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Nehmen wir mal, da ist eine Frau, welche - noch- verheiratet ist und zwei Kinder hat.
Sie lebt getrennt von ihrem Ehemann. Sie bekommt von ihm für sich und die Kinder 1000 Euro Unterhalt. Sie ist über den Ehemann krankversichert. Nun stellt sie beim Arbeitsamt einen Antrag auf Existenzgründungszuschuss oder sog. Überbrückungsgeld. Sie bekommt diesen auch zugesagt, angeblich 1000 Euro pro Monat. Sie wird auch vom Finanzamt bzgl. einer steuerlichen Selbsteinschätzung angeschrieben...
Sie erklärt die Höhe des Existenzgründerzuschusses von 1000 Euro damit, das sie vom Amt 150 Euro pro Kind und 700 Euro für sich selbst bekäme. Sie ist trotz des Bezuges dieses Geldes weiterhin über ihren Mann krankenversichert.
Meine Fragen:
a) Wird Unterhalt auf diese Art Gelder vom Amt nicht angerechnet. ?
b) Müsste sie sich, bei Bezug eigener Gelder. nicht selbst kranken versichern. ?
c) Sie diese 1000 Euro vom Amt Gelder zum Leben oder muß man davon die gewerblichen Ausgaben bestreiten. ?
d) Würde sie, wenn sie kein Unterhalt vom Mann bekäme, noch weitere Gelder vom Amt bekommen müssen, außer diese 1000 Euro Existenzgründungszuschuss.?
Die Existenzgründungszuschüsse sind kein Gesamteinkomen im Sinne der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb diese Einkünfte nicht angerechnet werden.
Sofern es sich jedoch um die Existenzgründungszuschüsse nach § 421 Absatz 2 SGB III sind, müsste die Frau hauptberuflich Selbstständig sein, weil es diese Zuschüsse ansonsten nicht gibt. Eine Familienversicherung ist deshalb aus diesem Grund nicht möglich.
Dies sollte der Krankenkasse entweder von dem Ehemann oder der Frau mitgeteilt werden, dazu haben sich diese verpflichtet. Die Familienversicherung für die Frau wird dann rückwirkend seit dem Bezug des Existenzgründerzuschusses beendet und die Frau sollte sich freiwillig versichern. Die freiwillige Versicherung kann jedoch nur innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Familienversicherung beantragt werden.
Den Existenzgründungszuschuss und das Überbrückungsgeld gibt es vom AA nur (noch, ab 1.7 ? wohl nicht mehr?), wenn man zuvor im ALG1-Bezug war.
Der Existenzgründungszuschuss beträgt 600,00 Euro (1. Jahr), wovon man die RV zahlen MUSS und die KV zahlen SOLLTE.
Das Überbrückungsgeld berechnet sich noch dem ALG1-Anspruch.
Das Unterhaltsgeld hat mit beidem nichts zu tun.
Der ExGrZ oderdas Ü-Geld soll eben, wie der Name sagt, ein Zuschuss zur Existenzgründung sein, man kann davon nicht leben und erst recht nicht leben UND die betrieblichen Ausgaben zahlen. Es müssen ziemlich bald auch Einnahmen kommen, sonst ist "matthäus am Ende" und zwar ziemlich bald - wenn kein fettes Sparbuch im Rücken.
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