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Hallo,
es wurde Ware versandversichert bestellt..... die Ware war aber unversichert frankiert... der Käufer hat aufgrund der geringeren Versandkosten dieZahlung entsprechend reduziert. Nun besteht der Verkäufer auf Restzahlung, das er die Ware versichert hat, im Falle der Nichtlieferung ja nochmals geliefert hätte.
Ist der Abzug statthaft? Ist es nicht eine Nachbesserung im Sinne der Verletzung des Vertrages? Oder bedeuted versicherter Versand nicht ausschließlich durch die Post?
MfG
sisch _________________ Moral ist nicht gleich Recht, schon gar nicht im Recht sein
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 19.05.06, 06:33 Titel:
Merke: "Versandkosten" ungleich "Porto"!
Versandkosten (zB bei Internetauktionshaus [Name geändert]) setzen sich zusammen aus Porto + Verpackungsmaterial + Transportkosten zur Post + Arbeitszeit.
Hinzu kommt ggf. bei versichertem Versand eine Versicherungsprämie, die der Käufer dem Verkäufer als Versandkostenbestandteil dafür bezahlt, dass nicht der Käufer das Verlustrisiko der Ware trägt, sondern der Verkäufer.
Oder als (wie immer hinkender) Vergleich:
Kämen Sie auch auf die Idee, NACHDEM Sie das ganze Jahr kein Autounfall hatten, dann die Versicherungsprämie von Ihrer Vollkasko zurückzuverlangen?
Sicher nicht!
Wieso kommen Sie jetzt also auf die Idee, NACHDEM die Ware ohne Probleme angekommen ist und der Verkäufer das Transportrisiko getragen hat, dann die Prämienzahlung für genau die Versicherung einzubehalten, die Ihren Hintern gerettet hätte, wenn der Versicherungsfall eingetreten wäre ?
...
dann die Prämienzahlung für genau die Versicherung einzubehalten, die Ihren Hintern gerettet hätte, wenn der Versicherungsfall eingetreten wäre ?
senf dazu:
wenn der VK privat ist.
sollte der VK gewerblich sein isses sein problem wie er verschickt
er steht immer dafür grade
sonst:
100% zustimmung
fg
C. _________________ Es ist vielleicht nur meine Meinung.
Aber ich finde sie verdammt gut!
hallo,
danke für die antworten, Ich hätte hinzufügen müssen, es war ein privater versand unterstellt. versichert bedeutet also, entweder trägt dass ridiko die post oder der versender, das war meine rein theoretische frage und das versand nicht gleich porto ist, ist unstreitig .
danke sisch _________________ Moral ist nicht gleich Recht, schon gar nicht im Recht sein
hallo,
danke für die antworten, Ich hätte hinzufügen müssen, es war ein privater versand unterstellt. versichert bedeutet also, entweder trägt dass ridiko die post oder der versender, das war meine rein theoretische frage und das versand nicht gleich porto ist, ist unstreitig .
danke sisch
Moment, noch sind wir nicht fertig.
In zahlreichen Usenet-Diskussionen habe ich Juristen erlebt, die der Ansicht sind, dass der Verkäufer selbst nicht die Versicherung übernehmen kann. Hier mal zwei Meldungen:
+++++
>> Habe bei einer Auktion für versicherten Versand (6,70? ) bezahlt.
>> Die Ware wurde aber normal an mich versendet (2,20 ? ).
>> Der Verkäufer meinte auf meine Anfrage, das er das Verlustrisiko
>> selbst trägt. Er wollte die 4,50? Differenz zum Verkaufspreis haben,
>> da ihm der Verkaufspreis zu niedrig war.
>> Ist das rechtens?
> Warum nicht?
Weil das Insolvenzrisiko nunmehr der Käufer trägt und nicht die
Versicherung. Zumal die Preisgefahr beim privaten Versendungskauf
nicht der Verkäufer, sondern der Käufer trägt.
> Die Art der Versandversicherung habt Ihr vorher nicht ausgemacht gehabt,
> oder?
Das ist doch unerheblich. Die Übernahme des Verlustrisikos durch den
Verkäufer ist keine Versicherung und nicht vertragsgemäß.
+++++
+++++
>> Wenn versicherter Versand zu einem fixen Porto vereinbart ist,
>> kann der eine nciht einfach zuwider handeln.
> Von Porto steht da aber gar nix. Da steht 6,70 Euro
> _Versandkosten_. Und die Versandkosten könnten sich z.B. so
> aufdröseln: 2,20 Porto, 1,50 Verpackung, 2,99 Straßenbahn zur
> Post, 0,01 Versicherung bei VK
Es muß aber tatsächlich eine Versicherung abgeschlossen werden.
Sinn von "versicherter Versand" ist ja auch, daß man einen potenten
Schuldner bekommt - nämlich die Versicherung.
Wenn der Verkäufer das jetzt "auf die eigene Kappe nehmen" will und
gar keien Versicherung abschließt, verstößt er insoweit gegen die
Vereinbarung.
Was anderes wäre gewesen, wenn vereinbart wäre "bei Zahlung von 4 EUR
extra übernehme ich das Versandrisiko" - dann wäre es dem Verkäufer
überlassen, ob er die Sache versichert versendet oder nicht, es wird
dadurch lediglich eine Bringschuld vereinbart.
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