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Hi,
ich hätte gerne gewusst wie es in meinem Falle aussieht. Ich soll demnächst als Flugbegleiterin arbeiten. Jetzt ist es jedoch so dass ich in der Vergangen heit 3 eingestellte Verfahren vorzuweisen habe.
1. im Jahr 2000 Sachbeschädigung/Beleidigung, wurde Mitte 2003 nach einem Opfer-Täterausgleich (Ratenzahlung von 25,--Euro insgesamt 500 Euro) über eine Sozialeinrichtungstelle) nach § 153a eingestellt. Das ganze passierte durch einen Beziehungsstreit in dem der Vermieter zwischen die Fronten geraten ist, d. h. ich habe im Farbe gegen die Fenster gemalt...
2. Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamten bzw. Beihilfe zur Flucht Sept. 2002, wurde nach § 153 eingestellt im Januar 2003: Mein ehemaliger Verlobter ist mit meinem Auto in dem ich auch sass davongefahren als er wegen einer nichtbezahlten Geldstrafe an der Grenzkontrolle festenommen werde sollte ich wusste davon nichts und war über das Ganze Verhalten überrascht, mir wurde jedoch unterstellt ihm bei der Flucht geholfen zu haben.
3. Mein Ex-Freund oder Verlobter versuchte mich bei der Trennung wegen Sachbeschädigung anzuzeigen Februar 2004, allerdings hatte ich ihn zuvor schon wegen Körperverletzung angezeigt, also wohl ein Racheakt und der Staatsanwalt stellte die Geschichte ohne meine Stellungnahme nach § 170 im März 2004 ein.
Jetzt würde mich mal interessieren ob diese Verfahren noch bei der Polizei in der internen Datenbank zu finden sind und wenn ja wie gefährlich mir das bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden könnte.
Besten Dank für Infos!
die Überprüfung nach §29d gibt es so nicht mehr.
Eine Überprüfung auf Zuverlässigkeit wird seit Einführung des umstrittenen Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) nach dessen §7 durchgeführt.
Was Deine Verfahren in den letzten 3 Jahren betrifft, so sind die zugegebnermaßen ganz schön happig, auch wenn Sie eingestellt wurden...
Es stellt sich also die Frage, inwieweit es bei der Abfrage im Rahmen des §7 LuftSiG noch Eintragungen oder Anhaltspunkte darauf gibt und dann ggf. die Datenabfrage aufgrund dessen erweitert wird.
Eines vorne weg:
Ob solche "Schnitzer" noch irgendwo stehen, ggf. ob diese nach bestimmten Löschungsfristen, die es ja gibt, bereits "verschwunden" sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sollten noch Eintragungen vorhanden Sein, liegt es im Ermessen der sogenannten Luftsicherheitsbehörde, die Deine Überprüfung durchführt, wie Sie dies gewichtet, da es noch keine Rechtsverordnung zum LuftSiG gibt und daher auch keine eindeutigen Kriterien dafür vorliegen.
Die Kriterien sind also je nach Bundesland unterschiedlich festgelegt... Leider!
Sollte das ganze wegen Anhaltspunkten ausgeweitet werden, können auch Behörden wie folgt befragt werden:
Zitat:
§7 Abs. 3 LuftSiG:
3) Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit darf die Luftsicherheitsbehörde
1. die Identität des Betroffenen überprüfen,
2. Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der
Länder sowie, soweit im Einzelfall erforderlich, dem Bundeskriminalamt,
dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem
Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach vorhandenen, für die
Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen stellen,
3. unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen,
4. bei ausländischen Betroffenen um eine Auskunft aus dem
Ausländerzentralregister ersuchen und, soweit im Einzelfall erforderlich,
Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden nach Anhaltspunkten für eine
Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Betroffenen
richten,
5. soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die Flugplatzbetreiber und
Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber des
Betroffenen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit
bedeutsamen Informationen richten.
Der Betroffene ist verpflichtet, an seiner Überprüfung mitzuwirken.
Anmerkung:
Vom Sinn und Unsinn dieser Ausspionierung von Bürgern, die Ihre Zuverlässigkeit auf eigenen Antrag und Kosten (die Unschuldsvermutung gilt hier offensichtlich nicht) stellen müssen und damit Ihre Grundrechte an der Flughafentür abgeben, wird gerade dieser Teil des Gesetzes in Pilotenkreisen seit über einem Jahr heftig und kontrovers diskutiert. Selbst Verbände wie die deutsche AOPA haben hier bereits Rechtsmittel benutzt und auch bei Verweigerung der Überprüfung vor Gericht recht bekommen.
Infos hierzu unter:
http://www.aopa.de _________________ Grüße,
Thomas
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Danke erst mal für die Antwort, obwohl mir deine Antwort jetzt auch nicht viel weiter hilft, weil sie zu wenig eindeutig ist und das Gesetz kann man ja lesen wie man möchte.
Allerdings bin ich ja beim 3. Mal definitiv zu Unrecht angezeigt worden. Und dass kann man ja an der Einstellung nach §170 auch erkennen. Ich habe heute bei der Bezirksregierung angerufen und die hat gesagt, solange keine Körperverletzung vorliegt und kein Drogenkonsum etc. sieht sie da eigentlich keine Bedenken und ich sollte erstmal abwarten ob die Sachen überhaupt noch vorhanden sind, weil im Bundeszentralregister seien die nicht mehr zu finden.
nach die Auskunft der Bezirksregierung klingt doch recht positiv!
Das ist doch schon mal was.
Zitat:
(...) obwohl mir deine Antwort jetzt auch nicht viel weiter hilft, weil sie zu wenig eindeutig ist und das Gesetz kann man ja lesen wie man möchte.
Konkreter geht es leider nicht, weil wie gesagt das im Entscheidungsspielraum der jeweiligen Behörde, bundeslandabhängig ist. Das ist ja die Krux...!
Im übrigen, darf hier im Forum sowieso keine rechtsverbindliche oder - beratende Aussage getroffen werden und in diesem Zusammenhang ginge das auch gar nicht, aus genannten Gründen. Hier ist eben jeder Fall ein Einzelfall, der von der Behörde zu prüfen ist! _________________ Grüße,
Thomas
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Hallo Thomas,
da ich auch einen Bekannten bei der Polizei habe, werde ich den mal höfflich bitten und fragen wie es bei mir in der Datenbank aussieht.
Ich hoffe mal in NRW ist es etwas toleranter...
Und ja ist mir schon klar dass mein Fall individuell ist wie wahrscheinlich jeder und ihr auch keine Rechtsanwälte seid. Aber da hier schon einige das Thema angesprochen haben...
Ich muss sagen, ich finde dieses durchleuchtet werden auch sehr unangenehm. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie damit Terroristen wirklich schnappen, weil es waren "Schläfer" die völlig unauffällig lebten und mit Sicherheit noch nicht mal bei Rot über die Ampel gegangen wären. Die Behörden wollen halt demonstrieren, dass sie was tun auch wenn es irgendwie verfehlt ist.Na, ja was solls.
Besten Dank für die Infos.
mfg
Katty
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