Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage zur Rechnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage zur Rechnung
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Bernie45
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 08:39    Titel: Frage zur Rechnung Antworten mit Zitat

wir möchten über einen Bauträger eine Doppelhaushälfte bauen.
Wir haben den Kaufvertragsentwurf gestern bekommen und sollen ihn
prüfen damit der Notartermin gemacht werden kann.
Das Haus sollte am Anfang ohne Keller 201,000 Euro kosten.
Da wir aber auch einen Keller möchten,sagte uns der Bauträger der
Keller kostet noch einmal 25,000 Euro.
In der ersten Baubeschreibung also ohne Keller steht:

Bodenplatte in wasserundurchlässigem Stahlbeton ca.20 cm,auf
Kiesfilterschicht.Geschossdecken/Erdgeschoß in Stahlbeton als
Filigrandecken.
In der Baubeschreibung für den Keller steht:

Kappilarbrechende Schicht ca 20 cm stark

Bodenplatte: Wasserundurchlässiger Beton – durchgehend für beide
Doppelhaushälften
alle Aussenwände – mit Fugenblechen zum Anschluß an die Kellerwände
Der Aufbau der Bodenplatte wird entgegen unserer früheren Aussage
keine
kappilarbrechende Schicht sondern eine Magerbetonschicht unter der
Weissen Wanne erhalten

Meine Frage wäre nun,werden da nicht zwei Bodenplatten berechnet?
und wie kann ich das überprüfen lassen? ob die Rechnung vom Bauträger
stimmt.

Vielen Dank und schöne Grüsse
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Bernie,

glauben Sie allen Ernstes, dass Sie einen ganzen WU-Betonkeller für nur 25 T€ bekommen?

Lesen Sie nochmal genau Ihr Angebot, dort wird mit Sicherheit irgendwo Mehrpreis für zusätzlichen WU Keller, Ersparnisse sind eingerechenet o.ä. stehen.

Und wenn man Ihnen erklärt, man könne einen WU Keller für nur 25 T€ bauen, dann nehmen Sie sich gefälligst einen ö.b.u.v. SV und einen RA (ist bei einem Bau mit einem Bauträger sowieso anzuraten,).
Wers nicht macht gehört bestraft (und wird er meistens auch....).

Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernie45
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Chub hat folgendes geschrieben::
Hi Bernie,

glauben Sie allen Ernstes, dass Sie einen ganzen WU-Betonkeller für nur 25 T€ bekommen?

Lesen Sie nochmal genau Ihr Angebot, dort wird mit Sicherheit irgendwo Mehrpreis für zusätzlichen WU Keller, Ersparnisse sind eingerechenet o.ä. stehen.

Und wenn man Ihnen erklärt, man könne einen WU Keller für nur 25 T€ bauen, dann nehmen Sie sich gefälligst einen ö.b.u.v. SV und einen RA (ist bei einem Bau mit einem Bauträger sowieso anzuraten,).
Wers nicht macht gehört bestraft (und wird er meistens auch....).

Mit den Augen rollen


Hallo,
etwas netter hätte die Antwort aber auch ausfallen können.
Hier ist die Baubeschreibung
Gruss Bernie

Mutterboden: wird soweit vorhanden abgeschoben und auf dem Grundstück gelagert
Eindecken des Grundstücks: siehe genereller Baubeschreibung

Kappilarbrechende Schicht ca 20 cm stark

Bodenplatte: Wasserundurchlässiger Beton – durchgehend für beide Doppelhaushälften
alle Aussenwände – mit Fugenblechen zum Anschluß an die Kellerwände

Kelleraußenwände: Wasserundurchlässiger Beton 24 cm dick an allen Kelleraußenwänden

Kellerhaustrennwände: 17,5 cm Mauerwerk aus Bims oder KS nach statischer Vorgabe

Kellerwände: 11,5 cm Mauerwerfk aus Bims oder KS

Die Betonteile werden als weisse Wanne ausgeführt.

Decke über Kellergeschoss:Stahlbeton nach statischer Erfordernis.

Verfüllen des Arbeitsraumes mit Füllkies oder ähnlich, lageweise verdichtet.

Kellerfenster: je Kellerraum wird ein Kellerfenster eingebaut.


Estrich: die Nutzkeller erhalten über die gesamte Fläche Verbundestrich von ca. 4 cm.
im Kellerflur wird dieser als schwimmender Estrich ausgebildet.

