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WIDERRUFSFRIST bei online TELEFONVERTRAG

 
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mphome
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.05.2006
Beiträge: 2
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 11:45    Titel: WIDERRUFSFRIST bei online TELEFONVERTRAG Antworten mit Zitat

hallo,



angenommen man meldet sich bei telefongesellschaft A. online für einen telefon und dsl flatratetarif an.
dieses formular druckt man aus und sendet es unterschrieben zu A..
dann würde man nach einiger zeit eine auftragsbestätigung bekommen.

mich interessiert ab wannm an 14 tage zeit hat zu widerrufen?
ab absendung des ausgedruckten formulars oder ab auftragsbestätigung?

bin über jeden tipp dankbar

maik
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hansN
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann jetzt deine Frage nicht beantworten, aber dir vielleicht einen Tipp geben.

Sobald du die Dienstleistung in Anspruch nimmst, also die flatrate und das Telefonieren über voIP testest, erlischt dein Widerrufsrecht. Ich bin damals bei [Name redaktionell gelöscht] in die Falle gegangen. Ich habe gleich die flatrate bestellt und dachte, falls die Qualität schlecht ist, könnte ich ja widerrufen, aber das ist falsch.


Zuletzt bearbeitet von hansN am 20.05.06, 17:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 17:21    Titel: Re: WIDERRUFSFRIST bei online TELEFONVERTRAG Antworten mit Zitat

mphome hat folgendes geschrieben::
mich interessiert ab wannm an 14 tage zeit hat zu widerrufen?


Zwar würde man einen Fernabsatzvertragsschluß "eigentlich" so lange widerrufen können, wie die 14-tägige Frist (noch) nicht abgelaufen wäre, etwa weil sie (noch) gar nicht begonnen hätte, was so lange (noch) nicht der Fall ist, wie ein Verbraucher (noch) nicht belehrt worden wäre und sich deshalb (zu Recht) fragen dürfte, wie, wann usw. es sich mit dem Widerrufsrecht verhält.

ABER:

Vielleicht gibt es gar kein Widerrufsrecht (mehr), das (noch) bis zum Ende der (noch gar nicht mit einer ordnungsgemäßen Belehrung in Gang gesetzten) 14-Tagesfrist ausgeübt werden könnte? Etwa weil das Widerrufsrecht (schon) vorzeitig erloschen wäre?

Das kann bei Fernabsatzverträgen (aber nur über die Erbringung von Dienstleistungen) dann der Fall sein, wenn entweder mit ausdrücklicher Verbraucherzustimmung (schon) mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen worden sein sollte, oder wenn dieser vorzeitige Ausführungsbeginn vom Verbraucher veranlaßt worden wäre.

mbG
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