Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rücknahmepflicht beim Verkäufer bei reduzierter Ware?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rücknahmepflicht beim Verkäufer bei reduzierter Ware?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Blaumeise
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 11:50    Titel: Rücknahmepflicht beim Verkäufer bei reduzierter Ware? Antworten mit Zitat

Ich hatte gestern in einer Art Boutique einen reduzierten Rock gekauft (reduziert, da Ware vom Vorjahr). Dieser bestand unter anderem aus ziemilch viel Tüll. Als ich ihn Zuhause genau anschaute, entdeckte ich leider im Tüll einige Ziehfäden und auch ein dadurch entstandenes kleines Loch. Daher bin ich heute morgen gleich in das Geschäft gegangen, um den Rock zurückzugeben und das Geld zurückzubekommen.
Der Geschäftsinhaber empfand die von mir entdeckten Mängel jedoch als "nicht so schlimm", er bot mir 5% Ermäßugung an. Doch ich wollte den Rock in diesem Zustand nicht behalten, sondern mein Geld zurück. Er sagte daraufhin, es werde grundsätzlich keine reduzierte Ware zurückgenommen, da ja die Ware eben schon (kundenfreundlicherweise sozusagen) - aus welchen Gründen auch immer - reduziert sei (also von wegen: nicht meckern, Du hast es ja immerhin schon billiger bekommen...). Der Rock war aber definitv nicht aufgrund seines Mangels reduziert gewesen, sondern da er aus der Collection des letzten Jahres stammte, so wie auch einige andere Ware in dem Geschäft. Wenn Ware wegen Mängeln reduziert ist, wird das nach meiner Erfahrung am Etikett vermerkt und der Mangel benannt. Wie auch immer, er bot mir nun lediglich an, den Rock zurückzunehmen und mir einen Gutschein dafür zu geben. Dieses Angebot nahm ich dann an, wenngleich ich sehr unzufrieden mit dieser Lösung bin, da ich in einem Geschäft, welches so wenig Kulanz zeigt, imgrunde gar nicht mehr einkaufen möchte....
Sind Verkäufer tatsächlilch von der Rücknahmepflicht entbunden, weil ein Artikel reduziert ist? Ich dachte, es gäbe seit kürzerem eine 2jährige Gewährleistungspflicht auf ALLE Ware...
Über Antworten würde ich mich freuen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Donny
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 128
Wohnort: Reg.Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Rückgaberecht gibt es bei Händlern vor Ort nicht.

Gewährleistungspflicht hat nichts mir Rückgaberecht zu tun. Der Händler hat das Recht zur Mängelbeseitigung. Schlägt das zweimal fehl oder dauert die Reparatur unangemessen lange, hat man das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 16:29    Titel: Re: Rücknahmepflicht beim Verkäufer bei reduzierter Ware? Antworten mit Zitat

Blaumeise hat folgendes geschrieben::
Sind Verkäufer tatsächlilch von der Rücknahmepflicht entbunden, weil ein Artikel reduziert ist?


Ein Verkäufer kann sich dazu entschließen, einen Vertrag über einen preisreduzierten Artikel ohne Einräumung eines vertraglichen Rückgaberechts zu schließen.

Und er kann sich nach dem Vertragsschluß IMMER dazu entschließen, ob mit er mit einem reklamierenden Käufer eine Kulanzrücknahme-Vereinbarung zu bestimmten Bedingungen treffen möchte (oder nicht).

Wenn sich der Käufer auf ein VERTRAGLICH vereinbartes Rückgaberecht berufen kann, dann kann er das zu den vereinbarten Bedingungen, im vereinbarten Umfang ausübern.

Zitat:
Ich dachte, es gäbe seit kürzerem eine 2jährige [gesetzliche] Gewährleistungspflicht auf ALLE Ware...


Die gesetzlichen Käuferrechte bei Sachmängeln bestehen jedenfalls unabhängig davon, ob bei Vertragsschluß ein freiwilliges Rückgabe-/Umtauschrecht vereinbart war, oder ob nach Vertragsschluß irgendwelche Kulanzrücknahme-Vereinbarungen getroffen werden.

Bei einem (von Beginn an vorhandenen) Sachmangel hat der Käufer jedenfalls das gesetzliche Recht, nach seiner Wahl entweder Reparatur/Mängelbeseitigung oder Neulieferung ( ="Umtausch") verlangen zu können ( unabhängig vom Kaufpreis! ).

Aber: bei "Unangemessenheit" könnte der Verkäufer die Käuferwahl ändern ( z.B. kleine Fehler reparieren, anstatt neuzuliefern, oder Ersatz beschaffen, anstatt einen unvernünftigen Reparaturaufwand bei einem Massen-Billigramschartikel zu leisten. )

Jedenfalls könnte bei nicht (fristgerecht) erfolgter Nacherfüllung (weder Reparatur noch Ersatzlieferung) der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden. Es sei denn, "die Pflichtverletzung wäre unerheblich", § 323 BGB.

Zitat:
Rock ... bestand unter anderem aus ziemilch viel Tüll ... im Tüll einige Ziehfäden und auch ein dadurch entstandenes kleines Loch


Wenn der Verkäufer mit der Übergabe dieses Rocks seine kaufvertragliche Pflicht, "dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.", mehr als nur unerheblich verletzt hat, dann könnte der Rücktritt erklärt werden.

Ansonsten könnte als Nacherfüllung "nur" noch der Kaufpreis für gemindert erklärt werden.

Beispiel: Wenn eine mangelhafte Beschaffenheit vorliegt, die im Vergleich zu einer mängelfreien Sache deren Wert um 50% herabsetzt, dann könnte der Kaufpreis um 50% für gemindert erklärt werden - und zwar UNABHÄNGIG davon, ob der gezahlte Kaufpreis schon ein "Sonderangebotspreis" gewesen war!

mbG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.