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ein Handyvertrag läuft bereits seit ca. 4 Jahren auf ein gewerbliches Unternehmen. Handyanbieter A bietet nun einen DEUTLICH "sinnvolleren" Handyvertrag zu DEUTLICH besseren Konditionen an. Handyanbieter B weigert sich jedoch die Kündigung des Vertrages vor regulärem Ablauf des Vertrages anzuerkennen, da sich der Vertrag erst vor kurzem automatisch um 1 Jahr Verlängert hat. Das gewerbliche Unternehmen war fälschlicherweise der Ansicht das eine Kündigungsfrist nur in den ersten 2 Jahren des Vertrages besteht und danach jederzeit gekündigt werden könne. Handyanbieter B zeigt gleichzeitig keinerlei entgegenkommen in Form einer Anpassung des laufenden Vertrages zu besseren Konditionen.
Das gewerbliche Unternehmen müsste nun einen aussergwöhnlichen Kündigungsgrund vorlegen um den Vertrag zu kündigen und den lukrativeren Vertrag abschließen zu können (und vor allem die Handynummer übernehmen zu können).
Was könnte ein solcher aussergewöhnlicher Kündigungsgrund sein? Möglicherweise die Kündigung eines Mitarbeiters? Was könnten weitere Gründe sein?
Möglicherweise die Kündigung eines Mitarbeiters?
Nö, außer das war der einzige Mitarbeiter oder alle anderen sind gehörlos.
smurfed hat folgendes geschrieben::
Was könnten weitere Gründe sein?
Firmenpleite oder Verlegung des Betriebes ins Ausland zum Beispiel. Also im wesentlichen Dinge, die einerseits ungewöhnliche Umstände darstellen und andererseits eine Fortsetzung des Vertrages grob unbillig erscheinen lassen. Als bloßer Vorwand, Kündigungsfristen zu umgehen und zu einem billigeren Anbieter wechseln zu können, läßt sich da wenig brauchbares "mißbrauchen". _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Für dies Restlaufzeit des Vertrages Rufumleitung auf dem alten Handy einstellen zum Neuen, dann können Anrufer die bekannte Nummer weiter verwenden und das Unternehmen trotzdem das neue Handy nehmen.
Einen Mitarbeiter kündigen um einen günstigeren Handyvertrag zu bekommen - ich glaub der Arbeitsrichter würde im Gütetermin äußerst ungütlich mit dem Arbeitgeber umgehen ...
Einen Mitarbeiter kündigen um einen günstigeren Handyvertrag zu bekommen - ich glaub der Arbeitsrichter würde im Gütetermin äußerst ungütlich mit dem Arbeitgeber umgehen ...
Keine Angst, der Mitarbeiter würde aus anderen Beweggründen gekündigt werden, aber stimmt, ich habe den Satz etwas unglücklich vormuliert!
Zum Statement:
Die Idee ist auf jeden Fall sehr gut, aber ich befürchte das die Kosten für die Rufumleitung enorm wären. Müsste man mal durchrechnen ob sich das rentiert. Danke!
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