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Verfasst am: 16.05.06, 20:28 Titel: Recht eines Schuldners gegenüber der Bank
Hallo,
nehmen wir mal folgenden Fall an.
Nach Kontokündigung durch die Bank (Überziehung des Dispos und ausbleibende Gehaltszahlungen durch Jobverlust) fordert die Bank den Saldo per Rechtsanwalt ein. Dieser beantragt einen Mahnbescheid und vereinbart mit dem Schuldner eine Ratenrückzahlung. Dennoch beantragt der RA einen VB zur Durchsetzung seiner Forderung.
Der Schuldner zahlt stets pünktlich seine Raten zum Monatsersten und fordert nach über einem Jahr eine Forderungsaufstellung an. Der Anwalt - nur per teurer Hotline zu erreichen - reagiert auf die zahlreichen Schreiben seit über einem Monat (!) per Fax nicht.
Welche Rechte hat denn hier noch der Verbraucher? Muss er sich diese Nichtreaktion gefallen lassen? Innerhalb welcher Frist müsste der RA reagieren? Eine Forderungsaufstellung dürfte bei dem heutigen Stand der Technik doch nur ein paar Mausklicks dauern...?!? _________________ Gruß
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 16.05.06, 21:46 Titel:
Der Mahnbescheid mit anschließendem VB ist obligat - so wird die Schuld wasserdicht dokumentiert und man hat jederzeit einen vollstreckbaren Titel, wenn die Zahlungen einmal ausbleiben.
Zu einer Art "Zwischenbescheid" ist der RA nicht verpflichtet; wenn er es dennoch macht, dazu noch kostenlos, ist das jedoch ein netter Zug von Ihm.
Der Schuldner sollte sich aber nicht wundern, falls er doch einmal einen entsprechenden Kontoauszug erhält: Von den bereits geleisteten Zahlungen werden zunächst die Kosten des RA beglichen, erst dann geht es an die Tilgung der tatsächlichen Schulden.
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