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Geld ist weg, Versicherungsagent will uns einschüchtern

 
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Corina Krella
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Wassenberg

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 20:40    Titel: Geld ist weg, Versicherungsagent will uns einschüchtern Antworten mit Zitat

Hallo, meine Schwägerin hat in 1999 ihre Erbschaft in Höhe von 30.000 DM bei einer Versicherung angelegt, daraus sollte eine LV gespeist werden. Das sollte in der Form geschehen, dass das Geld über die Versicherung intern angelegt wird und von dort monatlich in eine LV gespeist wird. Desweiteren wurde mit dem Geld von dem Konto am Aktienmarkt gehandelt.
Als ich mir auf Wunsch vor einem Jahr mal die Unterlagen anschaute stellte ich fest, dass gerade mal 11.800 Euro übrig waren.

Also: Geldanlage 1999= 30.000,00 DM
12/2004= 11.800,12 Euro
-----------------------
Gewinn/Verlust -3538,64 - also Verlust

Sie bat mich um Hilfe. Ich bin zwar keine Versicherungskennerin, aber Steuerfachangestellte und kann zumindest Gesetze lesen und blicke wohl doch schneller durch den Dschungel.

Also haben wir zum Januar 2006 eine Vollmacht geschrieben und ich habe meine Anfrage dazu gelegt:

„hiermit möchte ich Sie bitten, mir über den Verbleib von in 1999 angelegten 30000DM Auskunft zu erteilen.
Dieses Geld sollte in eine LV angelegt werden und wurde aus steuerlichen Gründen in einem Beitragsdepot gelagert und über einen Zeitraum von 5 Jahren in die LV geschüttet.
Verbessern Sie mich bitte, wenn ich die Situation falsch interpretiere.

Nun zu meinen zusätzlichen Fragen, zu deren Beantwortung Sie mir bitte die nötigen Unterlagen beilegen:
-Waren in der Zeit, in der das Geld auf dem Beitragskonto lag und mit Aktien spekuliert wurde Gewinne erwirtschaftet oder Verluste zu beklagen.?
- Wieviel Geld ging insgesamt in die LV, deren Guthaben heute bei 14.322,36 Euro liegt?

- Wieviel Geld wurde für die Verwaltung insgesamt verzehrt?

- Ist es zutreffend, dass auch Aktien gekauft wurden, als das Konto kein Guthaben aufwies? Wenn ja, wer hat die Kosten hierfür getragen?

Mit freundlichen Grüßen"

Keine Antwort!

Im März das gleiche Spiel, dieses Mal verschärft mit der Aufforderung zu reagieren. Daraufhin wurde ich 3mal angerufen und mit den lächerlichsten Fragen konfrontiert: Warum kümmere ich mich um die Belange meiner Schwägerin, was mache ich beruflich, der Rest war so blöd banal, dass ich es schon vergessen habe. Ich bekam am 17.03. das Versprechen, dass meine Schwägerin die Antwort auf die Fragen in den nächsten Tagen erhält.

Am 28.April habe ich dann die letzte Erinnerung derart geschrieben, dass ich meinem Unmut Ausdruck verliehen habe: "Sollten wir bis zum 15.05.2006 keine Antwort erhalten, werden wir weitere Schritte in Erwägung ziehen, da nun davon auszugehen ist, dass etwas im Argen liegt. Dieses Mal bitte ich von kuriosen Anrufen, wie nach meinem Schreiben vomn März, abzusehen und sich nur auf den Inhalt meiner Fragen zu beziehen!"

Wie immer eine Kopie der Vollmacht anbei sowie eine Kopie meines ursprünglichen Schreibens.

Nun passierte folgendes: Meine Schwägerin bekam unfreiwillig den nun 3. Berater zugewiesen. Dort hatte sie heute Termin. An diesem Termin wollte auch ich teilnehmen. Nun war ich heute verhindert, der neue Versicherungsagent war mit der Rechtsabteilung vertreten und diese beiden haben meine Schwägerin derart eingeschüchtert, dass diese panische Angst bekam.
Es wurde ihr erzählt, dass ich mich strafbar gemacht hätte, weil ich Urkundenfälschung getan hätte. Sie zeigten ihr ihre eine Kopie ihrer Vollmacht mit aber meiner Unterschrift. Dafür gibt es 2 Erklärungen: Entweder ist das eine Fälschung oder ich habe zu einem der späteren Schreiben im Eifer des Gefechts alles nötige ausgedruckt, unterschrieben und ab die Post.
Sie waren derart laut und unverschämt ihr gegenüber, dass sie Stunden später hier anrief und fast Todesangst hatte. Ihr wurde begründet, dass man davon ausging, sie läge im Koma und ich wollte an das Geld... Desweiteren wurde ihr weis gemacht, ich hätte Urkundenfälschung begangen und wir kämen beide dafür ins Gefängnis, wenn das raus kommt.

Ich bin entsetzt! Was passiert da gerade???
Wenn ich die Blankovollmacht versehentlich ausgedruckt habe und mit meiner Unterschrift versehen habe, ist das doch wohl keine Urkundenfälschung, oder? Zumal jedem Schreiben eine Kopie der mit ihrer Unterschrift versehenen Vollmacht beigelegen hat!

