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Verfasst am: 15.05.06, 23:26 Titel: AOK stellt nach mehreren Jahren Forderungen!
Hallo erstmal!
Hoffe auf eure Hilfe in diesem Fall!
Vor einigen Wochen bekam ich einen Anruf von einem sehr unfreundlichen Herren der von der AOK war. Angeblich sei eine Rechung Krankenhaustagegeld von April 2004 noch offen (70€). Ich war der Meinung das diese bereits im Krankenhaus beglichen worden sei, und er solle mir doch bitte belegen das die Forderung gerechtfertigt ist. Schließlich könnte ja jeder kommen und am Telefon Forderungen stellen die über 1j zurückliegen! Schnell drohte er mir mit Vollstreckungsmaßnahmen usw. Ich bestand auf einen Beleg aus dem ersichtlich wäre worum es überhaupt gehe und ob die Rechung wirklich noch offen sei. Das einzige was kam was eine Rechung ohne jegliche Erklärung o.ä.
Daruf reagierte ich erstmal garnicht! Einige Zeit später kam erneut ein sehr unfreundlicher und drohender Anruf in dem man mir ein Ultimatum stellte. Entwerder zahlen oder Pfändung! Da ich nicht bereit war auf diese telefonische Forderung zu reagieren , bekam vor 2 Tagen mein Arbeitgeber eine Lohnvollstreckung/ Überweisungverfügung!
Eine schriftliche Mahnung o.ä. habe ich nie erhalten, geschweige denn etwas per Einschreiben.
Nach einem Gespäch mit dem Sachbearbeiter rief mich der unfreundliche Herr erneut an. Das Gespräch verlief etwas so wie die anderen auch! Drohend und sehr unfreundlich! Nach langem hin und her und vor Sorge schwierigeiten mit meinem AG zu bekommen, erklärte ich mich bereit die 70€ zu bezahlen, da ich nicht 100% auschließen konnte, das ich wirklich vergessen habe die Rechung zu bezahlen! Das war jetzt nicht genug! Angeblich seien auf dem Jahre 2002 und 2004 ebenfalls Rechungen über Krankenhaustagegeld offen! Insgesamt rund 200€. Das kann aber auf keinen Fall stimmen, denn die ersten Rechnung wurden sofort im Krankenhaus bezahlt! Das kann meine Lebensgefährtin bezeugen. Belgen kann ich das nach der langen Zeit aber nicht mehr!
Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Einen Anwalt aufsuchen? Einfach zahlen obwohl zumindest die ersten beiden Forderungen nicht rechtens sind?
Ist das Verhalten der AOK überhaupt korrekt? Nach so langer Zedit Forderungen stellen die keiner mehr nachvollziehen kann? Hätten sich ja auch früher mal melden können meine ich!
Verfasst am: 17.05.06, 19:53 Titel: Re: AOK stellt nach mehreren Jahren Forderungen!
Wenn das Schreiben der AOK ein Verwaltungsakt war und kein Widerspruch dagegen eingelegt wurde, wurde es bestandskräftig. Das kann dann vollstreckt werden wie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil.
Eine Mahnung im üblichen Sinne ist nicht erforderlich, allerdings soll die Vollstreckung eine Woche vorher angedroht werden. Evtl. geschah das mit dem zweiten Anruf.
Zitat:
Hat es Sinn einen Anwalt eintzuschalten?
Möglich, daß der einen Fehler findet. Wenn es allerdings nur ein Fehler bei der Vollstreckung war, müßte das eben ggf. nachgeholt und erneut vollstreckt werden. Ob er die Forderung an sich noch angreifen kann, müßte er halt prüfen.
Die AOK braucht keine Mahnung zu schicken, sie schickt Dir einen Bescheid und der kann ratzfatz vollstreckt werden!
Frag doch mal in dem Krankenhaus nach, die müssen ihre Buchführungsunterlagen ja länger aufbewahren (ein Privatmensch muss das ja nicht - aber jetzt siehst Du, was passieren kann!)
Vielleicht ist es ja ein Buchungsfehler bei der AOK?
