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Unfallschaden, Diesel auf der Fahrbahn, Verursacher bekannt

 
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Millimink
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 20:02    Titel: Unfallschaden, Diesel auf der Fahrbahn, Verursacher bekannt Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Mann hatte gestern Abend (war schon dunkel) einen Unfall, erst dachte er an einen defekten Reifen, trotz ABS kam er ins Schleudern und kam von der Fahrbahn ab, rammte ein Verkehrschild (achtung Kurfe). Wir haben, als er nach Hause kam, sofort die Polizei informiert, die ist auch umgehend gekommen. Mein Mann hat den Unfallhergang geschildert. Auf der Fahrbahn war Diesel, das ein Linienbus unbemerkt verloren hat. er hat es erst gemerkt, als er ca. 7 km weiter war. Die Strecke in der er Diesel verlor erstreckt sich über ca. 16 km. Als der Busfahrer bemerkte, dass er Diesel verlor, informierte er umgehend die Polizei. Also war ist der Polizei der Verursacher bekannt. Die hatten schon mehrere Meldungen über das Diesel auf der Fahrbahn. So nun meine Frage:

Wer haftet für den Schaden am Verkerhschild und am Schaden vom Auto meines Mannes, der Verursacher ist ja bekannt? Muss die Busgesellschaft, bzw. die Versicherung der Firma die Schäden bezahlen? Oder muss dies mein Mann? Die Polizei wusste dies nicht so genau und wollte sich bis in ca. 4 Tagen erkundigen und den Fall auf jeden Fall der Busgesellschaft melden.

Meiner Meinung nach muss die Versicherung des Verursachers die Schäden bezahlen, mein Mann ist nicht zu schnell gefahren, es war dunkel und noch dazu die Fahrbahn vom Regen nass, er hätte das Diesel also nicht vorher sehen können. Da er schon ein paar km vorher auf der Strecke gemerkt hat, dass etwas nicht stimmt und er etwas gerutscht ist ist er nicht schnell gefahren, aber mit dem Diesel hat er nicht gerechnet.

Danke für jede Antwort zu diesem Thema.

Gruß Dani
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Ihr werter Mann ist also vor einer Kurve auf regennasser Fahrbahn und dazu bei Dunkelheit ins Schleudern geraten. Grund hierfür soll eine Dieselspur sein. Glauben Sie nicht auch, dass eine Dieselspur sich bei Regen sehr schnell verteilt?
Da die Polizei m.E. eine Anzeige nach § 315 b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) aufgenommen hat, würde ich einfach mal die polizeilichen Ermittlungen abwarten und einen Rechtsanwalt konsultieren.
Im Ürbigen möchte ich Ihnen noch den Rat geben, nur dass zu erzählen, was sie persönlich selbst erlebt haben.

Grüssle
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Millimink
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 21:14    Titel: Unfallschaden, Diesel auf der Fahrbahn, Verursacher bekannt Antworten mit Zitat

Hallo,

es war ziemlich viel Diesel, die Polizei hat uns ja erst mitgeteilt, dass das Diesel von dem Linienbus war. Es sind hierzu mehrere Meldungen bei der Polizei eingegangen. Meine konkrete Frage, wenn das Diesel von dem Bus stammt und der Unfall aufgrund des Diesels auf der Fahrbahn zustande kam, muss dann der Verursacher den Schaden übernehmen? Es war ja nicht nur eine Spur, sondern ziemlich viel, die Feuerwehr war ja auch unterwegs, um das Diesel zu beseitigen, dies hat uns auch die Polizei mitgeteilt.

Ich war nicht dabei und weiß nur, das was mein Mann erzählt hat.

Gruß Dani
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Leider sind meine hellseherischen Fähigkeiten nicht sonderlich ausgeprägt. Daher mein Tipp:
Polizeiliche Unfallermittlungen abwarten und Rechtsanwalt einschalten. Es bleibt Ihrem Ehemann natürlich unbenommen, seine etwaigen Ansprüche bei der Versicherung des Busunternehmens vorab geltend zu machen. Alles andere liegt in der Macht höherer Instanzen.

Grüssle
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Millimink
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 21:36    Titel: Unfallschaden, Diesel auf der Fahrbahn, Verursacher bekannt Antworten mit Zitat

Hallo,

hätte ja sein können, dass jemand einen ähnlichen Fall kennt und eventuell darüber etwas Bescheid weiß.

Wir werden dann mal sehen was wird, danke auch für die Antwort.

Gruß

Dani
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Von solchen Fällen kann ich ein Lied singen.

Grüssle
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde den Vorfall meiner KFZ-Haftpflichtversicherung melden. Dort sitzen die Fachleute, die mit derartigen Vorgängen vertraut sind. Den Autofahrer wird voraussichtlich eine Mithaftung treffen, auch wenn er den Schaden nicht "verschuldet" haben sollte ("Haftung aus Betriebsgefahr" ist Gefährungshaftung).

Außerdem sollte der PKW-Fahrer Schadenersatzansprüche gegen den Fahrzeuthalter des Busses und dessen Haftpflichtversicherung stellen. Hierbei ist die Hilfe eines Rechtsanwaltes nicht überflüssig.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich kann Moglis Rat nur unterstützen.
Der Unfall sollte jedenfalls der eigenen Versicherung gemeldet werden, damit diese eventuelle Ansprüche Dritter (Verkehrsschild!) abwehren oder regulieren kann. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist eine der wesentlichen Leistungen der Haftpflichtversicherung, sie wirkt dadurch wie eine kostenlose Rechtsschutzversicherung.
Sollten die Ansprüche genügend gering ausfallen, kann nachträglich immer noch darüber nachgedacht werden, ob es sich lohnt, der Versicherung den Schaden "abzukaufen" und so der Höherstufung im Schadensfreiheitsrabatt zu entgehen.

Außerdem sollten die eigenen Schäden bei der Versicherung des Verursachers der Dieselspur geltend gemacht werden. Wenn diese den Schaden problemlos regulieren sollte, was ich allerdings nicht annehme, wäre man ja in soweit aus der Sache heraus. Sperrt sie sich hingegen, könnte die Hilfe eines Rechtsanwaltes zu empfehlen sein.

gez. Lempel
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Auch das passt wohl besser ins Versicherungsrecht. Verschiebt.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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