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Ein Konsortium ist ja ein zu einem befristeten und sachlich begrenzten Zweck gegründete Vereinigung von mehreren Unternehmen; ist das Bestehen zeitlich befristet; dh muß nach einer bestimmten Zeit eine Gesellschaft irgendeiner Art gegründet werden?
Es muß nicht nach einer bestimmten Zeit eine Gesellschaft irgendeiner Art gegründet werden, es besteht schon längst eine.
Konsortien sind Gesellschaften und zwar in der Regel GbR.
Selbstverständlich steht es den Gesellschaftern dieser GbR frei, nach einer bestimmten Zeit das Konsortium in eine andere Rechtsform "umzuwandeln". Sie hätten das Konsortium auch gleich in einer anderen Rechtsform gründen können. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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