Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fragen zum Referendariat u. 1. StaatsE
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fragen zum Referendariat u. 1. StaatsE

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
cadente
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 17:20    Titel: Fragen zum Referendariat u. 1. StaatsE Antworten mit Zitat

hallo, ich hätte paar fragen zu der referendariatzeit und dem 1./ 2. staatsexamen. wer etwas dazu weiss, bitte um hilfe. bin für alles dankbar.

Frage 1: wenn ich mich zum 1. staatsexamen anmelde, wieviel zeit habe ich bis zum examen (hat man dann die zeit für examensvorbereitung oder muss das vor der anmeldung geschehen?)?

2. für den freischuss darf man sich bis zum ende des 8. semesters anmelden- beeinhaltet diese zeit auch die examensvorbereitung oder nur den scheinerwerb?

3. muss man vor dem dem 1. staatsexamen die uniprüfung bereits absolviert haben oder darf man die parallel machen?

4. kann man sich nach dem 1. staatsexamen noch für den erasmus bewerben?

5. kann man sich bereits nach dem 1. staatsexamen für LL.M bewerben?

6. wie lange dauert die referendariatzeit und was beeinhaltet eigentlich das 2. staatsexamen?

ich bedanke mich im vorraus für alle antworten.

grüße

cadente
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 18:11    Titel: Re: Fragen zum Referendariat u. 1. StaatsE Antworten mit Zitat

Hi,

vielleicht solltest du mal verraten, in welchem Semester du z.Zt. studierst... scheinbar in HH...

Zitat:
Frage 1: wenn ich mich zum 1. staatsexamen anmelde, wieviel zeit habe ich bis zum examen (hat man dann die zeit für examensvorbereitung oder muss das vor der anmeldung geschehen?)?


das ist unterschiedlich. in berlin ist anmeldung beim JPA immer 2 monate vor der prüfung, also sollte man schon mit der vorbereitungs fürs examen nahezu fertig sein, wenn man zum JPA geht.


Zitat:
2. für den freischuss darf man sich bis zum ende des 8. semesters anmelden- beeinhaltet diese zeit auch die examensvorbereitung oder nur den scheinerwerb?


8 fachsemester studium rechtswissenschaften! was man da macht ist wurschd! manche menschen stilisieren die Reps so hoch, dass sie vergessen, dass sie eigentlich nicht plan sind. wenn man will, studiert 3 jahre, macht alle scheine, macht dann den schwerpunkt und meldet sich zum examen...


Zitat:
3. muss man vor dem dem 1. staatsexamen die uniprüfung bereits absolviert haben oder darf man die parallel machen?


ich gehe davon aus, dass hier bundeseinheitlich in den einzelnen juristenausbildungsgesetzen die regelung ist, dass man schwerpunktstudium (30%) auch nach dem staatlichen pflichtfachkanon machen kann. jedenfalls ist es in berlin so.

erschreckend finde ich nur: hast du noch niemals dein JAG/JAPO/StuDO/PrüfO gelesen???

Zitat:
4. kann man sich nach dem 1. staatsexamen noch für den erasmus bewerben?


haengt wohl von der uni ab. i.d.r. wird man einen platz bekommen, aber ob es den zuschuss gibt glaube ich nicht.

Zitat:
5. kann man sich bereits nach dem 1. staatsexamen für LL.M bewerben?


ja weisst du überhaupt, was referendariat ist? 2. Ex. ist kür nicht pflicht. nach dem 1. ex ist man fertig. dann kann man bspw. Diss. & Habil. ranhängen und wird Professor. ein 2. ex braucht man dafür nicht... natürlich braucht man für LLM programm auch kein 2. ex.

Zitat:
6. wie lange dauert die referendariatzeit und was beeinhaltet eigentlich das 2. staatsexamen?


2 jahre plus wartezeit auf einen platz. näheres findet sich im landesrecht, das ich nur wärmstens empfehlen kann.

mfg vom

showbee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
cadente
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die hilfe. stimmt ich studiere in hamburg, habe aber erst dieses semester von freiburg gewechselt daher habe ich keine ahnung wie es hier so aussieht.
ich komme überhaupt nicht aus deutschland, deswegen bin ich halt nicht so gut orientiert.
also nochmals Verlegen wenn ich mich für den freischuss anmelden möchte nach diesen 8. semestern müsste ich schon aufs examen vorbereitet sein, aber nicht unbedingt schon die uniprüfung geschafft haben? habe ich das richtig verstanden?

grüße

cadente
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Anmelden fürs Examen kann man sich sobald man die Voraussetzungen nach Landesrecht erfüllt. Ob man gut vorbereitet ist oder nicht ist eine andere Frage...
Soweit ich weiß muss man für den Freischuss den Examensdurchgang nehmen der direkt nach dem 8. Semester kommt. Das würde heißen: Wenn das SS 2006 für dich dein 8. Semester ist, müsstest du im Oktober 2006 deine 1. Prüfung ablegen, da das SS 2006 am 30.09.2006 endet.
Sprich: Im Oktober 2006 solltest du dich idealerweise bereit fühlen das 1. Examen gut zu bestehen, ansonsten verschieben!

Wie es mit der universitären Prüfung aussieht, ist, wie showbee schon sagt, vom Landesrecht abhängig.
Hier in Osnabrück (und wohl ganz NDS) ist es so, dass es völlig egal ist, wann man die Uniprüfung ablegt. Man kann es sowohl vor, als auch nach der 1. Staatsprüfung machen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.