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R.Schenn Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.05.2006 Beiträge: 8
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Verfasst am: 18.05.06, 20:41 Titel: Ausschluss einer Rechtsreferendarin von der Verhandlung |
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Ich hätte eine allgemeine Frage: kann ein Richter die Anwesenheit eines Rechtsreferendars (Stationsreferendar in der Anwaltstation) in einer nichtöffentlichen Verhandlung untersagen?
Mir sagt mein Gefühl, dass dies wohl nicht gehen kann, ansonsten wäre die effektive Ausbildung unmöglich gemacht, vor allem dann, wenn man bei einem Anwalt der überwiegend in familienrechtlichen Fällen tätig ist zur Ausbildung ist, da bei diesem Anwalt ja die meisten Verhandlungen nichtöffentlich sind. Ich fand aber bislang nichts brauchbares, was diese Gefühl auch untermauern könnte.
Vielen Dank schon in Voraus,
R.Schenn |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 19.05.06, 07:25 Titel: |
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Hallo R.Schenn,
da fällt mir erstmal nur § 53 Abs. 4 S. 2, Abs. 7 BRAO ein. Vielleicht kann man auch aus § 59 Abs. 2 BRAO Honig saugen. Kommentar schon gewälzt?
Mir scheint Ihre Frage aber im "Zivilprozeßrecht" besser aufgehoben, deswegen verschiebe ich Ihren Beitrag dorthin (zur Klarstellung: Beitrag stand ursprünglich im "Familienrecht"). |
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cL!cK FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 803
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Verfasst am: 19.05.06, 07:47 Titel: |
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Das Mysterium der nichtöffentlichen Verhandlung. Ich kann mich noch ganz genau an den Satz meines ZPO-Profs im 1. Semester erinnern. Er sagte damals, dass sogar wir als Jurastudenten, Zutritt zu eben solchen Verhandlungen haben und das dies meistens nicht einmal die Vorsitzenden wüssten.
Seit diesem Tag schaue ich hin und wieder mal in die ZPO oder ins GVG und suche eine Norm, die mir das bestätigt. Fehlanzeige.  _________________ We don't make mistakes - we just have happy accidents. (Bob Ross) |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 19.05.06, 17:21 Titel: |
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Hab mir über die entsprechenden Rechtsnormen nie Gedanken gemacht, aber ich war als Referendar öfter bei nichtöffentlichen Verhandlungen dabei...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 22.05.06, 13:00 Titel: |
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| Metzing hat folgendes geschrieben:: | Hab mir über die entsprechenden Rechtsnormen nie Gedanken gemacht, aber ich war als Referendar öfter bei nichtöffentlichen Verhandlungen dabei...
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Ich habe dazu auch nichts gefunden. Vielleicht muss man auch differenzieren zwischen Gerichts- und Anwaltsstation. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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ThoT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 848
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Verfasst am: 22.05.06, 19:29 Titel: |
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Als Praktikant bei Gericht war ich auch bei mehreren nicht-öffentlichen Jugendstrafrechtsverhandlungen dabei.
Der Vorsitzende hat es in den Fällen so gemacht, dass er die Prozessbeteiligten drauf hingewiesen hat, dass ich als Student zu Ausbildungszwecken an der Verhandlung teilnehme und wenn kein Widerspruch kam wurde das so zu Protokoll gegeben und fertig.
Ich glaube er berief sich in dem Zusammenhang auch auf eine Norm der StPO, die ist mir allerdings grad entfallen... |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 22.05.06, 20:36 Titel: |
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| ThoT hat folgendes geschrieben:: |
Ich glaube er berief sich in dem Zusammenhang auch auf eine Norm der StPO, die ist mir allerdings grad entfallen... | § 48 II 3 JGG. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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ThoT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 848
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Verfasst am: 22.05.06, 20:42 Titel: |
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ok.
danke |
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