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Verfasst am: 17.05.06, 10:54 Titel: Befragung der Polizei
Hallo habe eine Frage,
ein Schüler wird beschuldigt in der Schule einen Bewegungsmelder gestohlen zu haben. Angeblich hätte er zu anderen Schülern gesagt er hätte dies getan. Er streitet dies aber ab, auch sehr glaubwürdig. Er ist sowieso so ein bißchen das schwarze Schaf in der Schule,vor kurzem wurde erzählt,dass er in der Freistunde mit anderen beim Trinken war obwohl er zu diesem Zeitpunkt zu Hause war was auch die Lehrerin bestätigen konnte.
Nun meine Frage: Die Polizei war bei dem Schüler zu hause und hat ihn befragt, er hat es wiederholt abgestritten. Wie läuft es weiter wenn die anderen Schüler weiterhin behaupten er hätte dies gesagt. Kommt es dann trotzdem zu einer Aussage obwohl eine Aussage gegen die andere steht?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 17.05.06, 17:19 Titel: Re: Befragung der Polizei
Heike71 hat folgendes geschrieben::
Kommt es dann trotzdem zu einer Aussage obwohl eine Aussage gegen die andere steht?
Alles eine Frage der Glaubwürdigkeit... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 18.05.06, 00:16 Titel: Wäre ja nun...
... schon mal zunächst interessant, wie alt der Junge ist. Ansonsten können Sie davon ausgehen, dass der Junge auf jeden Fall dazu befragt werden wird. Wahrscheinlich, tatsächlich je nach Glaubwürdigkeit, im Rahmen einer verantwortlichen Vernehmung. Bei dieser braucht der beschuldigte Junge keine Aussage zu machen. Tja und dann halt der ganze Ablauf, wie in jedem Strafverfahren. Die Frage der Beweisbarkeit kann von hier natürlich niemand beantworten.
Wie alt ist er denn, der Bönzel?
M.f.G.
fanatic _________________ --- Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde ---
Meine Beiträge, stellen immer nur meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung!!! Sollte ich Ihnen geholfen haben, würde ich mich über einen KLICK auf GRÜN freuen!
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