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Verfasst am: 16.05.06, 18:37 Titel: Rechnung - aber nie Vertrag abgeschlossen
Hallo,
folgendes:
Person A bekommt am 16.5 eine Rechnung von einem SMS Anbieter (einer von denen, die 100 SMS pro Monat für x Euro anbieten und alles für 12 Monate im Voraus bezahlt haben wollen). Person A habe bei der Firma X einen Vertrag abgeschlossen am 1.5.2006, innerhalb von 7 Tagen solle er zahlen. Die Firma hat die kompletten Adressdaten von Person A. Person A weiß auch nicht woher er diese hat und hat auch garantiert niemals einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen.
Person A hat sofort eine EMail dorthin geschrieben, das er niemals einen Vertrag abgeschlossen hat, noch die Adresse bei ihnen hinterlassen hat und er auch kein Geld bezahlen wird.
Was nun? Muss Person A für einen nicht abgeschlossenen Vertrag bezahlen, oder soll Person A zum Rechtsanwalt gehen?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Alex
P.S. Person A hat mittlerweile rausgefunden, das die Firma in Österreich sitzt und gegen den Betreiber (der hat auch noch Gratis Produktproben Seiten für teuer Geld etc.) vorgegangen wird. Kann Person A aus Deutschland jetzt auch in Österreich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft machen, oder wie schaut das aus?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.05.06, 19:19 Titel:
Alex2309, dieses Thema ist hier im Forum in verschiedensten Varianten so umfassend diskutiert worden wie wohl kaum ein anderes - bitte die Suchfuntkion nutzen, auch die der bekannten Suchmaschine(n)!
Kurzzusammenfassung? Nicht mal ignorieren, es sei denn, es käme ein Mahnbescheid. Und der ist wohl bisher noch in keinem Fall gekommen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Hallo Alex,
das Problemvon A ist ein wahrer Blockbuster in den Internetforen.
A hat aber alles richtig gemacht.
Die Email von A an die Firma war nett, wäre aber noch nicht mal nötig gewesen. Erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid sollte man reagieren, und zwar mit Widerspruch.
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft finde ich auch gut, allerdings in Deutschland. Die wird sich ggf. per Amtshilfeersuchen an die Ösis wenden.
Ach ja, eine kurze Info an eine Verbraucherzentrale wäre vielleicht noch nett, die sammeln solche Fälle ebenfalls. Es gibt Hinweise, dass mit dem Versprechen von Gratisproben und der Herausgabe der Tel.-nummer angeblich ein SMS-Abo abgeschlossen wurde, stand dann im Kleinstgedruckten unter Punkt 743 der AGB auf Seite 18 .
Ansonsten würde ich mich langsam mal wieder entspannen
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
habe mittlerweile auch eine Menge darüber gefunden (hätte ich natürlich auch vorher schon suchen können, aber am Anfang hatte ich doch Angst)
Na ja, ich entspanne mich wieder und danke trotzdem für die beiden Antworten hier im Forum.
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