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ich habe da noch einmal eine Frage bzgl. Fristen. Angenommen, eine Klägerin bittet bei Gericht um die Verlängerung einer Frist wegen "Überlastung" um zwei Wochen und das Gericht würde der Bitte stattgeben. Dann wird nochmal um Fristverlängerung um eine weitere Woche gebeten und dem wird ebenfalls stattgegeben.
Hätte der Beklagte die Möglichkeit, das Gericht zu bitten, keine weiteren Fristen mehr einzuräumen, weil seit Klageerhebung bereits Monate vergingen oder aus anderen Gründen? _________________ "Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten" (Goethe)
Bei Antworten von mir gilt: Es handelt sich um meine private Meinung - ich habe keinen juristischen Hintergrund!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.05.06, 16:02 Titel:
Klar kann der Beklagte das beantragen, allerdings liegt die Verlängerung von Fristen, soweit es sich nicht um Notfristen handelt, hinsichtlich derer eine eindeutige gesetzliche Regelung besteht, im Ermessen des Gerichts. Entsprechende Anträge sind daher grundsätzlich nur als Anregungen an das Gericht anzusehen.
Ok, danke! Dachte mir schon, dass man das nicht beantragen kann - aber als Anregung würde ich das mal losschicken wollen. _________________ "Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten" (Goethe)
Bei Antworten von mir gilt: Es handelt sich um meine private Meinung - ich habe keinen juristischen Hintergrund!
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