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Gericht beweisen, PKH...?

 
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mühlenberg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 00:50    Titel: So besser? Bitte um Hilfe!!!! Antworten mit Zitat

Hallo,
A habe bei der Bank für einen Kredit mit unterschrieben,
und B Schuldenfreies Haus im Grundbuch für die Summe eintragen lassen.

Das Geld war paar Std. auf B Konto
dann ging es auf dem A sein Konto.
Davon habe B paarmal dann Geld überwiesen bekommen
wo A+B gelebt haben von.

Jetzt wird bei Gericht gesagt B habe das ganze Geld ausgegeben
und B muss es allein zurück zahlen.
B bekomme PKH,und lebe von 320,00€ Mieteinnahme
davon zahle B den Kredit zurück, so das B fast nichts mehr zum Leben bleibt.

Wenn B den Kredit nicht zahle wird B Haus versteigert.

Meine Frage:
Wenn B bei Gericht die Steuerunterlagen und die Kontoauszüge vorlege, kann man doch ersehen das B nie so viel Geld bekommen habe
und muss es dann auch nicht allein zurück zahlen?

A ist im Moment auf Weiterbildung als Gerichtsvollzieher
zu den anderen Titel Dipl. Wirt Ing. mit 4 J. Jura.

Letzte Woche bekam B einen Anruf A wird mit Haftbefehl gesucht,
so weit B weiß schon das 4 mal.

In den 4 J. Beziehung sind einige Dinge passiert so das B 8 mal auf Gericht musste als Zeuge: Internetauktionshaus [Name geändert], Autounfallbetrug, Einbruch und Hausfriedensbruch usw.

B nicht vorbestraft oder angeklagt worden.

Meinen RA traue B nicht darum stelle B hier meine Fragen,
kann B sicher sein das RA nicht mir A über B spricht,
muß RA mir Tips geben?

Bislang sagt RA immer was von Vergleich 5 tausden € lachhaft!

Doch nicht bei 52.tausden € das kann B nicht bezahlen.

B bekomme kein ALGII oder anderes Geld, kann B mir irgendwo Geld zum Leben holen?

Kann B mit dem Kredit eine Umschuldung machen den die Zinsen sind viel zu hoch?
Würde B eine Umschuldung bekommen?

Die Bank hat den Kredit zum 10. Mai gekündigt
und B soll die Summe bezahlen. ALLES!

B hat immer meine Hälfte bezahlt.

Welche Bank ist günstig an Prozente?
B hoffe B habe nicht zu viele Fragen gestellt
und finde bei Euch Antworten den B bin Neuling.

B bittet dringlichst um HILFE

MFG Gilla = B

A= EX
B= Gilla
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 09:49    Titel: Re: So besser? Bitte um Hilfe!!!! Antworten mit Zitat

Hallo,

langer Text, ich versuche mal einige Punkte zu beantworten

mühlenberg hat folgendes geschrieben::
A habe bei der Bank für einen Kredit mit unterschrieben,
und B Schuldenfreies Haus im Grundbuch für die Summe eintragen lassen.

Jetzt wird bei Gericht gesagt B habe das ganze Geld ausgegeben
und B muss es allein zurück zahlen.


Ich verstehe den Sachverhalt so: A hat einen Kredit aufgenommen. B haftet als zweiter Kreditnehmer mit für den Kredit und hat als Sicherheit eine Grundschuld auf das eigene Haus eingetragen.

mühlenberg hat folgendes geschrieben::
Wenn B bei Gericht die Steuerunterlagen und die Kontoauszüge vorlege, kann man doch ersehen das B nie so viel Geld bekommen habe und muss es dann auch nicht allein zurück zahlen?


A und B haften der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch, d.h. die Bank kann den gesamten Betrag von jedem einzelnen fordern. Dies ist unabhängig davon, wer den Kreditbetrag für was ausgegeben hat.

Beispiel: A und B nehmen einen Kredit auf. A fährt davon in Urlaub. B hat also nichts davon gehabt. Dennoch haftet B für die volle Summe.

Wenn einer der beiden den Kredit alleine zurückzahlt, besteht ggf. ein Anspruch gegen den anderen auf anteilige Rückzahlung. Ob das hier der Fall ist, ist aus dem Text nicht erkennbar, würde aber auch nichts helfen, wenn A kein Geld hat.

mühlenberg hat folgendes geschrieben::
B bekomme PKH,und lebe von 320,00€ Mieteinnahme
davon zahle B den Kredit zurück, so das B fast nichts mehr zum Leben bleibt.


Das ist leider juristisch nichtrelevant. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass im Rahmen der Vertragsfreiheit auch Verpflichtungen übernommen werden dürfen, die die eigene Leistungsfähigkeit übersteigen. Im Zweifel müsste A das Haus verkaufen.

mühlenberg hat folgendes geschrieben::
Meinen RA traue B nicht darum stelle B hier meine Fragen, kann B sicher sein das RA nicht mir A über B spricht, muß RA mir Tips geben?


