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Verfasst am: 15.05.06, 09:03 Titel: ALG II abgelehnt:alles sehr traurig
Hallo,
junger Mann, 20 Jahre alt, geboren in Jordanien, deutsche Staatsangehörigkeit. Schüler.
Eltern sehr reich, hier mehrere Häuser etc. Eltern haben jetzt den Sohn aus dem Haus geschmissen, er hat ein paar Wochen bei Freunden gewohnt. Wollte kurz nach Hause um Sachen zu holen. Haus ist leergeräumt, Sachen fast alle weg. Mutter mit Bruder in Jordanien. Vater in Dubai. Junger Mann keinerlei Geld oder ähnliches. Total von Familie in Stich gelassen. Hat noch nicht mal Geld um zur Schule zu fahren.
Wollte ALG II beantragen, wurde abgelehnt, mit der Begründung, Eltern haben zu viel Geld. Davon hat jedoch der junge Mann überhaupt nichts. Kein Konto oder Vollmacht für irgendwas. Hat jetzt Scheibe vom Elternhaus eingeschlagen, um dort wenigstens übernachten zu können und bei Hunger Wasser getrunken. Nun hat er sich einem Freund anvertraut, der ihn wenigstens mit etwas Essen versorgt.
Was kann er unternehmen, warum wurde ALG II abgelehnt, wo er doch keinerlei Aussichten auf Unterstützung seiner Eltern hat?! Eltern kommen nicht zurück.
Haust etc. regelt anscheinend ein Anwalt des Vaters ( )
Junger Mann ist sehr und
Vielen Dank!
bei Sozialgericht sofort Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen, parallel Widerspruch einlegen.
Die Behörde muss deinen Unterhaltsanspruch auf sich überleiten und Alg II leisten.
Der U-Anspruch ist mglw. höher als der ALG-II-Satz (falls keine Unterhaltsversagungsgründe vorliegen). Hier sollte Klage eingereicht werden. (Prozesskostenhilfe, ggf. kann das Urteil im Ausland vollstreckt werden). _________________ mfg
Klaus
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.05.06, 18:56 Titel:
Wer wegen vermeintlich reicher Eltern kein ALG II bekommt, kann zunächst versuchen, seine unmittelbare Mittellosigkeit kundzutun.
Dies gelingt meist mit den letzten Kontoauszügen, ein begleitender Bekannter, der diese Aussagen bestätigt, macht die Lage noch schneller glaubhaft.
Somit wäre Grund genug für eine Barauszahlung oder per Barscheck, bei wohnungslosen Nichtortsansässigen zunächst für 3 Tage, bei anderen über den voraussichtlichen Bedarf eines Monats.
In Berlin würde man dann in eine Notunterkunft eingewiesen, kurzfristig, bald würde eine Wohnung besorgt werden oder eine Gemeinschaftsunterkunft, je nach Betreuungsbedarf. Zuständig wäre das Sozialamt des Bezirks, das für den Buchstaben des Nachnamens zuständig wäre.
Nachrangig nach der vorrangigen Hilfe wäre die Suche nach den Eltern und die Erstattung und Überleitung der Kosten.
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