Vielleicht hast Du Glück und das Krhs bestätigt Dir, wann Du was bezahlt hast.
Ansonsten wirst Du zahlen müssen.
Vermutlich auch die Vollstreckungskosten.
1. Wieso darf die AOK Bescheide erlassen. Sie ist doch kein Behörde? Muß sie nicht genau ihre Forderungen einklagen,wie das jeder andere Dienstleister, Firma, Versicherer anderer Leistugnen, usw. auch tun muß? Warum soll sie hier Sonderrechte haben?
2. Auch wenn die AOK erweiterte Befugnisse zum Nachteil des Kunden/Versicherten haben sollte, kann sie nicht einfach Forderungen stellen, wie sie will und dann einfach mals so vollstrecken. Ich kann auch kaum glauben, daß da eine telfonische Forderung (wie will sie das denn beweisen) ausreichend ist.
FM sollte mal erklären, wie er darauf kommt, daß die AOK einen Forderunge pfänden kann, die offensichtlich nicht mal schriftlich existiert.
an Tobias H:
An Deiner Stelle würde ich umgehend schriftlich Widerspruch einlegen per Einschreiben an die AOK schicken. Wenn ihr Euch nicht einigt, geht es dann ans Gericht.
Prüfe auch mal wie die "Rechnung ohne jegliche Erklärung" gekommen ist. Nach meinem Veständnis muß die AOK den Zugang beweisen. Schwierig für die, wenn dies nicht per Einschreiben erfolgt ist.
1. Wieso darf die AOK Bescheide erlassen. Sie ist doch kein Behörde? Muß sie nicht genau ihre Forderungen einklagen,wie das jeder andere Dienstleister, Firma, Versicherer anderer Leistugnen, usw. auch tun muß? Warum soll sie hier Sonderrechte haben?
2. Auch wenn die AOK erweiterte Befugnisse zum Nachteil des Kunden/Versicherten haben sollte, kann sie nicht einfach Forderungen stellen, wie sie will und dann einfach mals so vollstrecken. Ich kann auch kaum glauben, daß da eine telfonische Forderung (wie will sie das denn beweisen) ausreichend ist.
FM sollte mal erklären, wie er darauf kommt, daß die AOK einen Forderunge pfänden kann, die offensichtlich nicht mal schriftlich existiert.
an Tobias H:
An Deiner Stelle würde ich umgehend schriftlich Widerspruch einlegen per Einschreiben an die AOK schicken. Wenn ihr Euch nicht einigt, geht es dann ans Gericht.
Prüfe auch mal wie die "Rechnung ohne jegliche Erklärung" gekommen ist. Nach meinem Veständnis muß die AOK den Zugang beweisen. Schwierig für die, wenn dies nicht per Einschreiben erfolgt ist.
1. Wieso darf die AOK Bescheide erlassen. Sie ist doch kein Behörde? Muß sie nicht genau ihre Forderungen einklagen,wie das jeder andere Dienstleister, Firma, Versicherer anderer Leistugnen, usw. auch tun muß? Warum soll sie hier Sonderrechte haben?
Doch, auch die AOK ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Behörde, auch wenn sich die meisten Krankenkassen in letzter Zeit eher als Dienstleister verstehen.
Zitat:
2. Auch wenn die AOK erweiterte Befugnisse zum Nachteil des Kunden/Versicherten haben sollte, kann sie nicht einfach Forderungen stellen, wie sie will und dann einfach mals so vollstrecken. Ich kann auch kaum glauben, daß da eine telfonische Forderung (wie will sie das denn beweisen) ausreichend ist.
Ein einfaches Telefonat reicht da auch nicht aus. Die AOK hat schon zunächst einen Bescheid zu erstellen. Dieser hat eine Rechtsbehelfsbehelfserklärung zu enthalten, d.h. der Versicherte ist darauf aufmerksam zu machen, dass er gegen den Bescheid innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen kann. Da Tobias H. auf diesen Bescheid nicht reagiert hat, ist dieser Bescheid rechtskräftig geworden, weshalb die Vollstreckungsmaßnahmen rechtsmäßig sind.