Ein RA ist in einer solchen Situation sicher der kompetentere Ansprechpartner. Er ist Jurist, kennt die Verträge und Unterlagen und wird dafür bezahlt, seinen Mandanten zu beraten. Ihm ist verboten, der Gegenseite zu helfen. Der Rat, einen Vergleich zu schliessen, scheint mir in dieser Situation auch sehr angebracht. Wenn die Bank hier mitmacht, wäre das gut.

mühlenberg hat folgendes geschrieben::
B bekomme kein ALGII oder anderes Geld, kann B mir irgendwo Geld zum Leben holen?


Ansprechpartner wäre hier das Sozialamt.

mühlenberg hat folgendes geschrieben::
Kann B mit dem Kredit eine Umschuldung machen den die Zinsen sind viel zu hoch? Würde B eine Umschuldung bekommen?


Bei einer Umschuldung stellt die Bank die Differenz zwischen den damaligen (hohen) und den jetzigen (niedrigen) Zinsen als Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung. Spart also kein Geld. Nachdem der Kredit nun gekündigt ist, wird es außerordentlich schwer, eine andere Bank zu finden.

B sollte, über einen Anwalt ihres Vertrauens, mit der Bank Vergleichsverhandlungen betreiben und ggf. das Haus freihändig verkaufen, wenn eine Einigung mit der Bank nicht möglich ist.
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mühlenberg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 22:16    Titel: Frage ? Antworten mit Zitat

Hallo,
A hat eine Frage geht das:

A war in Lebensgemeinschaft
als A und B Du den Kredit mit unterschrieben hat.

Besteht die Möglichkeit, dass A im Wege der Rechtsprechung zur
Ehegattenbürgschaft aus der Misere rauskommen kann?

Darlehens durch den (nicht verdienenden oder wirtschaftlich überforderten) ?

Wird A als Lebensgefährtin nach denselben Prinzipien abgewickelt?

Kann A diese Worte der Bank schreiben oder vor Gericht so aussagen:

In diesem Fall streitet für mich A die Vermutung, dass A das Darlehen nur aufgrund der gefühlsmäßigen Bindung an den B mit übernommen hat, und die Bank muss A das Gegenteil beweisen,
dass das Darlehen A zugute gekommen ist und nicht allein an B?

Gibt es ein Aktenzeichen
ein Urteil darüber wo kann ich mich darüber informieren?

Bitte helft mir die Gerichtsverhandlung ist in den nächsten Tagen.

Habt ihr noch andere Tips?
Wo kann ich euch Bewerten für die Auskunft?

Vergleich für die Gerichtsverhandlung finde ich keine gute Lösung,

A hat ein Mahnverfahren gemacht weil B nicht zahlt.

Die Bank ist zum Gericht nicht eingeladen
wie werden sie infomiert was passiert ist?

Bank gibt auf meine Briefe keine Antwort?
Mein persönliches Erscheinen konnte die Dame nicht alleine Abwickeln
ihr Vorgesetzter war nicht mehr im Haus.
Wie erfahre ich was jetzt passiert?

Wartet man die Gerichtsverhandlung ab?

Mein Dauerauftrag läuft weiter und ich bez. meine Hälfte vom Kredit.

A ist Behindert 60% und A hat ein Kind in Rente zur Pflege
das Elternhaus ist die einzige Einnahme A kann es nicht verkaufen.

MfG Gilla
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 09:35    Titel: Re: Frage ? Antworten mit Zitat

Hallo,

mühlenberg hat folgendes geschrieben::
Besteht die Möglichkeit, dass A im Wege der Rechtsprechung zur
Ehegattenbürgschaft aus der Misere rauskommen kann?


Die Rechtsprechung zu Ehegattenbürgschaften gilt nur für Bürgschaften, nicht für Fälle, in denen der Ehepartner Mitantragsteller ist. Wenn der Kreditnehmer selbst überfordert ist, argumentiert der BGH, es sei Teil der allgemeinen Vertragsfreiheit, dass man auch Verpflichtungen übernehmen darf, die einen überfordern.

Ob Ehe oder Lebensgemeinschaft dürfte für die Anwendbarkeit der Rechtsprechung nicht die grosse Rolle spielen. Es geht darum, dass hier eine soziale Verpflictung besteht. Dies ist heute wohl auch bei Lebensgemeinschaften der Fall.

Hauptproblem ist aber, dass A (im Sinne der Rechtsprechung) nicht überfordert ist. Über einen Verkauf des Hauses kann A den Kredit problemlos zurückzahlen. Das A das nicht will ist klar. Nur gilt das für jeden Kreditnehmer.

mühlenberg hat folgendes geschrieben::
A hat ein Mahnverfahren gemacht weil B nicht zahlt.
Die Bank ist zum Gericht nicht eingeladen
wie werden sie infomiert was passiert ist?


Wir müssen hier unterscheiden.

A und B streiten sich (im Innenverhältnis) darum, wer welche Beträge zahlen muss. Hierzu dient der Mahnbescheid und die anschliessende Klage von A gegen B.

Das hat mit der Bank nichts zu tun. Im Außenverhältniss haften A und B für die Forderung der Bank. Wenn B nicht zahlt, muss A die volle Rate zahlen (und über die Versteigerung des Hauses ggf. den gesamten Kredit). Es hilft also wenig wenn

mühlenberg hat folgendes geschrieben::
Mein Dauerauftrag läuft weiter und ich bez. meine Hälfte vom Kredit.
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