Was machen wir? Wer weiß Rat?
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Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!
Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965,
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 21:11    Titel: Versicherungsagenten Antworten mit Zitat

Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Nehmen Sie sich einen guten Anwalt, der gegen die Brut vorgeht.
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jimmythebob
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, no more Mr. Nice Guy. Ab jetzt die harten Geschütze. Ausrufezeichen
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Meine Schwägerin bekam unfreiwillig den nun 3. Berater zugewiesen


hieran sieht man schon, daß es wohl nicht so rosig um den "kundenbestand" bestellt ist.
ich persönlich würde auf vertreter der gesellschaft komplett verzichten. ein schreiben an die versicherung, das man gar nicht mehr betreut werden möchte, und die sache direkt mit der niederlassung/direktion/hauptverwaltung/wasauchimmer klären wil.

was ich aber nicht ganz verstehe:

sie schreiben:
Zitat:
12/2004= 11.800,12 Euro

und:
Zitat:
LV, deren Guthaben heute bei 14.322,36 Euro liegt


soll also heißen, dass es einmal eine art "guthaben" gibt und zusätzlich noch die LV (mit wert 14322,36)?
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rediman
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 17:11    Titel: Re: Versicherungsagenten Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Nehmen Sie sich einen guten Anwalt, der gegen die Brut vorgeht.


das problem hier ist wie auch in der vorgenannten branche.
finde erst mal jemanden der sich dort auch noch auskennt, ausser
das er nett sprüche macht wie eben so oft und letztlich nur abkassiert.

so etwas kann auch mal schnell die hose gehen
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Corina Krella
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Wassenberg

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 22:17    Titel: ist das eine Urkundenfälschung? Antworten mit Zitat

vielen Dank,
Talla:
Zitat:
12/2004= 11.800,12 Euro = Guthaben aus Dezember 2004

und:

Zitat:
LV, deren Guthaben heute bei 14.322,36 Euro liegt= Guthaben aktuell, was aber noch nicht den 30.000 DM, die in 19999 angelegt wurden entspricht.

Ist denn meine eventuell versehentliche Unterschrift auf einer Vollmacht von ihr für mich echt schon Urkundenfälschung? Wo ich doch zu jedem Schreiben eine Kopie der Vollmacht beigelegt habe und diese Verwechslung sofort erkannt werden könnte... Zumal dem ersten Schreiben das Original der Vollmacht vorgelegen hat. Ich hatte ja "eventuell" die Vollmacht mit ausgedruckt und mit den anderen ausgedruckten doppelten Briefen mit unterschrieben
Die erzählen ihr, dass sie davon ausgingen dass meine Schwägerin im Koma gelegen hätte und ich an das Geld wollte... Mit einem Auskunftsersuchen über den Verbleib des fehlendes Geldes???
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

und dieses "konto" mit guthaben existiert heute nicht mehr? oder was ist daraus geworden?

wenn derjenige, dessen unterschrift "gefälscht" war, nichts dagegen hatte, kann auch nichts passieren. man kann ja sagen: sie hat das in meinem auftrag gemacht.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 08:17    Titel: Re: Geld ist weg, Versicherungsagent will uns einschüchtern Antworten mit Zitat

Corina Krella hat folgendes geschrieben::
Wenn ich die Blankovollmacht versehentlich ausgedruckt habe und mit meiner Unterschrift versehen habe, ist das doch wohl keine Urkundenfälschung, oder?


Nein, meines Erachtens nach nicht. Es sei denn, Sie haben Ihre eigene Unterschrift gefälscht. Winken

Das mit den Guthaben verstehe ich leider auch nicht ganz. Nur soviel, wird ein Teil dieser Erbschaft am Aktienmarkt angelegt müssen Sie auch mit einem Teil- bzw. Totalverlust der Einlage rechnen.
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Viele Grüße Eifeler
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 08:49    Titel: Re: Geld ist weg, Versicherungsagent will uns einschüchtern Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe noch einige fachliche Anmerkung zum Sachverhalt.

a) LV mit Beitragsdepot ist ja ein Standardprodukt (gewesen). Das Beitragsdepot wurde dabei aber typischerweise als Festgeld angelegt, damit Versicherung und Kunde sicher sein konnten, dass die Einzahlungen in die LV auch erbracht werden konnten.

Eine Konstruktion, bei der das Beitragsdepot in Aktien angelegt wurde, wäre völlig untypisch.

b) Bei einem Betrag von 30.000 DM bietet keine Bank oder Versicherung eine aktiv gemanagte Vermögensverwaltung an. Entweder es handelte sich um einen Auszahlplan aus einem (Aktien-)fonds oder der Kunde selbst hat mit den Aktien gezockt.

c) Die Führung des Beitragsdepots ist Aufgabe, die die Versicherung selbst nicht durchführen darf und für die deshalb eine Bank eingeschaltet wird. Was sagt die Bank den zum Sachverhalt?

d) Die Bank ist verpflichtet, Konto und Depotauszüge zur Verfügung zu stellen.

Corina Krella hat folgendes geschrieben::

-Waren in der Zeit, in der das Geld auf dem Beitragskonto lag und mit Aktien spekuliert wurde Gewinne erwirtschaftet oder Verluste zu beklagen.?
- Wieviel Geld ging insgesamt in die LV, deren Guthaben heute bei 14.322,36 Euro liegt?
- Wieviel Geld wurde für die Verwaltung insgesamt verzehrt?
- Ist es zutreffend, dass auch Aktien gekauft wurden, als das Konto kein Guthaben aufwies? Wenn ja, wer hat die Kosten hierfür getragen?


Diese Fragen müssten sich alle anhand der Kontoauszüge klären lassen. Was steht den dort?

Unabhängig von diesen Fragen, ist das Verhalten der Versicherung (so wie dargestellt) natürlich ungehörig und unsachgerecht. Die Frage des weiteren Vorgehens würde ich aber von den obigen fachlichen Fragen abhängig machen.
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