Zitat:
FM sollte mal erklären, wie er darauf kommt, daß die AOK einen Forderunge pfänden kann, die offensichtlich nicht mal schriftlich existiert.
Die Forderung wurde doch schriftlich gestellt, nur das darauf nicht reagiert wurde.
Zitat:
An Deiner Stelle würde ich umgehend schriftlich Widerspruch einlegen per Einschreiben an die AOK schicken. Wenn ihr Euch nicht einigt, geht es dann ans Gericht.
Der Widerspruch gegen den Bescheid dürfte vermutlich grundsätzlich mal zu spät kommen, da der Monat vermutlich schon längst abgelaufen ist. Sofern von falschen Tatsachen ausgegangen worden ist, kann zwar auch ein bereits rechtkräftig gewordener Bescheid zurückgenommen werden, nur muss Tobias H. dafür auch beweisen können, dass er die Zuzahlung bereits geleistet hat.
Und damit man vor das Sozialgericht gehen kann, benötigt man schon einen Widerspruchsbescheid und muss dann auch in einer gewissen Frist die Klage einreichen.
Danke zunächst für die sachkundige Antwort. Sorry, da war mir icht bewußt, daß die AOK eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist.
Also bleibt nur noch die Frage, ob der Bescheid rechtskräftig zugegangen ist. Falls dies nicht z.B. per Einwurfeinschreiben passiert ist, könnte Tobias H. ja behaupten, diesen nie erhalten zu haben. In diesem Falle liegt m.E. die Beweispflicht wieder bei der AOK.
PS: Sind alle Krankenkassen Körperschaften der öffentlichen Rechts (auch z.B. eine BKK, oder was ist dafür das Kriterium)?
Also bleibt nur noch die Frage, ob der Bescheid rechtskräftig zugegangen ist. Falls dies nicht z.B. per Einwurfeinschreiben passiert ist, könnte Tobias H. ja behaupten, diesen nie erhalten zu haben. In diesem Falle liegt m.E. die Beweispflicht wieder bei der AOK.
Er hat ihn doch erhalten. Einschreiben ist nicht nötig. Eine gegenteilige Behauptung wäre also gelogen. Wahrscheinlich hat er auch in den zahlreichen Telefonaten das schon mal erwähnt, also z.B. "die Rechnung war ja nicht begründet" oder dergleichen.
Und selbst wenn man mit der Behauptung durchkäme, was ist damit gewonnen? Dann dauert das Ganze halt zwei Wochen länger.
Quittungen über die Zuzahlungen endlich vorlegen ist sinnvoller. Muß man halt aufheben.
Alle Sozialversicherungsträger, also auch alle gesetzlichen Krankenkassen, sind KdÖR und Behörden.
Zuletzt bearbeitet von FM am 18.05.06, 12:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ja, alle Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dies kann man unter anderem aus dem § 12 SGB I erkennen, welcher besagt, dass für die Sozialleistungen nach dem SGB die genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden zuständig sind.
So zu tun, als hätte man einen Brief, den man erhalten hat, nicht bekommen, halte ich für gefährlich, denn leicht sagt man dann ja schon mal etwas, was man nur durch diesen Brief wissen kann.
Zudem hat Tobias H. sich ja scheinbar schon gegenüber der AOK auf Grund des Briefes geäußert, weshalb diese jetzt ja weiß, dass der Brief ja angekommen ist.
Das scheint ja nicht gut für mich auszusehen! Echt ein Witz nach 4 j Forderungen zu stellen von denen man vorher nie was gehört hat! Es ist wohl wirklich besser alle Quittungen ewig zu verwahren! Nichts ist unmöglich wie man sieht!
Jedenfalls Vielen Dank für eure Antworten! So kann ich mir wenigstens die Rennerei sparen!
Geh auf jeden Fall zum Krankenhaus und frage da nach den Buchungsunterlagen und erzähle denen warum....die werden dir denke ich ne Bescheinigung geben das du gezahlt hast.....
Und: Krankenkasse wechseln...
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