommen wollte mich vorher Informieren wie die Sachlage aussieht um den Händler dann ggf. drauf hinzuweißen.
Den Schaden kann ich noch nicht abschätzen da ein Kostenvoranschlagen noch nicht vorliegt. Aber nach meinen Erfahrungen könnt es sich auf ca. 350€ belaufen, wenn die Auspuffanlagen getauscht werden müsste.
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