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Möbelreklamation und Vertragsrücktritt

 
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Klaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 11:26    Titel: Möbelreklamation und Vertragsrücktritt Antworten mit Zitat

Hallo Forum, habe folgendes Problem:
Vor ca. zwei Wochen sahen wir einen Schrank auf der Homepage eines Einrichtungshauses. Dieser wurde daraufhin von uns besichtigt. Der Verkäufer erklärte auf Rückfragen unsere Rückfragen hin, dass es sich um einen Massivholzschrank handele. WIr stelletn keine gravierenden Schäden fest und kauften den Schrank daraufhin "wie gesehen". Vier Tage später holten wir den Schrank im verpackten Zustand ab. Beim Aufbau zeigten sich massive Macken und gravierende Schäden die der Schrank in der Ausstellung definitiv nicht hatte. Ferner stellten wir fest das es sich bei dem Schrank nicht um einen Massivholzschrank handelt. Daraufhin forderten wir das Möbelhaus um Nacherfüllung und Lieferung eines fehlerfreien (Massivholz-)schrankes auf und gaben eine angessene Frist. Der Chef des Möbelhauses schaute sich den Schrank bei uns im Hause an und erklärte er könne nicht nacherfüllen. Er würde aber den Schrank zurücknehmen und eine Gutschrift geben. Wir möchten jedoch gerne unser Geld zurück. Nun stellt er sich quer und verweist bspw. auf seine Klausel die er sich bei Abholung unterzeichnen ließ "Ware einwandfrei erhalten". Ferner könne sich der Verkäufer angeblich nicht mehr an den genauen Sachverhalt erinnern...Müssen wir nun wirklich klagen und wie beurteilt Ihr die Sitaution? Vielen Dank für Eure Antworten. Klaus
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte formulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den gesamten recht.de Knigge!
Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team![/quote]
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