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die Krankenkasse benachrichtigt telefonisch eine Person darüber das seine Rentenversicherung einen Rentenbescheid senden wird.
In diesen Rentenbescheid „soll“ stehen das die Person berufsunfähig wird und ggf. unter genau beschriebenen Umständen ca 3-4 Stunden ganz
leichte Arbeiten verrichten kann/soll/muß.
Bisher und auch wohl weiterhin ist der Betroffene arbeitsunfähig geschrieben.
Nun kmmt es zur folgende Fragestellungen:
1. Muß/soll die Person das bestehende Arbeitsverhältnis kündigen ( seit neun Monaten AU und nun berufsunfähig)
2. Muß die Person sich, obwohl arbeitsunfähig, nun arbeitslos melden ?
3. Bekommt der sicherlich schwer oder überhaupt nicht mehr vermittelbare, schwerbeschädigte 58 jährige Mann ggf. statt Arbeitslosengeld
die volle Rente ?
die Krankenkasse benachrichtigt telefonisch eine Person darüber das seine Rentenversicherung einen Rentenbescheid senden wird.
Das kommt mir schon mal nicht ganz koscher vor. Zum einen geht im Normalfall die Info an die KK zeitgleich mit dem Rentenbescheid raus und enthält lediglich Angaben über Rentenbeginn und -höhe. Woher hat der KK-Mitarbeiter diese Informationen? Und wie kommt er dazu, sie am Telefon zu erörtern?
Theodor Dorgeist hat folgendes geschrieben::
1. Muß/soll die Person das bestehende Arbeitsverhältnis kündigen ( seit neun Monaten AU und nun berufsunfähig)
Das ist eine Frage des Arbeitsrechts. Evtl endet das Beschäftigungsverhältnis obligatorisch bei Rentenbewilligung, schauen Sie mal in Ihren Arbeitsvertrag.
Theodor Dorgeist hat folgendes geschrieben::
2. Muß die Person sich, obwohl arbeitsunfähig, nun arbeitslos melden ?
Kommt drauf an, ob eine rente wg. voller oder teilweiser EM bewilligt wird.
Theodor Dorgeist hat folgendes geschrieben::
3. Bekommt der sicherlich schwer oder überhaupt nicht mehr vermittelbare, schwerbeschädigte 58 jährige Mann ggf. statt Arbeitslosengeld
die volle Rente ?
Wenn er 'nur' berufsunfähig ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt jedoch noch mind. 6 Std. täglich einsetzbar ist (aus medizinischer Sicht), gibt's nur die Rente wg. teilw. EM bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI). Ist er jedoch generell nur unter 6 Std. leistungsfähig und steht ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht zur Verfügung, gibt's die sog. 'Arbeitsmarktrente', also die Rente wg. voller EM, obwohl er medizinisch gesehen nur teilweise erwerbsgemindert ist. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
die Krankenkasse benachrichtigt telefonisch eine Person darüber das seine Rentenversicherung einen Rentenbescheid senden wird.
In diesen Rentenbescheid „soll“ stehen das die Person berufsunfähig wird und ggf. unter genau beschriebenen Umständen ca 3-4 Stunden ganz
leichte Arbeiten verrichten kann/soll/muß.
Bisher und auch wohl weiterhin ist der Betroffene arbeitsunfähig geschrieben.
Nun kmmt es zur folgende Fragestellungen:
1. Muß/soll die Person das bestehende Arbeitsverhältnis kündigen ( seit neun Monaten AU und nun berufsunfähig)
2. Muß die Person sich, obwohl arbeitsunfähig, nun arbeitslos melden ?
3. Bekommt der sicherlich schwer oder überhaupt nicht mehr vermittelbare, schwerbeschädigte 58 jährige Mann ggf. statt Arbeitslosengeld
die volle Rente ?
Für Hinweise Ratschläge immer Dankbar
TD
Wie lange ist er da beschäftigt?
Ist die Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit eingetreten?
Wie hoch ist der GdB
Eine Berufsunfähigkeit ist keine Erwerbsunfähigkeit.
Wenn der GdB 50 % oder höher ist hat er erstmal den besonderen Kündigungsschutz.
Sollte dazu die Möglichkeit einer Arbeitsplatzumbesetzung dasein, besteht kein Grund zur Kündigung.
Ich verstehe nicht und es wurde auch nicht gesagt warum er überhaupt kündigen will oder soll.
Soviel ich weiß kann die KK keinen Rentenantrag stellen.
Ich habe vor 6 Jahren den Antrag gestellt auf Berufsunfähigkeitsrente und mußte alle meine Unterlagen mitbringen.
Diese Unterlagen hat keiner ausser ich selbst.
Die KK wollte mich auch in die Rente reinsetzen, da habe ich nur gesagt und wer unterschreibt das? Ich nicht.
Also, jeden Rentenantrag egal welchen muß man selbst stellen, das kann kein anderer, ausser mit Vollmacht.
Das ist meine Meinung und Erfahrung, ob es richtig ist kann überprüft werden.
P.s. Der Berufsunfähigkeitsrentenantrag wurde abgelehnt und ich habe mit meiner Berufsunfähigkeit bei leichterer Arbeit weiter gearbeitet.