Elektro: Je eine Steckdose und eine Deckenbrennstelle pro Kellerraum werden aufputz montiert.
Wechselschaltung Keller – EG unter Putz

Der Kellerflur wird wie Wohnraum ausgebildet:
Innenputz, 3 Türen und Harfentreppe entsprechend der Ausstattung wie generelle Baubeschreibung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es denn beim Nachbar aus, hat der auch einen Keller bestellt?
Wenn nicht, dann könnte es durchaus möglich sein, dass eine Doppelhaushälfte nicht allein in einer weiße Wanne gebaut werden kann. Dies könnten Sie prüfen lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernie45
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es denn beim Nachbar aus, hat der auch einen Keller bestellt?
Wenn nicht, dann könnte es durchaus möglich sein, dass eine Doppelhaushälfte nicht allein in einer weiße Wanne gebaut werden kann. Dies könnten Sie prüfen lassen.


Hallo,
einen Nachbarn gibt es noch nicht,wir sind die ersten die eine Doppelhaushälfte kaufen.
Der Keller muss schon bei beiden gleich gebaut werden.

Gruss Bernie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bernie45 hat folgendes geschrieben::
Der Keller muss schon bei beiden gleich gebaut werden.
Warum? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernie45
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Bernie45 hat folgendes geschrieben::
Der Keller muss schon bei beiden gleich gebaut werden.
Warum? Geschockt


weil es eine Bodenplatte für beide ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 19:25    Titel: Re: Frage zur Rechnung Antworten mit Zitat

Bernie45 hat folgendes geschrieben::
Meine Frage wäre nun,werden da nicht zwei Bodenplatten berechnet?

Nein.

Die Magerbetonschicht ist die sogenannte "Sauberkeitsschicht", also der normale Aufbau unter einer bewehrten Bodenplatte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernie45
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 19:35    Titel: Re: Frage zur Rechnung Antworten mit Zitat

DMuck hat folgendes geschrieben::
Bernie45 hat folgendes geschrieben::
Meine Frage wäre nun,werden da nicht zwei Bodenplatten berechnet?

Nein.

Die Magerbetonschicht ist die sogenannte "Sauberkeitsschicht", also der normale Aufbau unter einer bewehrten Bodenplatte.


Das stimmt ja aber ich meinte das so.
Das Haus kostet ohne Keller 201000Euro da hat es ja im Preis die Bodenplatte mit drin.
Der Keller kostet 25000Euro der hat ja auch in der Beschreibung eine Bodenplatte.
Wenn ich das dann richtig sehe, werden zwei Bodenplaten berechnet.

Gruss Bernie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Frage Geschockt Frage

Mal ganz langsam... du brauchst eine Bodenplatte - egal ob mit oder ohne Keller. Mit Keller brauchst du eine (zusätzliche) Kellerdecke (die ohne Keller die Bodenplatte gewesen wäre)... Oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernie45
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

DMuck hat folgendes geschrieben::
Frage Geschockt Frage

Mal ganz langsam... du brauchst eine Bodenplatte - egal ob mit oder ohne Keller. Mit Keller brauchst du eine (zusätzliche) Kellerdecke (die ohne Keller die Bodenplatte gewesen wäre)... Oder?


Decke über Kellergeschoss:Stahlbeton nach statischer Erfordernis.
Eine Decke ist ja keine Bodenplatte.
Stimmt was du schreibst ich brauche eine Bodenplatte aber hier werden zwei berechnet.
1. Haus ohne keller steht ja auf einer Bodenplatte
2. Haus mit Keller auch mit Bodenplatte.
also müsste ja vom Preis des Hauses ohne Keller ddie Bodenplatte abgezogen werden.
Der Keller wird aber nur dazu gerechnet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso denn zwei???

Es gibt eine (1) Bodenplatte. Und weil du, abweichend vom ersten Angebot, ein Kellergeschoss haben willst, hast du jetzt eine (1) Decke mehr - eben die Kellerdecke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernie45
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

DMuck hat folgendes geschrieben::
Wieso denn zwei???

Es gibt eine (1) Bodenplatte. Und weil du, abweichend vom ersten Angebot, ein Kellergeschoss haben willst, hast du jetzt eine (1) Decke mehr - eben die Kellerdecke.


zwei,
weil Bodenplatte und Decke nicht das gleiche sind siehe hier
Bodenplatte in wasserundurchlässigem Stahlbeton ca.20 cm,auf
Kiesfilterschicht.Geschossdecken/Erdgeschoß in Stahlbeton
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Keller von unten:

1. Bodenplatte (sch***egal ob auf Kiesfilterschicht oder Magerbeton)

2. Kellerdecke

3. Erdgeschossdecke.


Ohne Keller von unten:

1. Bodenplatte (sch***egal ob auf Kiesfilterschicht oder Magerbeton)

2. Erdgeschossdecke.

Dach lassen wir jetzt mal weg.


Wer findet den Unterschied?


Ich schwör dir, ich bin stocknüchtern... Neutral
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Bernie45 hat folgendes geschrieben::
weil es eine Bodenplatte für beide ist.
Wie - wenn in einem Doppelhaus unter der einen Haushälfte ein Keller sein soll, muß unter der anderen auch ein Keller sein? Will mir irgendwie nicht einleuchten.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.