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Verfasst am: 17.05.06, 17:20 Titel: Fragen zum Referendariat u. 1. StaatsE
hallo, ich hätte paar fragen zu der referendariatzeit und dem 1./ 2. staatsexamen. wer etwas dazu weiss, bitte um hilfe. bin für alles dankbar.
Frage 1: wenn ich mich zum 1. staatsexamen anmelde, wieviel zeit habe ich bis zum examen (hat man dann die zeit für examensvorbereitung oder muss das vor der anmeldung geschehen?)?
2. für den freischuss darf man sich bis zum ende des 8. semesters anmelden- beeinhaltet diese zeit auch die examensvorbereitung oder nur den scheinerwerb?
3. muss man vor dem dem 1. staatsexamen die uniprüfung bereits absolviert haben oder darf man die parallel machen?
4. kann man sich nach dem 1. staatsexamen noch für den erasmus bewerben?
5. kann man sich bereits nach dem 1. staatsexamen für LL.M bewerben?
6. wie lange dauert die referendariatzeit und was beeinhaltet eigentlich das 2. staatsexamen?
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.05.06, 18:11 Titel: Re: Fragen zum Referendariat u. 1. StaatsE
Hi,
vielleicht solltest du mal verraten, in welchem Semester du z.Zt. studierst... scheinbar in HH...
Zitat:
Frage 1: wenn ich mich zum 1. staatsexamen anmelde, wieviel zeit habe ich bis zum examen (hat man dann die zeit für examensvorbereitung oder muss das vor der anmeldung geschehen?)?
das ist unterschiedlich. in berlin ist anmeldung beim JPA immer 2 monate vor der prüfung, also sollte man schon mit der vorbereitungs fürs examen nahezu fertig sein, wenn man zum JPA geht.
Zitat:
2. für den freischuss darf man sich bis zum ende des 8. semesters anmelden- beeinhaltet diese zeit auch die examensvorbereitung oder nur den scheinerwerb?
8 fachsemester studium rechtswissenschaften! was man da macht ist wurschd! manche menschen stilisieren die Reps so hoch, dass sie vergessen, dass sie eigentlich nicht plan sind. wenn man will, studiert 3 jahre, macht alle scheine, macht dann den schwerpunkt und meldet sich zum examen...
Zitat:
3. muss man vor dem dem 1. staatsexamen die uniprüfung bereits absolviert haben oder darf man die parallel machen?
ich gehe davon aus, dass hier bundeseinheitlich in den einzelnen juristenausbildungsgesetzen die regelung ist, dass man schwerpunktstudium (30%) auch nach dem staatlichen pflichtfachkanon machen kann. jedenfalls ist es in berlin so.
erschreckend finde ich nur: hast du noch niemals dein JAG/JAPO/StuDO/PrüfO gelesen???
Zitat:
4. kann man sich nach dem 1. staatsexamen noch für den erasmus bewerben?
haengt wohl von der uni ab. i.d.r. wird man einen platz bekommen, aber ob es den zuschuss gibt glaube ich nicht.
Zitat:
5. kann man sich bereits nach dem 1. staatsexamen für LL.M bewerben?
ja weisst du überhaupt, was referendariat ist? 2. Ex. ist kür nicht pflicht. nach dem 1. ex ist man fertig. dann kann man bspw. Diss. & Habil. ranhängen und wird Professor. ein 2. ex braucht man dafür nicht... natürlich braucht man für LLM programm auch kein 2. ex.
Zitat:
6. wie lange dauert die referendariatzeit und was beeinhaltet eigentlich das 2. staatsexamen?
2 jahre plus wartezeit auf einen platz. näheres findet sich im landesrecht, das ich nur wärmstens empfehlen kann.
danke für die hilfe. stimmt ich studiere in hamburg, habe aber erst dieses semester von freiburg gewechselt daher habe ich keine ahnung wie es hier so aussieht.
ich komme überhaupt nicht aus deutschland, deswegen bin ich halt nicht so gut orientiert.
also nochmals wenn ich mich für den freischuss anmelden möchte nach diesen 8. semestern müsste ich schon aufs examen vorbereitet sein, aber nicht unbedingt schon die uniprüfung geschafft haben? habe ich das richtig verstanden?
Anmelden fürs Examen kann man sich sobald man die Voraussetzungen nach Landesrecht erfüllt. Ob man gut vorbereitet ist oder nicht ist eine andere Frage...
Soweit ich weiß muss man für den Freischuss den Examensdurchgang nehmen der direkt nach dem 8. Semester kommt. Das würde heißen: Wenn das SS 2006 für dich dein 8. Semester ist, müsstest du im Oktober 2006 deine 1. Prüfung ablegen, da das SS 2006 am 30.09.2006 endet.
Sprich: Im Oktober 2006 solltest du dich idealerweise bereit fühlen das 1. Examen gut zu bestehen, ansonsten verschieben!
Wie es mit der universitären Prüfung aussieht, ist, wie showbee schon sagt, vom Landesrecht abhängig.
Hier in Osnabrück (und wohl ganz NDS) ist es so, dass es völlig egal ist, wann man die Uniprüfung ablegt. Man kann es sowohl vor, als auch nach der 1. Staatsprüfung machen...
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