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vorausgesetzt, daß es keine blöden Fragen gibt, folgende Frage:
Wie üblich ist es denn, daß Angehörige der juristischen Branche rechtsschutzversichert sind?
Gibt es Kollegen, die darauf verzichten?
Braucht man das unbedingt?
Ich meine jetzt nicht die Anwaltshaftpflichversicherung, sondern eine private RSVersicherung.
Ich überlege mir gerade, ob ich Teile meines kümmerlichen Referendarsgehalts hierfür einsetzen soll.
(Bis jetzt konnte ich mich rechtlich immer aus eigener Kraft erfolgreich durchsetzen, aber das wird ja vielleicht nicht immer der Fall sein können...)
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Bei Kunden, die als Argument gegen die Rechtsschutzversicherung ihren "befreundeten Anwalt" anführen, erwähne ich immer Gerichtskosten, Sachverständigen- und Zeugenkosten. Die wird der Freund im Falle eines Rechtsstreits nämlich bestimmt nicht übernehmen, auch wenn er selbst unentgeltlich arbeiten sollte. Bei dir ist das wohl ein ähnlicher Fall.
Nun muss man sich ausrechnen, ob sich dafür der Beitrag einer Versicherung lohnt. Und in welchen Gebieten du selbst gut bist, weißt du ja auch.
PS: Ich persönlich hätte an deiner Stelle auch etwas Bedenken, ob ich in einem Fall, der mich in meiner Existenz selbst betrifft, genauso gut handeln könnte wie jemand, der objektiv "außen vor" ist. Man ist ja auch nur ein Mensch. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
neben dem angesprochenen sollte man noch bedenken, wie wahrscheinlich es ist, im ausland in einen rechtsstreit verwickelt zu werden.
und ob man da immer die zeit, lust und reisekosten aufbringt das selber zu erledigen oder lieber einen anwalt vor ort wählt, der im besten fall sogar das recht vor ort kennt. _________________ MfG,
Duisburger
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