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ein paar Fragen

 
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Lulleische
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 18
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 16:44    Titel: ein paar Fragen Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hab ein paar Fragen die bei mir während der Nachbearbeitung aufkamen. Vielleicht ist die ein oder andere etwas blöd, aber wenn es mir nicht fraglich erscheinen würde, dann würde ich nicht fragen.

Also ich lese neben der Vorlesung das Buch (Udo Ebert - Strafrecht AT) von meinem Prof. mit. Dieses Buch ist sicherlich nicht so ausführlich (daher vllt meine Fragen?!), aber da liest man die Vorlesung sozusagen zum 2. Mal was ich wirklich gut finde.

Meine Fragen:

I. Es gibt ja die Eigenverantwortlichkeit in Sachen der Zurechnung. Jetzt gibt es da ja u.a. die bewusste eigenverantwortliche Selbstgefährdung und die einverständliche Selbstgefährdung. Hier frag ich mich, wie ist das denn beim Geschlechtsverkehr mit einem AIDS-Kranken (nennen wir ihn A)(wird angesprochen aber nicht weiter erläutert).
a. Wenn A jetzt dem B gesagt hat, dass er AIDS hat, dann wäre es doch eine einverständliche Selbstgefährdung, oder?
b. Wenn A jetzt aus was für einem Grund auch immer "vergisst" dem B zu sagen, dass er AIDS hat, wegen was würde er dann angeklagt, wenn
1. B noch lebt?
2. B schon tot ist?
wäre es fahrlässig oder Vorsatz? Ist es ein dolus eventualis weil er eine Ansteckung für möglich hält (hätte halten müssen) auch wenn er sie nicht "wünscht"?

II.
Jetzt les ich hier " Körperliche Misshandlung ist durch das Züchtigungsrecht gerechtfertigt nur, wenn der Täter einen Erziehungserfolg beabsichtigt" Was soll ich denn bitte darunter verstehen?!

III. Weiter steht da irgendwo: "Tatbestände, die von jeder Rechtfertigung rechtlich ausgenommen sind, gibt es nicht"
a. Was ist den bei nem fahrlässigen Diebstahl (jmd nimmt z.B. in der Bibo ausversehen eine Zeitschrift mit die in seine Unterlagen gerutscht ist)?
b. Was ist die Rechtfertigung für vorsätzlichen Mord?

IV. Heute hat er ein Bsp vom 11.Sep. gebracht. Damals hätte man, wenn man das Flugzeug abgeschossen hätte, nicht in "Notstand" gehandelt, da man ja "unbeteiligte" Dritte damit umgebracht hätte. Aber wenn es nicht Notstand ist, was ist es denn?

Dann noch eine ganz andere Frage, gibt es denn eine Internetseite auf der man die ganzen BGHst Sachen und BGHNStZ Sachen nachlesen kann? Das könnte ich dann nämlich auch mal von daheim spontan machen und müsste nicht immer in die Bibo rennen!

Hoffentlich findet sich hier jemand der meine (blöden) Fragen beantworten kann!

Viele Dank,

Lulleische
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lulleische,

ich schlage vor, die Fragen zu trennen und in separaten Threads zu stellen. Andernfalls befürchte ich ein heilloses Durcheinander.

Zudem könnte man das doch am besten im Strafrecht diskutieren, oder? Winken
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ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ad II.: Wo steht das?

Ad III.a.: der fahrlässige Diebstahl ist nicht strafbewehrt. Wie soll der Täter denn in der Absicht eine fremde Sache wegzunehmen handeln wenn er die Tat fahrlässig begeht?

Ad III.b.: Das dürfte sehr abwegig sein. Vielleicht könnte man in einer Notwehrsituation den Angreifer heimtückisch töten???

Ad IV.: Das BVerfG hat vor kurzem die "Abschussvorschrift" des LuftSicherheitsG (ich glaube § 14?) für verfassungswidrig erklärt. Vielleicht suchst du mal nach dem Urteil, das ist sehr aufschlussreich.

Zu deiner Online-Lesen-Frage: Das geht theoretisch über Beck-Online. Dazu musst du dich aber im Hochschulnetz der Uni befinden um beck-online nutzen zu können.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Na was solls,

ThoT hat folgendes geschrieben::
LuftSicherheitsG ... Vielleicht suchst du mal nach dem Urteil, das ist sehr aufschlussreich.

In der Tat, und gar nicht so weit entfernt. Winken
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