Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wer zahlt die Restschuld bei Zwangsversteigerung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wer zahlt die Restschuld bei Zwangsversteigerung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gaby
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 19:30    Titel: Wer zahlt die Restschuld bei Zwangsversteigerung? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Haus gehört A und B je zur Hälfte. Für diverse Darlehen, die mit der Grundschuld abgesichert sind, haben beide unterschrieben. Sie sind getrennt lebend. Angenommen das Haus würde zwangsversteigert und es blieben Schulden übrig. Gehören dann die Schulden beiden je zur Hälfte oder holt die Bank sich da, wo am meisten zu holen ist?

Gruß Gaby
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

beide haften gesamtschuldnerisch. D.H. die Bank ist frei darin, ihre volle (Rest-)Forderung bei jedem der beiden zu holen.

Und sie wird sich natürlich an den halten, bei dem etwas zu holen ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gaby
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten,

danke für die Auskunft. Und falls das so eintreten würde, wie kommt die Bank an ihr Geld? Bzw. was ist üblich, wird sie sich auf Ratenzahlungsvorschläge einlassen oder pfänden die gleich die Konten dann?

Gruß Gaby
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist grundsätzlich Verhandlungssache. Daher ist es sinnvoll, konstruktiv mit der Bank zusammenzuarbeiten.

Als erstes wird die Bank in die Selbstauskunft schauen, ob andere Vermögenswerte da sind und versuchen, diese zu pfänden.

Dann wird die Bank schauen, wer welche Arbeitseinkommen erzielt. Diese könnte Sie pfänden. Besser für alle Beteiligten ist natürlich, wenn man sich auf eine Rückführungsvereinbarung auf Ratenbasis einigt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.