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Verfasst am: 16.05.06, 10:46 Titel: Gegen einen Bescheid Einspruch eingelegt - keine Antwort !
Hallo,
ein Bekannter hat gegen den Ausschluss aus der freiwilligen Krankenversicherung Einspruch eingelegt. Der Eingang des Einspruchs wurde bestätigt.
Nun wartet er bereits über 5 Wochen auf eine Antwort. Kann man nichts machen ?
Kann man da nicht rechtlich vorgehen, da er ja 4 Wochen hatte einen Einspruch zu machen und die Versicherung auch eine gewisse Zeit hat das zu bearbeiten ?
Für die Bearbeitung das Widerspruchs hat die gesetzliche Krankenversicherung eine Frist von 3 Monate (vgl. § 88 Absatz 2 SGG).
Die lange Frist ist notwendig, weil zunächst der entsprechende Sachbearbeiter den Sachverhalt nochmal prüfen muss und anschließend der Widerspruchsausschuss (ein Ausschuss des Aufsichtsrates, der ja nicht ständig in der Krankenkasse ist) über den Sachverhalt entscheiden muss.
Trotzdem:
Den Eingang des Widerspruches bei der Versicherung sollte diese schon bestätigen (und sei es mit dem Vermerk, dass der Widerspruch noch geprüft wird).
Um nicht irgendwelche unbekannten Fristen zu versäumen (das Schreiben könnte ja tatsächlich nicht die Versicherung erreicht haben); würde ich allerdings nicht 3 Monate abwarten, sondern die Eingangsbestätigung von der Versicherng unbedingt vorher schriftlich anmahnen (Einschreiben+Rückschein).
Mann weiss ja nie...
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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