Krankenkassenmitarbeiterin hat angeblich in der EDV den Eintrag gefunden das ab 1.12.2005
eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung festgelegt ist und nun auch schriftlich dieses
ohne Nennung Berufsunfähigkeit mitgeteilt.
Rehabericht sagt aus Berufunfähig, drei-vier Stunden ganz leichte Tätigkeit mit vielen Einschränkungen.
LVA gibt telefonische Auskunft das 2 (!! ) Rentenbescheide kommen würden.
Im Arbeitsvertrag kein Hinweis zur vorzeitigen Rente, Firma kann keinen speziellen zugeschnittenen Arbeitsplatz z.V. stellen.
zu 2
Frage betrifft den Umstand das z.Z. ärztlich bescheinigt wird das vollen AU vorliegt und
Betreffender dreifachen Bandscheibenschaden u.v.a. hat, somit schlecht erst 30 km zum Arbeitsamt fahren kann und dort ggf. 3 bis 5 Stunden warten muß.
Terminabsprache mit Arbeitsamt erfolglos verlaufen, persönliches Erscheinen dort gefordert.
zu 3
ist klar.
Vielen Dank
und Hallo Pcwilli,
Berufskrankheit sicher, aber lt. Ärzten schwer zu beweisen.
amtlich liegt bisher nur ein praktisch veralteter Schwerbehindertenausweis mit 60 % vor
so das Kündigungsschutz vorhanden.
Es gehr letztlich nur um den Umstand das praktisch ohne vorliegenden Bescheit der LVA
Zahlungen eingestellt werden und telefonisch sofortige Meldung beim Arbeitsamt gefordert wird...
habe ich auch gehabt.
Die KK treibt und treibt einen Reha: Antrag zu stellen um Kosten zu sparen, gibt man dann wie ich gleich nach und ist zum Kurbeginn nicht reisefähig wird man express zum Medizinischen Dienst beordert, bei neuen Reha- Termin vor der Haustür wird dann so lange telefoniert das der Reha- Beginn nachträglich von Freitag auf Mittwoch vorgezogen wird.
Nach der Reha steht das fest das man formal kaputt ist, aber ggf. drei Stunden in Videothek
ganz leichte Arbeiten in verschiedenen vorgeschriebenen Haltungen durchführen kann.
Dann ruft alle 2 Tage die KK an und fragt nach ob Sie beim Rentenantrag helfen kann, fordert noch einer Woche dann schriftlich unter Drohung ggf. Leistungen zu kürzen die Stellung einen Rentenantrages.
Wenn es alles nicht so plötzlich mit den gesundheitlichen Schäden in Serie gekommen wäre hätte man es ja gerne darauf ankommen lassen, aber so ist man froh irgendwie heraus zu kommen, Geld kostet es ja so oder so genug da der Schwerbehindertenausweis nach 2001
erstellt wurde und es so ja erst ab 63 Jahren Rente geben kann.
LVA gibt telefonische Auskunft das 2 (!! ) Rentenbescheide kommen würden.
Dann ist offenbar ein Leistungsvermögen (LV) von 3 bis unter 6 Std. für den allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt worden ohne Aussicht auf Besserung des LV. D.h. es gibt die Rente wg. teilw. EM auf Dauer (1. Bescheid) und die Rente wg. voller EM auf Zeit (2. Bescheid, sog. 'Arbeitsmarktrenten' werden immer befristet gewährt).
Eine Alo-Meldung dürfte sich hier erübrigen. Wenn die teilw. EM-Rente zum 1.12.05 beginnt, gibt's vermutlich ab 1.6.06 die volle EM-Rente. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
so ist es !
Vorhin sind nun beide Bescheide gekommen.
Jetzt ist alles klar, bzw. muß man wohl genau aufpassen das man bei diesen riesigen Zahlenwerk nicht draufzahlt.
Bei den ganzen aufgelisteten Guthaben kommt ja erst die Gegenrechnung mit der KK, diese dürfte aber wohl nicht den zuviel gezahlten Betrag zurück bekommen, sonst fehlten 2 Monate Rente.
Frage n den Experten:
Ist es nun möglich als Rentner auf Zeit ( 5 Jahre) die Steuerklasse der Ehefrau von V auf III
zu ändern damit die Abgaben kleiner werden ?
Bei den ganzen aufgelisteten Guthaben kommt ja erst die Gegenrechnung mit der KK, diese dürfte aber wohl nicht den zuviel gezahlten Betrag zurück bekommen, sonst fehlten 2 Monate Rente.
Ja, es ist so, dass das zuviel gezahlte Krankengeld jetzt mit der Rente verrechnet wird. Die Krankenkasse stellt ihren Erstattungsanspruch an den Rentenversicherungsträger. In der Regel wird dadurch die komplette Nachzahlung der Rente an die Krankenkasse gezahlt, da das Krankengeld höher war als die Rente. Die Differenz zwischen Krankengeld und Rente trägt die Krankenkasse.
Zitat:
Ist es nun möglich als Rentner auf Zeit ( 5 Jahre) die Steuerklasse der Ehefrau von V auf III zu ändern damit die Abgaben kleiner werden ?
Ich bin jetzt zwar nicht der super Steuerprofi aber meines Wissens ist es möglich, dass Sie und Ihre Frau jetzt die Steuerklassen tauschen. In einigen Jahren dürfte dies dann auch wieder möglich sein.
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